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   OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12   

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OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12 (https://dejure.org/2015,31018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.2015 - 26 U 35/12 (https://dejure.org/2015,31018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 26 U 35/12 (https://dejure.org/2015,31018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Zur Auslegung einer sog. "harten" Bilanzgarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767 Abs. 1; BGB § 362; BGB § 387
    Rechte des Erwerbers einer Mehrheit von GmbH-Geschäftsanteilen bei Abweichen der Bilanz von der tatsächlichen Vermögenslage der Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unternehmenskauf: Haftung bei Verletzung einer Bilanzgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Bilanzauffüllungsanspruch durch harte Bilanzgarantie

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Haftungsrisiko: Garantieansprüchen

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Stellung zu Bilanzgarantien in M&A-Transaktionen genommen

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Auslegung einer sogenannten "harten" Bilanzgarantie und anderer Vertragsklauseln in einem Geschäftsanteilskaufvertrag

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Bilanzgarantien in Unternehmenskaufverträgen

  • esche.de (Kurzinformation)

    Bilanzgarantien in M&A-Transaktionen

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung und Rechtsfolgen einer Bilanzgarantie

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bilanzgarantie; Ertragslage; Unternehmenskauf; Zusicherung

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Stellung zu Bilanzgarantien in M&A-Transaktionen genommen

  • grooterhorst.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer sog. "harten" Bilanzgarantie im Anteilskaufvertrag und Rechtsfolgen ihrer Verletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 774
  • WM 2016, 1691
  • BB 2016, 721
  • NZG 2016, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine solche Bilanzgarantie letztlich die für die Kaufentscheidung und insbesondere für die Kaufpreisfindung maßgeblichen Faktoren verbindlich festlegen soll, ist der Käufer bei einer Garantieverletzung so zu stellen, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Unternehmenskaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. hierzu Hilgard: "Schaden bei Verletzung von Garantien eines Unternehmenskaufvertrags", ZIP 2005, 1813 ff., u.a. mit Hinweis auf BGH, WM 1988, 1700 ff. [BGH 05.10.1988 - VIII ZR 222/87] ; BGH NJW 1977, 1536 ff.; BGH, NJW 1980, 2408 ff. [BGH 02.06.1980 - VIII ZR 64/79] ; vgl. auch Hennrichs, Zur Haftung auf Schadensersatz wegen unrichtiger Bilanzgarantien, NZG 2014, 1001 ff.).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit - was die vorzunehmende Schadensberechnung angeht - auch mit Rücksicht auf die konkrete Fassung der streitgegenständlichen Garantieklausel nicht grundlegend von den Fallgestaltungen, wie sie den bereits zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1977, 1536 ff.; NJW 1908, 2408 ff.) zugrunde lagen.

    Wie vom Senat bereits im Rahmen des Hinweis- und Beweisbeschlusses vom 11.04.2013 ausgeführt, fehlt es damit zwar an einem hinreichend schlüssigen Vortrag der Klägerseite zur Höhe des entstandenen Schadens, gleichwohl ist mit Rücksicht auf das Berufungsvorbringen davon auszugehen, dass sich die Klägerin die auf der höchstrichterlichen Rechtsprechung basierende Schadensermittlung zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (vgl. nochmals BGH, NJW 1977, 1536, 1538).

  • LG Limburg, 29.06.2012 - 1 O 28/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg a.d. Lahn vom 29.06.2012 (Az.: 1 O 28/10) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 29.06.2012 - 1 O 28/10 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Zwar ist ein umfassendes Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das auch die Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen verbietet, grundsätzlich unwirksam (§ 309 Nr. 3 BGB; diese Wertung gilt über § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch im Rechtsverkehr unter Kaufleuten, vgl. BGH, NJW 2007, 3421 [BGH 27.06.2007 - XII ZR 54/05] ).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 64/79

    Zur Gewährleistung beim Kauf eines Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine solche Bilanzgarantie letztlich die für die Kaufentscheidung und insbesondere für die Kaufpreisfindung maßgeblichen Faktoren verbindlich festlegen soll, ist der Käufer bei einer Garantieverletzung so zu stellen, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Unternehmenskaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. hierzu Hilgard: "Schaden bei Verletzung von Garantien eines Unternehmenskaufvertrags", ZIP 2005, 1813 ff., u.a. mit Hinweis auf BGH, WM 1988, 1700 ff. [BGH 05.10.1988 - VIII ZR 222/87] ; BGH NJW 1977, 1536 ff.; BGH, NJW 1980, 2408 ff. [BGH 02.06.1980 - VIII ZR 64/79] ; vgl. auch Hennrichs, Zur Haftung auf Schadensersatz wegen unrichtiger Bilanzgarantien, NZG 2014, 1001 ff.).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Wegen der in § 513 Abs. 1 ZPO enthaltenen Verweisung auf § 546 ZPO hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Grundlagen und deren Bewertung durch das erstinstanzliche Gericht wie ein Revisionsgericht nur noch darauf zu überprüfen, ob die Begründung der Entscheidung die gesetzlichen Auslegungsregeln, die Denkgesetze, Erfahrungssätze und die Verfahrensvorschriften beachtet (vgl. OLG Celle, OLGR 2002, 238; KG, MDR 2004, 533).
  • BGH, 05.10.1988 - VIII ZR 222/87

    Zustandekommen eines Wandelungsvertrages - Schadensersatz wegen Zusicherung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2015 - 26 U 35/12
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine solche Bilanzgarantie letztlich die für die Kaufentscheidung und insbesondere für die Kaufpreisfindung maßgeblichen Faktoren verbindlich festlegen soll, ist der Käufer bei einer Garantieverletzung so zu stellen, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Unternehmenskaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. hierzu Hilgard: "Schaden bei Verletzung von Garantien eines Unternehmenskaufvertrags", ZIP 2005, 1813 ff., u.a. mit Hinweis auf BGH, WM 1988, 1700 ff. [BGH 05.10.1988 - VIII ZR 222/87] ; BGH NJW 1977, 1536 ff.; BGH, NJW 1980, 2408 ff. [BGH 02.06.1980 - VIII ZR 64/79] ; vgl. auch Hennrichs, Zur Haftung auf Schadensersatz wegen unrichtiger Bilanzgarantien, NZG 2014, 1001 ff.).
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