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| VGH Bayern, 09.04.2003 - 26 N 01.312 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 30.06.2021 - M 9 K 20.1947
Erfolglose Klage auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für den …
Auch der BayVGH habe mit Urteil vom 09.04.2003, Az. 26 N 01.312, eine Gemeinbedarfsfestsetzung, die nach den textlichen Festsetzungen nahezu die ganze Bandbreite denkbarer Zweckbestimmungen umfasste, als untaugliche Konkretisierung angesehen.In dieser Entscheidung enthielt der Bebauungsplan hinsichtlich der Gemeinbedarfsfläche folgende Festsetzung: "Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Fläche für Gemeinbedarf, Flächen für Sport und Spielanlagen, § 5 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 6 BauGB" (BayVGH, U.v. 9.04.2003 - 26 N 01.312 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 31.07.2023 - 15 N 22.2509
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan mit integriertem …
Rn. 26 Zwar kann das Interesse, in der Nutzung seiner Grundstücke nicht durch heranrückendes Gewerbe gestört zu werden (…vgl. OVG NW, U.v. 22.5.2000 - 10a D 139/98 - juris Rn. 6) und dadurch insbesondere eine Existenzgefährdung seines Betriebes zu verhindern (…vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2017 - 8 ZB 16.154 - juris Rn. 44;… B.v. 9.9.2014 - 8 A 13.40047 - juris Rn. 16 - jeweils zur straßenrechtlichen Planfeststellung; U.v. 9.4.2003 - 26 N 01.312 - juris Rn. 24), ein abwägungserheblicher Belang sein.
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