Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.01.2014 - I-26 U 76/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zahnarzt, Teilprothese, Prothese mit Teleskopkronen, Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zahnarzt, Teilprothese, Prothese mit Teleskopkronen, Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten des Zahnarztes bei Wiederherstellung einer beschädigten Teilprothese
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 611, 280, 823, 249 ff BGB
Pflichten des Zahnarztes bei Wiederherstellung einer beschädigten Teilprothese - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zahnarzt darf Teilprothese durch Prothese mit Teleskopkronen ersetzen - Kein Behandlungs- und Aufklärungsfehler
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wenn die neue Zahnprothese schmerzt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zahnarzt durfte Teilprothese durch Prothese mit Teleskopkronen ersetzen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ersetzung von Teilprothese durch Teleskopkronenprothese kein Behandlungsfehler
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ersatz einer Teilprothese durch Prothese mit Teleskopkronen ist kein zahnärztlicher Behandlungsfehler - Ausgehändigter Kostenvoranschlag und Zahlung des Eigenanteils belegen ausreichende Aufklärung über ärztlichen Eingriff
Verfahrensgang
- LG Bochum, 01.02.2012 - 6 O 317/10
- OLG Hamm, 10.01.2014 - I-26 U 76/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2014 - 26 U 76/12
Gibt es allerdings mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH-Urteil v. 15.02.2005 - VI ZR 313/03 -, Juris-Veröffentlichung unter Rz.10).