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Rechtsprechung
   KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5170
KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89 (https://dejure.org/1990,5170)
KG, Entscheidung vom 11.06.1990 - 25 U 2297/89 (https://dejure.org/1990,5170)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 1990 - 25 U 2297/89 (https://dejure.org/1990,5170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Klageänderung bei Erfüllung zwischen Klageeinreichung und -zustellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ; Entstehen einer wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung durch einen Wettbewerbsverstoß und eine nachfolgende Verwarnung zwischen dem Verletzer und dem Berechtigten ; Verletzung dieser Pflicht auf Reaktion auf die Verwarnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 499
  • GRUR 1991, 78
  • VersR 1991, 1306
  • afp 1991, 461
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

    Auszug aus KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
    Leitet als Folge der Verletzung dieser Pflicht der Berechtigte gerichtliche Schritte ein, die sich entweder als von Anfang an oder mindestens von einem Zeitpunkt vor Eintritt der Rechtshängigkeit an als unbegründet erweisen, so ist der Verletzer aus dem Gesichtspunkt des Verzuges ( § 286 Abs. 1 BGB ) zum Schadensersatz in Höhe der dadurch bei dem Berechtigten angefallenen Kosten, also in der Regel in Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr und die anwaltliche Prozeßgebühr auf Seiten des Klägers oder Antragstellers nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, verpflichtet (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BGH WRP 1990, 286 "Antwortpflicht des Abgemahnten" oder auch die übersichtliche Darstellung im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 1989, I ZR 62/88 "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"; Senatsurteil vom 1. März 1990, 25 U 5346/89, mit umfangreichen weiteren Nachweisen sowie Senatsurteil vom 26. März 1990, 25 U 6050/89).

    Allem dem entspricht es schließlich, daß auch der Bundesgerichtshof in mehreren Fällen vergleichbarer Art es als zulässig angesehen hat, daß der Kläger nach "Erledigung" der (ursprünglichen) Hauptsache zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit seine Klage von der (bestimmten) Leistungsklage auf die Feststellungsklage dahin, daß der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe umstellte (BGH WM 1981, 232/233 f; 385/387; WRP 1990, 286).

  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine …

    Auszug aus KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
    Denn es entspricht nunmehr gefestigter Rechtsprechung, daß Voraussetzung für eine derartige Prozeßerklärung das Bestehen eines Prozeßrechtsverhältnisses, also im Falle der Klage deren Zustellung ist (vgl. hierzu die grundlegende Entscheidung BGHZ 83, 12, 16).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 62/88

    "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"

    Auszug aus KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
    Leitet als Folge der Verletzung dieser Pflicht der Berechtigte gerichtliche Schritte ein, die sich entweder als von Anfang an oder mindestens von einem Zeitpunkt vor Eintritt der Rechtshängigkeit an als unbegründet erweisen, so ist der Verletzer aus dem Gesichtspunkt des Verzuges ( § 286 Abs. 1 BGB ) zum Schadensersatz in Höhe der dadurch bei dem Berechtigten angefallenen Kosten, also in der Regel in Höhe der gerichtlichen Verfahrensgebühr und die anwaltliche Prozeßgebühr auf Seiten des Klägers oder Antragstellers nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, verpflichtet (vgl. hierzu aus jüngster Zeit BGH WRP 1990, 286 "Antwortpflicht des Abgemahnten" oder auch die übersichtliche Darstellung im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Dezember 1989, I ZR 62/88 "Aufklärungspflicht des Unterwerfungsschuldners"; Senatsurteil vom 1. März 1990, 25 U 5346/89, mit umfangreichen weiteren Nachweisen sowie Senatsurteil vom 26. März 1990, 25 U 6050/89).
  • BGH, 04.02.1981 - VIII ZR 43/80

    Pflicht zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung - Die dem Kläger entstandenen …

    Auszug aus KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
    Der Kläger hat den letzteren der beiden Wege, was grundsätzlich von der Rechtsprechung als zulässig angesehen wird und was auch der von dem Senat ständig vertretenen Auffassung entspricht, gewählt (vgl. neben der bereits zuvor zitierten Entscheidung des BGH unter dem Stichwort "Aufklärungspflicht des Abgemahnten" und den beiden Senatsurteilen vom 1. und 26. März 1990, jeweils a.a.O., auch die Entscheidungen des 8. Zivilsenats des BGH WM 1981, 232, 233 f. und WM 1981, 386, 387, sowie KG, 5. Zivilsenat, WRP 1989, 659).
  • OLG Köln, 16.09.1977 - 7 W 19/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

    Auszug aus KG, 11.06.1990 - 25 U 2297/89
    Allerdings wird die Auffassung diskutiert, die Feststellungsklage sei wegen ihrer Subsidiarität gegenüber der Leistungsklage unzulässig, während andere allein aus vollstreckungsrechtlichen Gründen eine Bezifferung des Klageantrages für erforderlich halten (vgl. OLG Köln MDR 1968, 590 und NJW 1978, 111).
  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung …

    Deren Höhe lässt sich indes erst im Rahmen des sich an das Erkenntnisverfahren anschließenden Kostenfestsetzungsverfahrens ermitteln (KG, Urt. v. 11.06.1990 - 25 U 2297/89, NJW 1991, 499, 500 f.;… AG Spandau, Urt. v. 20.11.2002 - 4 C 417/02, ZMR 2003, 584, juris Rn. 17;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 269 Rn. 18e; Sannwald, NJW 1985, 898, 899 f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 21.11.2019 - 106 C 400/18

    Vertragspartner des Gasversorgers bei Mietwohnung

    Dieses hätte der Klägerin allenfalls die Möglichkeit eröffnet, die Klage auf eine bezifferte Kostenklage (vgl. BGH NJW 1982, 3134) oder eine Feststellungsklage hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Beklagten umzustellen (vgl. KG NJW 1991, 499).
  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen …

    Denn die Klägerin hätte bei Nichteintritt der Erledigung zwar keinen prozessualen, wohl aber einen (hier auf Verzug gründenden) materiellrechtlichen Kostenerstattunganspruch gegen den Beklagten gehabt, den sie im Wege der Klageänderung ohne Weiteres in diesem Rechtsstreit hätte durchsetzen können (vgl. BGHZ 83, 12, 16; KG, NJW 1991, 499, 500; OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1222).
  • OLG Nürnberg, 20.04.1994 - 4 U 256/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …

    Die dagegen vorgebrachten dogmatischen Bedenken, daß eine Feststellungsklage an sich nicht vorliege, weil sie nicht der Vorbereitung einer Leistungsklage, sondern einer Konkretisierung des Kostenantrages im Kostenfestsetzungsverfahren dienen soll, hält der Senat für nicht so gewichtig, daß sie einer prozeßökonomisch gebotenen und auch rechtlich vertretbaren Lösung im Wege stehen könnten (so auch KG NJW 91, 499; Bergerfurth, NJW 92, 1655).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2001 - 1 U 41/01

    Zur Entschädigung wegen dreiwöchigen Nutzungsausfalls eines durch Verkehrsunfall …

    Insbesondere kann sich der Schadensersatzanspruch aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verzuges ergeben (BGH MDR 1994, 717, 718; KG NJW 1991, 499).
  • LG Berlin, 05.12.2000 - 63 S 155/00

    Mietminderung wegen Beschattung der Wohnung durch Bäume?

    2. Wenn der ursprüngliche Klageanspruch vor Rechtshängigkeit erlischt (etwa durch Erfüllung), kann ein die Prozeßkosten betreffender Schadensersatzanspruch im Wege der Klageänderung als Feststellungsbegehren geltend gemacht werden (Anschluß an BGH NJW 1994, 2895 und KG NJW 1991, 499).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01

    Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des …

    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • KG, 16.09.1997 - 5 W 3408/97

    Zulässigkeit einer Erledigungserklärung unter der Bedingung der rechtzeitigen …

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