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   AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05   

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https://dejure.org/2005,23772
AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05 (https://dejure.org/2005,23772)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 14.07.2005 - 26 C 93/05 (https://dejure.org/2005,23772)
AG Eschweiler, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 26 C 93/05 (https://dejure.org/2005,23772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit eines Fitnessvertrages

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 535, 312, 355, 307 Abs. 1 BGB
    Unwirksamkeit eines Fitnessvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Vertrages nach Ablauf der Probezeit; Wirksamkeit einer Gesamtfälligkeitsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitnessstudios

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - 3 U 28/96

    Begriff der Freizeitveranstaltung; Erfüllung von Time-Sharing-Verträgen im

    Auszug aus AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
    Es soll verhindert werden, dass attraktive Leistungen des Veranstalters die mit seinem eigentlichen Angebot nicht in Zusammenhang stehen, den Kunden über den Kaufzweck der Veranstaltung hinwegsehen lassen und für die Absichten des Unternehmers gewogen machen, wobei die Auswahl von Zeit und Ort der Veranstaltung es den Kunden erschwert, sich den Verkaufsbemühungen zu entziehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433).

    Als Beispiel hierfür werden auch Gewinn-, Abholungs-Veranstaltungen genannt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 433).

  • BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88

    Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des

    Auszug aus AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
    Sie muß sich durch Farbe, größere Lettern, Sperrschrift oder Fettdruck in nicht übersehbarer Weise aus dem übrigen Text herausheben (BGH NJW-RR 1990, 368 ff.).
  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
    Die Veranstaltung kann dabei auch in den Räumen des Unternehmers stattfinden (BGH NJW-RR 1991, 1524).
  • BGH, 26.03.1992 - I ZR 104/90

    Grüne Woche - Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
    Zweck dieser Norm ist es, den Verbraucher vor Verträgen zu schützen, die auf Überrumpelung und übereilten Entschlüssen beruhen (BGH NJW 1992, 1889).
  • LG Mönchengladbach, 30.05.2003 - 2 S 22/03

    Zulässigkeit einer Laufzeit von 2 Jahren bei Fitnessstudiovertrag

    Auszug aus AG Eschweiler, 14.07.2005 - 26 C 93/05
    Die ebenfalls vereinbarten Dienstleistungselemente haben untergeordneten Charakter, so dass der Vertrag insgesamt nach Mietrecht zu beurteilen ist (vgl. dazu LG Mönchengladbach NJW-RR 2004, 416 m. w. N.).
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