Rechtsprechung
| KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bezeichnung eines Vereins als "Institut” ist irreführend
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Deutsches Institut
Vereinsregister: Irreführung durch Führen des Worts "Institut" im Vereinsnamen
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Irreführungsverbot nach § 18 Abs. 2 HGB gilt auch für Vereine - Irreführung durch Bezeichnung eines Vereins als "Institut"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Privater Verein darf sich nicht "Institut" nennen
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführung über Tätigkeit eines privaten Vereins durch Bezeichnung als "Institut"
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Institut für ..." Wahl der Vereinsbezeichnung darf nicht zur Täuschung über akademische Trägerschaft führen
- schreiner-lederer.de (Kurzinformation)
Verein darf sich nicht als "Institut" bezeichnen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verein darf sich nicht als "Institut" bezeichnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Verstoß gegen das firmenrechtliche Irreführungsverbot gem. § 18 Abs. 2 HGB im Vereinsrecht
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Irreführende Bezeichnung eines privaten Vereins als "Institut"
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.02.2011 - 95 AR 26/11
- KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11
Papierfundstellen
- MDR 2012, 237
- GRUR-RR 2012, 86
- FGPrax 2012, 32
- NZG 2012, 272
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01
Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein …
Auszug aus KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11
Vielmehr ist es erforderlich, dass die "angesprochenen Verkehrskreise" getäuscht werden können (…OLG Düsseldorf a.a.O., Rn. 16; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 459, zitiert nach juris, Rn. 2;… Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl. 2004, Rn. 93).11 Private Vereinigungen dürfen - entgegen der Ansicht des Beteiligten - in ihrem Namen das Wort "Institut" nur führen, wenn diesem eine Tätigkeitsbezeichnung hinzugefügt wird (…BayObLG a.a.O., Rn. 23; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 459, zitiert nach juris, Rn. 4).
- BayObLG, 26.04.1990 - BReg. 3 Z 167/89
Berechtigung eines privaten Vereins, die Bezeichnung "Institut" im Vereinsnamen …
Auszug aus KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11
"Institut" ist nämlich nach allgemeiner Auffassung ein Begriff des deutschen Hochschulrechts (vgl. z.B. ;… OLG Düsseldorf, a.a.O., zitiert nach juris, Rn. 17; BayObLG NJW-RR 1990, 1125, zitiert nach juris, Rn. 18).Mit der Verwendung des Begriffs "Institut" in Verbindung mit der Angabe von Tätigkeitsbereichen wie z.B. "Institut für Radiologie", "Institut für steuerwissenschaftliche Informationen", "Institut für Logopädie" oder "Institut für Legasthenie" wird allgemein die Vorstellung in den angesprochenen Verkehrskreisen erweckt, dass es sich hierbei um wissenschaftliche Einrichtungen unter dem Dach des Staates handelt (…OLG Düsseldorf a.a.O.; BayObLG NJW-RR 1990, 1125, zitiert nach juris, OT 3), nicht aber um einen privaten Verein.
- OLG Düsseldorf, 16.04.2004 - 3 Wx 107/04
Firmenbezeichnung "Dolmetscher-Institut e. K." irreführend im Sinne des § 18 Abs. …
Auszug aus KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11
9 Zu den bedeutsamen Angaben über die Vereinsverhältnisse gehören Angaben zu Art, Größe und Tätigkeit des Vereins, zu seinem Alter usw. (vgl. zur Gesellschaft OLG Düsseldorf, Rpfleger 2004, 570, zitiert nach juris, Rn. 15).
- OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 3 Wx 104/23
Verwendung der Bezeichnung 'Institut' im privatwirtschaftlichen …
Rn. 4 Das Registergericht - Richter - hat daraufhin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11) mitgeteilt, dass der Anmeldung nicht entsprochen werden könne.Rn. 17 Da es heutzutage zahlreiche in privater Rechtsform gewerblich tätige Organisationen gibt, die das Wort "Institut" in ihrer Firma führen (z.B. Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Kosmetikinstitut, Bestattungsinstitut, Reinigungsinstitut), führt - wie von der älteren Rechtsprechung angenommen - alleine die Bezeichnung "Institut" für sich betrachtet den angesprochenen Verkehr nicht mehr zu der Vorstellung, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal, nicht aber um einen privaten Gewerbebetrieb oder um eine private Vereinigung (so noch BGH…, Urteil vom 16.10.1986 - I ZR 157/84, Rn. 23, juris zu § 3 UWG a.F., jetzt § 5 UWG; zu § 18 Abs. 2 HGB a.F. BayObLG…, Beschluss vom 26.04.1990 - BReg 3 Z 167/89, Rn. 25, juris, zu § 18 Abs. 2 HGB n.F. noch Senat, a.a.O., Rn. 17;… OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 3; KG Berlin, Beschluss vom 26.10.2011 - 25 W 23/11, Rn. 10, juris).
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