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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.03.2005 - 26 B 03.1776   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,39794
VGH Bayern, 24.03.2005 - 26 B 03.1776 (https://dejure.org/2005,39794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2005 - 26 B 03.1776 (https://dejure.org/2005,39794)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 (https://dejure.org/2005,39794)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 17.05.2010 - 25 K 1052/10

    Baugenehmigung für Golfplatz in Willich verstößt gegen Nachbarrechte

    Rn. 58 In dem weiteren Urteil vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 - (Mastschweinestall in Nachbarschaft zu Sportplätzen) hat der Bayerische VGH ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem Urteil vom 24. März 2005 - a.a.O. - als zutreffend erachtet, von einer erheblichen Belästigung sei auszugehen, wenn der sich nach der Richtlinie VDI 3471 ergebende Abstand zu der Schweinemasthaltung bei Weitem nicht eingehalten werde.

    Rn. 80 Die Kammer folgert aus den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 - und dem bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 2005 - 4 B 41/05 - des Weiteren, dass dem Betreiber bzw. Bauherrn derlei wehrfähige Rechte zustehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2010 - 2 B 637/10

    Interesse eines Landwirts an einer Bertriebserweiterung als abwägungsrelevantes …

    Rn. 25 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 -, juris Rn. 23 f.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 2. August 2005 - 4 B 41.05 -, BRS 69 Nr. 102 = juris Rn. 3 f.
  • VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22

    Unzulässigkeit einer Klage auf Visumserteilung zum Zweck der Erwerbstätigkeit …

    Die Grenze für eine solche Antragsänderung im Prozess ist jedoch dort erreicht, wo sich die Antragsänderung als wesentlich darstellt (vgl. in anderem Kontext z.B. auch Bayerischer VGH, Urteile vom 24. März 2005 - 26 B 03.1776 -, juris Rn.28, …und vom 14. Februar 2011 - 2 B 99.933 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse …

    Die Bejahung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit schließt nämlich auch die Feststellung ein, dass das - im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zu beachtende - Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BayVGH vom 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris; vom 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris; vom 14.5.2007 - 1 ZB 06.225 - juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 1 B 06.518

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags; …

    Die Bejahung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit schließt nämlich auch die Feststellung ein, dass das - im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zu beachtende - Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BayVGH vom 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris; vom 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris; vom 14.5.2007 - 1 ZB 06.225 - juris).
  • VGH Bayern, 07.06.2022 - 9 ZB 20.2851

    Vorbescheid für Baugrundstück am Ortsrand

    Bei pauschalen Anträgen ohne klare Fragestellung bzw. entsprechenden Ungenauigkeiten der Antragsformulierung kann sich nach dem Empfängerhorizont (vgl. § 133 BGB) und den Umständen des Einzelfalls durch Auslegung ergeben, dass es dem Bauherrn um die Antwort auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens geht (…vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2020 - 15 B 19.1591 - juris Rn. 27;… B.v. 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565 - juris Rn. 14; U.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris;… U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - juris Rn. 27;… SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris Rn. 55;… Michl in Spannowsky/Manssen, BeckOK Bauordnungsrecht Bayern, Stand April 2021, Art. 71 BayBO, Rn. 23).
  • VG München, 23.07.2014 - M 9 K 12.4423

    Errichtung eines Milchvieh-Stalles im Dorfgebiet; Geruchsimmissionen; Schutz …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit einer Sportnutzung im Freien entschieden, dass derjenige, der in seiner Freizeit im Freien "an der frischen Luft" Sport treibt, erwarten kann, von Gerüchen, die in starker Konzentration als ekelerregend empfunden werden können, verschont zu bleiben und dass nicht anzunehmen ist, dass Freizeitanlagen (Trainingsplatz) nicht zumindest annähernd denselben Schutzanspruch genießen sollten wie eine Wohnnutzung im Dorfgebiet oder im Außenbereich (BayVGH, U.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris Rn. 23 f.).
  • VG Regensburg, 13.04.2023 - RO 7 K 20.301

    Kein Vorbescheid mit Nebenbestimmungen, wenn der Bescheid in Bezug auf die …

    Bei pauschalen Anträgen ohne klare Fragestellung kann sich nach dem Empfängerhorizont (vgl. § 133 BGB) und den Umständen des Einzelfalls durch Auslegung ergeben, dass es dem Bauherrn um die Antwort auf die Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens geht (…vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2020 - 15 B 19.1591 - juris Rn. 27;… B.v. 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565 - juris Rn. 14; U.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris;… U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - juris Rn. 27;… SächsOVG, U.v. 3.7.2012 - 4 B 808/06 - juris Rn. 55;… BeckOK BauordnungsR Bayern/Michl, 24. Ed. 1.12.2022, BayBO Art. 71 Rn. 23).
  • VG Ansbach, 08.07.2020 - AN 9 K 19.00042

    Prüfung Rechtmäßigkeit der Nutzungsänderung in Sportwettbüro

    Rn. 42 Die Bejahung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit schließt auch die Feststellung ein, dass das - im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 15 Abs. Abs. 1 Satz 2 BauNVO zu beachtende - Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt ist (vgl. BayVGH, U.v. 17.07.2009 - 1 B 06.518 - juris; B.v. 24.3.2005 - 26 B 03.1776 - juris; B.v. 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris; B.v. 14.5.2007 - 1 ZB 06.225 - juris).
  • VG München, 23.10.2014 - M 11 K 14.281

    Vorbescheid; Erschließung nicht gesichert; Beschränkung des Vorbescheidsantrags; …

    Eine Antragsänderung unmittelbar im gerichtlichen Verfahren ist unzulässig, wenn sie eine erhebliche Änderung beinhaltet, die Anlass zu einer erneuten Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens durch die Behörde bietet (BayVGH, U.v. 24.3.2005, Az: 26 B 03.1776).
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