Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.09.2004 - 26 C 04.939   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22177
VGH Bayern, 30.09.2004 - 26 C 04.939 (https://dejure.org/2004,22177)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2004 - 26 C 04.939 (https://dejure.org/2004,22177)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2004 - 26 C 04.939 (https://dejure.org/2004,22177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GKG a.F. § 13 Abs. 1 Satz 1;... ; GKG a.F. § 14 Abs. 1; ; GKG a.F. § 14 Abs. 2; ; GKG i.d.F. d. KostRMoG vom 05.05.2004 § 52 Abs. 1 Satz 1; ; GKG i.d.F. d. KostRMoG vom 05.05.2004 § 47 Abs. 1; ; GKG i.d.F. d. KostRMoG vom 05.05.2004 § 47 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert durch Drittbetroffeneninteresse begrenzt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis eines Rechtsanwaltes zur Einlegung einer Streitwertbeschwerde im eigenen Namen; Bedeutung der Sache als Ausgangspunkt für die Berechnung eines Streitwerts; Zulässigkeit der Heranziehung eines Bruchteils der Rohbaukosten, die Bodenwertsteierung oder das ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.09.2002 - 20 C 02.1735

    Streitwert für eine Klage eines Bauherrn gegen einen Bescheid zur Aufhebung der …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2004 - 26 C 04.939
    Klagt der Bauherr gegen einen Bescheid, durch den auf den Widerspruch Drittbetroffener die ihm erteilte Baugenehmigung aufgehoben wird, so ist der Streitwert nicht in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. (nunmehr § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG i.d.F. des KostRMoG vom 5.5.2004 BGBl I S. 718) durch den Wert des Interesses der Drittbetroffenen an der Aufhebung der Baugenehmigung begrenzt (a.A. 20. Senat des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 18.9.2002 - 20 C 02.1735 BayVBl. 2003, 636).

    Den Streitwert setzte es mit der Begründung auf 7.500,-- Euro fest, dass nach der Rechtsprechung eines Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.9.2002 - 20 C 02.1735 BayVBl. 2003, 636) bei einer Klage des Bauherrn gegen einen Bescheid, durch den auf den Widerspruch Drittbetroffener die ihm erteilte Baugenehmigung aufgehoben wird, der Streitwert in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG durch den Wert des Interesses der Drittbetroffenen an der Aufhebung der Baugenehmigung begrenzt sei.

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts und des 20. Senats des Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 18.9.2002 - 20 C 02.1735 BayVBl. 2003, 636) ist hier der Streitwert nicht in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 2 GKG a.F. (nunmehr § 47 Abs. 2 GKG) auf das Interesse der drittbetroffenen Beigeladenen zu begrenzen.

  • VGH Bayern, 07.07.2004 - 26 C 04.953
    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2004 - 26 C 04.939
    Er verweist auf das Verfahren 26 C 04.953, in dem der beschließende Senat den vom Verwaltungsgericht im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Beigeladenen zu 2 und 3 gegen den Bauvorbescheid der Streitwertbemessung zugrunde gelegten (halbierten und überschlägig auf 5000 Euro umgerechneten) Regelwert von 10.000 DM bei Nachbarstreitigkeiten bestätigt hat (Beschluss vom 7.07.2004).
  • OVG Sachsen, 22.04.2024 - 1 E 59/22

    Anfechtung Widerspruchsbescheid; aufgehobene Baugenehmigung

    Wertbestimmend hinsichtlich der "Bedeutung der Sache" für den jeweiligen Kläger ist anerkanntermaßen sein sog. Angreiferinteresse (…Senatsbeschl. v. 27. Februar 2023 a. a. O. Rn. 10 m. w. N.), nicht hingegen die Bedeutung der Sache für den jeweiligen Beklagten (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. März 1977 - VII C 6.76 -, juris Rn. 4), für Beigeladene (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 3. August 2012 - 15 C 12.870 -, juris Rn. 3 f.;… Beschl. v. 6. Juli 2015 - 9 C 15.1202 - , juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 1999 - 5 A 5682/97 - zitiert nach Beck-online) oder gar die Mühewaltung des Gerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 30. September 2004 - 26 C 04.939 -, juris Rn. 14 m. w. N.

    Anders als das Verwaltungsgericht, das sich bei seiner Streitwertbemessung auf Rechtsprechung des 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 18. September 2002 - 20 C 02.1735 -, juris Rn. 8 f.) stützen kann, sieht der Senat mit dem 26. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 30. September 2004 - 26 C 04.939 -, juris Rn. 15) keine Grundlage für eine Begrenzung des erstinstanzlichenStreitwerts auf den für eine Baunachbarklage anzusetzenden, in aller Regel deutlich niedrigeren Streitwert.

    Eine planwidrige Regelungslücke, wie sie für eine entsprechende Anwendung des § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG erforderlich wäre, scheidet insbesondere deshalb aus, weil schon die Vorgängerregelung des § 14 Abs. 2 GKG a. F. eine inhaltsgleiche Regelung enthielt (vgl. Zimmer/Schmidt, Der Streitwert im Verwaltungs- und Finanzprozeß, 1991, S. 24 f.) und nichts dafür spricht, dass der Gesetzgeber bei Erlass des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl I. S. 718) eine Begrenzung des Streitwerts zugunsten Drittbetroffener "unbewusst" übersehen hätte (so bereits BayVGH [26. Senat], Beschl. v. 30. September 2004 a. a. O. Rn. 15).

    Gründe der Systemgerechtigkeit, wie sie für die Bestimmung der Streitwerthöhe in Fällen der vorliegenden Art herangezogen werden (vgl. BayVGH [26. Senat], Beschl. v. 30. September 2004 a. a. O. Rn. 15), sprechen nach Auffassung des Senats nicht für, sondern gegen eine Streitwertbegrenzung, weil das Gerichtskostengesetz für die Bestimmung der Streitwerthöhe grundsätzlich vom Angreiferinteresse ausgeht und Ausnahmeregelungen (wie § 47 Abs. 2 Satz 1 GKG) eng auszulegen sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2024 - 8 E 10492/24

    Streitwertbemessung bei einer auf Zurückweisung eines Nachbarwiderspruches gegen …

    Da der Streitwert im Sinne des § 52 Abs. 1 GKG jedoch darauf bezogen ist, welchen (wirtschaftlichen) Wert der Streitgegenstand für den Kläger hat, kommt es für den Streitwert des gerichtlichen Verfahrens nicht darauf an, dass sich der "prozessuale" Streitgegenstand auf die (engere) Frage beschränkt, ob die erteilte Baugenehmigung subjektive Rechte der Beigeladenen verletzt (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 30. September 2004 - 26 C 04.939 -, juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht