Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für strafrechtliche Zwecke außerhalb des Mautsystems ist unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Mitteilung von aus dem Mauterfassungssystem gewonnenen Standortdaten an die Staatsanwaltschaft zur Ermittlung von gestohlenen LKW nach §§ 100g und 100h Strafprozessordnung (StPO) vor dem Hintergrund der §§ 4 Abs. 2 und 7 Abs. 2 S. 3 Autobahnmautgesetz (ABMG)
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Autobahnmautgesetz - Mautdaten: Toll-Collect ist nicht berechtigt, Auskunft zu erteilen
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Maut-Gebührendaten / Toll-Collect - Keine Verwertung im Ermittlungsverfahren
- secorvo.com
(Entscheidungsbesprechung)
Keine Mautdaten für Ermittlungsverfahren
- Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässige Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für strafrechtliche Zwecke
Verfahrensgang
- AG Oschersleben, 20.12.2005 - 1 Gs 282/05
- LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1073
- NStZ 2006, 304
- NZV 2006, 319
- StV 2006, 232
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, Ermittlungsrichter, 21.02.2001 - 2 BGs 42/01
Telekommunikationsüberwachung; TÜ; Telefonüberwachung; Mobilfunktelefon; …
Auszug aus LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06
Nach dieser Legaldefinition stellt auch der Datenaustausch zwischen Mauterfassungssystem und dem jeweiligen GSM-Telefon in einer OBU ?Telekommunikation? dar (vgl. entsprechend zu Positionsmeldungen nicht telefonierender Mobilfunkgeräte BGH, Ermittlungsrichter, StV 2001, 214 f.). - AG Gummersbach, 21.08.2003 - 10a Gs 239/03
Beschlagnahme von Daten der automatischen Mauterfassung zum Zwecke der …
Auszug aus LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06
Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf die Gesetzesauslegung in dem Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 21. August 2003 (NJW 2004, 240), die sie sich zu Eigen macht.
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