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Rechtsprechung
   AG Bergen auf Rügen, 29.10.2014 - 25 C 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41478
AG Bergen auf Rügen, 29.10.2014 - 25 C 133/14 (https://dejure.org/2014,41478)
AG Bergen auf Rügen, Entscheidung vom 29.10.2014 - 25 C 133/14 (https://dejure.org/2014,41478)
AG Bergen auf Rügen, Entscheidung vom 29. Oktober 2014 - 25 C 133/14 (https://dejure.org/2014,41478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 495a S 2 ZPO, § 242 BGB, § 1968 BGB
    Zivilprozess vor dem Amtsgericht: Voraussetzungen für einen Terminsantrag im vereinfachten Verfahren; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Duldung der Ablage von Grabschmuck auf dem Gemeinschaftsgrab gemeinsamer Angehöriger

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Familienstreit um Grabschmuck - Der Inhaber des Grabnutzungsrechts bestimmt die Pflege des Familiengrabs, muss sich aber mit Verwandten abstimmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inhaber des Grabpflegerechts kann Grabschmuck eines Verwandten auf Vereinbarkeit mit übrigem Schmuck überprüfen - Kein Anspruch des Verwandten auf Bestimmung des Grabschmucks ohne Mitwirkung des Grabpflegerechtsinhabers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 648
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • AG Norden, 06.10.1999 - 5 C 402/99
    Auszug aus AG Bergen auf Rügen, 29.10.2014 - 25 C 133/14
    Nicht mehr nachzugehen war hingegen dem erst am 22.10.2014 "nachgeschobenen" Terminsantrag des Klägers gemäß § 495a S. 2 ZPO (Bl. 55 f. d.A.), denn der Ablauf der zuletzt gesetzten Frist im vereinfachten Verfahren entspricht dem Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. d. §§ 296a S. 1, 495 Abs. 1 ZPO (vgl. AG Norden, Beschluss vom 06.10.1999 - 5 C 402/99, JurBüro 2000, 370); nach Schluss der Verhandlung aber sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.02.2019 - VI ZR 272/18

    Gestaltung einer Grabstätte von Totenfürsorgerecht umfasst

    Das Totenfürsorgerecht beinhaltet darüber hinaus die Befugnis zu deren Pflege und zur Aufrechterhaltung deren Erscheinungsbilds (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 23. März 1989 - 16 U 82/88, NJW-RR 1989, 1159, juris Rn. 23; KG, Urteil vom 24. Januar 1969 - 16 U 1010/68, FamRZ 1969, 414, 415; AG Grevenbroich…, Urteil vom 15. Dezember 1997 - 11 C 335/97, NJW 1998, 2063, 2064, juris Rn. 14; Zimmermann, ZEV 1997, 440, 446; Fritz, BWNotZ 1992, 137; a.A. AG Bergen auf Rügen, Urteil vom 29. Oktober 2014 - 25 C 133/14, NJW-RR 2015, 648, juris Rn. 3 unter Hinweis auf die Kostentragungspflicht der Erben).
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