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   BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13   

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BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13 (https://dejure.org/2014,27261)
BPatG, Entscheidung vom 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13 (https://dejure.org/2014,27261)
BPatG, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 26 W (pat) 514/13 (https://dejure.org/2014,27261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "my Stadtwerk (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Solche Zeichen oder Angaben dürfen deshalb nicht aufgrund einer Eintragung nur für ein Unternehmen monopolisiert werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 146, 147 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 674, 676 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Das setzt allerdings voraus, dass sie charakteristische Gestaltungselemente aufweisen, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen kann (BGH GRUR 2008, 710 - VISAGE).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Der schutzfähige und damit schutzbegründende Markenteil muss jedoch tatsächlich so hervortreten, dass er noch als eigenständiger betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst werden kann (EuGH GRUR 2006, 229 - BioID).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung weisen Marken auf, die die Eignung besitzen, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden; denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2008, 608, 610 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

    Auszug aus BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 514/13
    Da es für die Schutzfähigkeit einer angemeldeten Marke auf deren Gesamtheit ankommt, kann selbst die Verbindung von ausschließlich schutzunfähigen Markenbestandteilen eintragungsfähig sein, wenn die Bestandteile, die für sich gesehen nicht unterscheidungskräftig sind, in ihrer Kombination über eine hinreichende Unterscheidungskraft verfügen (EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2; BGH GRUR 2011, 65 - Buchstabe T mit Strich).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

  • BPatG, 29.09.2010 - 26 W (pat) 122/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "mykaraokeradio" - Freihaltungsbedürfnis - keine

  • BPatG, 23.02.2012 - 30 W (pat) 85/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "MYPILOT (IR-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 19.11.2012 - 27 W (pat) 16/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "my bed" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 26.10.2023 - 25 W (pat) 520/22
    In ihrer Summe bewirken diese Gestaltungselemente einen hinreichend eigenständigen und damit schutzbegründenden Überschuss, dem der Verkehr einen betrieblichen Herkunftshinweis entnehmen kann, so dass dem angemeldeten Zeichen nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist (ebenso z. B. BPatG 25 W (pat) 53/01 - Abbildung in Originalgröße in neuem Fenster öffnen ; 28 W (pat) 113/12 - ; 30 W (pat) 505/10 - ; 26 W (pat) 514/13 - , 25 W (pat) 6/22 - ).
  • BPatG, 15.11.2018 - 25 W (pat) 69/17

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "digitale zimmermappe

    In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf Entscheidungen des Bundespatentgerichts zu verweisen, bei denen in vergleichbaren Fällen die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarken aufgrund der grafischen Ausgestaltung bejaht worden sei (BPatG 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge; 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk).

    Soweit sich der Inhaber der angegriffenen Marke auf die Entscheidungen des Bundespatentgerichts vom 1. Oktober 2013, Az. 27 W (pat) 104/12 - Umwelt Jugendherberge und vom 4. Juni 2014, Az. 26 W (pat) 514/13 - my Stadtwerk, beruft, gibt auch dies zu keiner anderen Entscheidung Anlass.

  • BPatG, 10.11.2022 - 25 W (pat) 6/22
    In ihrer Summe bewirken diese Gestaltungselemente einen hinreichend eigenständigen und damit schutzbegründenden Überschuss, dem der Verkehr einen betrieblichen Herkunftshinweis entnehmen kann, so dass dem angemeldeten Zeichen nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen ist (ebenso z. B. BPatG 25 W (pat) 53/01 - ; 28 W (pat) 113/12 - ; 30 W (pat) 505/10 - ; 26 W (pat) 514/13 - ).
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