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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3264
OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.11.1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. November 1991 - 25 WF 239/91 (https://dejure.org/1991,3264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1605, 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteils über die Vermögensverhältnisse des geschiedenen Ehegatten; Unterhaltspflichtigkeit des betreuenden Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 469
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 5/87

    Anspruch - Eltern - Auskunft - Einkünfte - Haftungsanteil

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91
    Nach Treu und Glauben besteht "dann ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art bestehen, die es mit sich bringen, daß der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird" (BGH FamRZ 1988, 268 (269) = NJW 1988, 1906; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 465 (467 - zum Versorgungsausgleich -) und FamRZ 1986, 450 (453)).

    Durch diese besondere Rechtsbeziehung der Eltern zueinander wird ein Auskunftsanspruch des auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteiles gegen den anderen Elternteil begründet (BGH FamRZ 1988, 268 (269) = NJW 1988, 1906).

  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91
    Nach Treu und Glauben besteht "dann ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art bestehen, die es mit sich bringen, daß der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird" (BGH FamRZ 1988, 268 (269) = NJW 1988, 1906; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 465 (467 - zum Versorgungsausgleich -) und FamRZ 1986, 450 (453)).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 42/82

    Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren; …

    Auszug aus OLG Köln, 25.11.1991 - 25 WF 239/91
    Nach Treu und Glauben besteht "dann ein Auskunftsanspruch, wenn zwischen den Beteiligten besondere rechtliche Beziehungen vertraglicher oder außervertraglicher Art bestehen, die es mit sich bringen, daß der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, während dieser die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird" (BGH FamRZ 1988, 268 (269) = NJW 1988, 1906; vgl. auch BGH FamRZ 1984, 465 (467 - zum Versorgungsausgleich -) und FamRZ 1986, 450 (453)).
  • KG, 06.06.2008 - 18 UF 215/07

    Auskunftspflicht einer Mutter über ihre finanziellen Einkünfte gegenüber ihrem …

    Die Auskunftspflicht der Beklagten ergibt sich aber aus § 242 BGB als Folge der zwischen den Parteien bestehenden besonderen Rechtsbeziehung als Eltern, die gegenüber gemeinschaftlichen Kindern gleichrangig unterhaltspflichtig sind (vgl. BGH FamRZ 1988, 268 ff = EzFamR BGB § 1580 Nr. 5 = BGHF 5, 1374; OLG Köln FamRZ 1992, 469 f; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 249; OLG Schleswig OLGR 2001, 373 f;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 9. Aufl. Rdn. 591; Büttner/Niepmann, NJW 2003, 2492 ff).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 3 UF 96/19

    Auskunftsverpflichtung eines Unterhaltsschuldners

    Ob ein Auskunftsanspruch zwischen den beiden Elternteilen eines volljährigen Kindes besteht, ist in der Rechtsprechung umstritten (…vgl. ausführlich Viefhues a.a.O. Rz 48 ff.) und vom BGH bei einem volljährigen Kind bejaht worden (vgl. Urteil vom 09.12.1987, IVb ZR 5/87, NJW 1988, 1906; a.A. OLG Hamm als Vorinstanz, FamRZ 1987, 744; ebenso BGH, Beschluss vom 17.04.2013, XII ZB 329/12, FamRZ 2013, 1027 unter geschiedenen Ehegatten, wenn der Unterhalt für ein volljähriges Kind Leistende einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch geltend macht; bejahend ebenfalls OLG Köln, Beschluss vom 25.11.1992, 25 WF 239/91, FamRZ 1992, 469 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.12.1999, 5 WF 114/99, FamRZ 2001, 249 bei einem volljährigen Kind; verneinend OLG Bremen, Beschluss vom 07.09.2011, 5 UF 52/11, FamRZ 2012, 316, weil das Kind die Darlegungs- und Beweislast trage).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08

    Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und …

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  • OLG Bremen, 07.09.2011 - 5 UF 52/11

    Auskunftsanspruch des bislang allein barunterhaltspflichtigen Elternteils gegen …

    Abweichend von dem Regelfall des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB kann sich eine anteilige Barunterhaltspflicht auch des betreuenden Elternteils zum einen dann ergeben, wenn sein Einkommen dasjenige des nicht betreuenden, an sich also allein barunterhaltspflichtigen Elternteils erheblich übersteigt, zum anderen dann, wenn dem nicht betreuenden Elternteil nach Abzug des an sich geschuldeten vollen Kindesunterhalts weniger als der eigene angemessene Selbstbehalt verbliebe, soweit dem betreuenden Elternteil nach Abzug des Kindesunterhalts sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 469, 470).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1999 - 5 UF 114/99

    Auskunftsverlangen eines Abänderung verlangenden Unterhaltsschuldners von dem …

    Nach Treu und Glauben besteht ein Auskunftsanspruch zwischen den Beteiligten einer besonderen rechtlichen Beziehung vertraglicher oder außervertraglicher Art. Ist der Auskunftsbegehrende entschuldbar über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen, während dieser die Auskunft unschwer erteilen, kann, wird letzterer dadurch nicht unbillig belastet (BGH, FamRZ 1988, 268, 269 = NJW 1988, 1906; OLG Köln FamRZ 1992, 469 ).
  • AG Sonneberg, 04.04.2025 - 1 F 333/24

    Geltendmachung von Minderjährigenunterhalt bei Beistandschaft des Jugendamtes

    Der in Anspruch genommene Elternteil hat dahingehend Anhaltspunkte vorzutragen, dass eine derartige Fallkonstellation vorliegt (OLG Köln, Beschluss vom 25. November 1991 - 25 WF 239/91 -, Rn. 13, juris), um sein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung darzulegen.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2001 - 16 WF 112/01

    Folgen der Leistungsunfähigkeit eines gegenüber einem minderjährigen Kind zum …

    Genauere und dann im Unterhaltsprozess auch verwertbare Tatsachen kann sich der Kläger von der Mutter des Beklagten verschaffen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1992, 469).
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