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   LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13   

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LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58344)
LG Köln, Entscheidung vom 28.04.2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58344)
LG Köln, Entscheidung vom 28. April 2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58344)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12

    Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Die Anwendung dieser Norm scheitert nicht daran, dass sie nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 19. Dezember 2013 (C-209/12, VersR 2014, 225) mit Art. 15 Abs. 1 der Zweiten Richtlinie 90/619/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 79/267/EWG in der durch die Richtlinie 92/96/EWG des Rates vom 10. November 1992 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 31 der Richtlinie 92/96 nicht im Einklang steht.

    Insoweit hat die Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Sache C-209/12 (dort Rz. 69) ausgeführt, wenn das mit den einschlägigen Richtlinien verfolgte Ziel nicht durch Auslegung erreicht werden könne, müsse das nationale Recht "gegebenenfalls unangewendet bleiben".

    Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen - auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin am EuGH vom 11.07.2013 in der Rechtssache C-209/12 - nicht.

  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Denn dem Kläger steht in Folge der zwischen den Parteien nicht im Streit stehenden Unwirksamkeit der Bedingungen betreffend der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren ein Anspruch auf die versprochene Leistung - den nach den unwirksamen Bedingungen berechneten Rückkaufswert - zu, der bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen die Hälfte des ungezillmerten Fondsguthabens (sog. Mindestrückkaufswert) nicht unterschreiten darf (vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.02.2010 - I-20 U 80/08, Rn. 116ff., zit. nach Juris), wobei keine (auch keine ratierliche) Verrechnung von Abschlusskosten erfolgen darf (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2013 - IV ZR 39/10, Rn. 54f., zit. nach Juris).

    In der Folge stehen dem Kläger Auskunftsansprüche auch nur bezüglich des vertraglich geschuldeten Rückkaufswertes (berechnet nach den unwirksamen Bedingungen) und des hälftigen ungezillmerten Fondsguthaben zu (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2013 - IV ZR 39/10, zit. nach Juris).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Eine solche Sichtweise ist geboten, weil die richterliche Rechtsfortbildung nur dazu dient, Lücken zu schließen und Wertungswidersprüche aufzulösen; demgegenüber ist es dem Gericht verwehrt, sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen und seine eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen durchzusetzen (vgl. BVerfG, NJW 2012, 669).

    Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Diese gesetzgeberischen Erwägungen reichen nach Auffassung des Senats als Grundlage für eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung (sei es in der Weise, dass § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG für den Bereich der Lebensversicherung generell nicht anzuwenden ist [so OLG Celle, aaO], oder jedenfalls [in Analogie zu §§ 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG, 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG] ein Widerspruch dann nicht mehr möglich ist, wenn der Vertrag bereits beiderseits vollständig abgewickelt wurde, vgl. BGH, VersR 2013, 1513 zu § 8 Abs. 4 VVG in der Fassung bis 1994) nicht aus.
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Um eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung contra legem würde es sich aber handeln, wenn sie eine nationale Norm betrifft, deren Einführung auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers beruht (vgl. BGH, NJW 2012, 2571), ohne dass hinreichende Anhaltspunkte für dessen Willen zu europarechtskonformem Handeln erkennbar sind.
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Die Pflicht zur gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung oder Rechtsfortbildung findet ihre Schranke im Grundsatz der Rechtssicherheit und darf daher nicht als Grundlage für eine richterliche Rechtsfortbildung contra legem dienen (vgl. EuGH Slg 2009, I-6653; BVerfG, NJW 2012, 669).
  • OLG München, 20.06.2013 - 14 U 103/13

    Europarechtskonformität der Befirstung des Widerrufsrechts gemäß § 5a Abs. 1 , 2

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    So liegt der Fall hier (ebenso im Ergebnis OLG München, VersR 2013, 1025).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 80/08

    Verjährung von Nachforderungsansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Denn dem Kläger steht in Folge der zwischen den Parteien nicht im Streit stehenden Unwirksamkeit der Bedingungen betreffend der Verrechnung von Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren ein Anspruch auf die versprochene Leistung - den nach den unwirksamen Bedingungen berechneten Rückkaufswert - zu, der bei fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen die Hälfte des ungezillmerten Fondsguthabens (sog. Mindestrückkaufswert) nicht unterschreiten darf (vgl. OLG Köln, Urt. v. 05.02.2010 - I-20 U 80/08, Rn. 116ff., zit. nach Juris), wobei keine (auch keine ratierliche) Verrechnung von Abschlusskosten erfolgen darf (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2013 - IV ZR 39/10, Rn. 54f., zit. nach Juris).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Das setzt zwar nicht zwingend voraus, dass der Gesetzgeber sich zur Europarechtskonformität einer gesetzlichen Regelung erklärt hat; es muss aber jedenfalls erkennbar sein, dass es das ausdrücklich angestrebte Ziel des Gesetzgebers war, eine Norm zu schaffen, die mit europarechtlichen Vorgaben in Einklang steht (BGHZ 192, 148, Rz. 34).
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus LG Köln, 28.04.2014 - 26 O 308/13
    Die hierzu in Bezug genommene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urt. v. 19.1.2010 - C-555/07, NJW 2010, 427) betraf aber einen Sonderfall, der dadurch gekennzeichnet war, dass die dort maßgebende Vorschrift nicht alleine gegen Richtlinienrecht, sondern gegen einen allgemeinen Rechtsgrundsatz des europäischen Primärrechts (nämlich das Verbot der Altersdiskriminierung) verstieß (vgl. Brand, aaO, S. 274).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 29.11.2011 - XI ZR 220/10

    Darlehensvertrag: Berücksichtigung der Restschuldversicherungskosten bei Prüfung

  • OLG Köln, 29.10.2010 - 20 U 100/10

    Europarechtswidrigkeit des sogenannten Policen-Modells des § 5a VVG a.F.;

  • BGH, 08.01.2014 - V ZB 137/12

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

  • OLG Köln, 03.02.2012 - 20 U 140/11

    Europarechtswidrigkeit der Regelung über das Zustandekommen von

  • OLG Köln, 05.02.2010 - 20 U 150/09

    Vereinbarkeit des Policenmodells des § 5a VVG a.F. mit Europarecht

  • OLG München, 20.09.2012 - 14 U 1511/12

    Lebensversicherung: Vereinbarkeit des befristeten Widerrufsrechts mit

  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

  • OLG Stuttgart, 16.07.2012 - 7 U 54/12

    Lebensversicherung: Notwendigkeit der Vorlage des sog. Policenmodells zur

  • OLG Köln, 25.11.2011 - 20 U 126/11

    Europarechtskonformität der Regelungen über die Bindung des Versicherungsnehmers

  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 50/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

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Rechtsprechung
   LG Köln, 25.04.2014 - 26 O 308/13   

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LG Köln, 25.04.2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58161)
LG Köln, Entscheidung vom 25.04.2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58161)
LG Köln, Entscheidung vom 25. April 2014 - 26 O 308/13 (https://dejure.org/2014,58161)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 14.11.2014 - 20 U 96/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. April 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 308/13 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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