Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1583
OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18 (https://dejure.org/2019,1583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.01.2019 - 26 SchH 2/18 (https://dejure.org/2019,1583)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 26 SchH 2/18 (https://dejure.org/2019,1583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1036 ZPO, DIS-SchO (98) § 16.1
    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach § 16.1 DIS-SchO (98)

  • Wolters Kluwer

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach § 16.1 DIS-SchO (98)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1036 ; DIS-SchO (98) § 16.1
    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen unterbliebener Offenlegung einer ehemaligen geschäftlichen Verbindung Verfahrensbevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schiedsverfahren: Befangenheit des Schiedsrichters - Offenlegungspflichten nach § 16.1 DIS-SchO (98)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Umstände muss ein Schiedsrichter offenlegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was muss ein Schiedsrichter offenlegen? (IBR 2019, 228)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2012 - 26 SchH 15/11

    Gründe für die Ablehnung des Vorsitzenden eines Schiedsgerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Allgemeiner Überzeugung zufolge orientiert sich der Maßstab, ob berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit des Schiedsrichters vorliegen, an dem für die staatliche Gerichtsbarkeit in § 42 Abs. 2 ZPO normierten Ablehnungsgrund wegen Umständen, die Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigen (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 26 SchH 15/11; KG, Beschluss vom 12.02.2018, Az.: 13 SchH 2/17, zitiert nach BeckRS;… Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 10 zu § 1036 ZPO).

    Gleichwohl kann aus dem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes nicht ohne Weiteres eine Befangenheit und damit ein (kausaler) Verstoß gegen § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO abgeleitet werden (…Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 1036 ZPO;… BeckOK-ZPO, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 1036 ZPO;… Musielak/Voit, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 1036 ZPO;… MüKo-Münch, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 1036 ZPO, ["bei gewisser tatsächlicher Relevanz"]; OLG München, NJOZ 2014, 1179, 1781; OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325, 1326 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 26 SchH 15/11, zitiert nach juris;… strenger: [Regelfolge] OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Naumburg, a.a.O.; vgl. auch Rojhan/ Jerger, NJW 2014, 1147, 1148, wonach allein die Verletzung der Offenbarungspflicht berechtigte Zweifel wecken kann).

    Deshalb darf ein Umstand, der schon an sich die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit nicht begründet, nicht auf dem Umweg über die Ablehnung wegen unterlassener Offenbarung dieses Umstandes doch noch zu seiner Ablehnung führen (OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134 ff.; ebenso: OLG Frankfurt/Main, SchiedsVZ 2011, 342, 344 [OLG München 22.06.2011 - 34 SchH 3/11] ; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 26 SchH 15/11, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 Sch 8/18

    Offenlegungspflichten des Schiedsrichters nach § 16.1 DIS-SchO (98)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Die Antragsgegnerin zu 1) hat mit Antragsschrift vom 24.04.2018 bei dem hiesigen Senat zu Az.: 26 Sch 8/18 ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vom 20.03.2018 eingeleitet, in dem sie beantragt hat, den Schiedsspruch insoweit für vollstreckbar zu erklären, als die Schiedsklägerinnen zur Kostenerstattung ihr gegenüber verpflichtet worden sind.

    Nachdem der Senat in dem Verfahren 26 Sch 8/18 zeitgleich über den Antrag der Antragsgegnerin zu 1) auf Vollstreckbarerklärung entschieden hat, kommt eine inzidente Überprüfung der Ablehnungsentscheidung über § 1065 ZPO nur noch in einem dort möglichen Rechtsbeschwerdeverfahren Betracht.

    Gleichwohl dürfte es nicht gänzlich auszuschließen sein, dass für den Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Vollstreckbarerklärungsentscheidung des Senats im Verfahren zu 26 Sch 8/18 das Schiedsgericht über die Vorschrift des § 1059 Abs. 4 ZPO erneut mit der Streitsache befasst werden könnte, weshalb der Antrag nicht bereits wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses als unzulässig zurückgewiesen werden kann.

  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Vielmehr ist im Grundsatz davon auszugehen, dass sich ein Verstoß gegen Offenlegungspflichten in der Regel (nur) dann i.S.v. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO auf den Schiedsspruch auswirkt, wenn die zu offenbarenden Gründe zu einer Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit der betreffenden Person aufkommen lassen (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 02.05.2017, Az.: I ZB 1/16 = NJW 2018, 70 ff. zur Befangenheit eines Sachverständigen im Schiedsverfahren).

    Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn der Schiedsspruch auf dem Gutachten des Sachverständigen beruht und die vom Sachverständigen zu offenbarenden Gründe zu seiner Ablehnung ausgereicht hätten, weil sie berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit aufkommen lassen (BGH, a.a.O., NJW 2018, 75 [BGH 02.05.2017 - I ZB 1/16] , Rdnr. 46).

  • OLG München, 17.11.2016 - 34 SchH 13/16

    Ablehnung von Schiedsrichtern im Zusammenhang mit der Verfahrensführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Allgemein gilt, dass Fehler in der Verfahrensführung, bei der Tatsachenfeststellung und der Rechtsanwendung nur in Ausnahmefällen die Besorgnis der Befangenheit begründen können, nämlich dann, wenn sie in besonderer Häufung und Schwere auftreten und die Fehlerhaftigkeit der Sachbehandlung mit einiger Deutlichkeit auf eine Voreingenommenheit oder Willkür der Schiedsrichter hindeutet (…Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 1036 ZPO; OLG München, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: 34 SchH 13/16, zitiert nach BeckRS; OLG Frankfurt/Main SchiedsVZ 2010, 52, 54; Armbrüster/Wächter, SchiedsVZ 2017, 213, 217;… Hammer, a.a.O., Rdnr. 411).

    Die Wertfestsetzung folgt aus § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und ist mit einem Bruchteil der Hauptsache anzusetzen, wobei hier streitwerterhöhend zu berücksichtigen ist, dass die Ablehnung von zwei Schiedsrichtern in Rede steht; der Senat setzt daher den Gegenstandswert mit 2/3 des Wertes des Schiedsverfahrens an (…vgl. Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 3 ZPO, Stichwort: "Schiedsrichterliches Verfahren";… Hammer, a.a.O., Rdnr. 424 mit Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: 34 SchH 13/16, zitiert nach BeckRS; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, Az.: 11 SchH 7/08, zitiert nach BeckRS).

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 10 SchH 3/01

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Die Pflicht zur Offenlegung gilt deshalb für alle Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters wecken können und umfasst deshalb nicht allein Gründe, die letztlich für eine Ablehnung des Schiedsrichters ausreichend sind; vielmehr sind auch solche Umstände anzugeben, die schon bei der Besetzung des Schiedsgerichts für die Auswahl des Schiedsrichters unter dem Gesichtspunkt seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit maßgeblich sein können (OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325 f. [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ), wobei dieser die Bewertung aus der Sicht beider Parteien möglichst objektiv vorzunehmen und sich in Zweifelsfällen für die Offenbarung zu entscheiden hat (OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134, 137).

    Deshalb darf ein Umstand, der schon an sich die Ablehnung des Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit nicht begründet, nicht auf dem Umweg über die Ablehnung wegen unterlassener Offenbarung dieses Umstandes doch noch zu seiner Ablehnung führen (OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134 ff.; ebenso: OLG Frankfurt/Main, SchiedsVZ 2011, 342, 344 [OLG München 22.06.2011 - 34 SchH 3/11] ; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 26 SchH 15/11, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2009 - 26 Sch 12/09

    Schiedsspruch: Vorliegen eines Aufhebungsgrundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Zwar wird teilweise vertreten, dass Ablehnungsgründe nur noch im Vollstreckbarerklärungs- bzw. Aufhebungsverfahren nach §§ 1059 ff. ZPO geltend gemacht werden können, wenn das Schiedsgericht den Schiedsspruch - wie hier - noch innerhalb der Monatsfrist des § 1037 Abs. 3 ZPO erlassen hat (…Zöller-Geimer, ZPO, 32. Auflage 2018, Rdnr. 7 zu § 1037 ZPO;… Musielak-Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, Rdnr. 5 zu § 1037 ZPO m.w.N.; offenlassend: OLG Frankfurt/Main, SchiedsVZ 2010, 52 f. [OLG München 23.11.2009 - 34 Sch 13/09] ).

    Allgemein gilt, dass Fehler in der Verfahrensführung, bei der Tatsachenfeststellung und der Rechtsanwendung nur in Ausnahmefällen die Besorgnis der Befangenheit begründen können, nämlich dann, wenn sie in besonderer Häufung und Schwere auftreten und die Fehlerhaftigkeit der Sachbehandlung mit einiger Deutlichkeit auf eine Voreingenommenheit oder Willkür der Schiedsrichter hindeutet (…Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 1036 ZPO; OLG München, Beschluss vom 17.11.2016, Az.: 34 SchH 13/16, zitiert nach BeckRS; OLG Frankfurt/Main SchiedsVZ 2010, 52, 54; Armbrüster/Wächter, SchiedsVZ 2017, 213, 217;… Hammer, a.a.O., Rdnr. 411).

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Die Pflicht zur Offenlegung gilt deshalb für alle Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters wecken können und umfasst deshalb nicht allein Gründe, die letztlich für eine Ablehnung des Schiedsrichters ausreichend sind; vielmehr sind auch solche Umstände anzugeben, die schon bei der Besetzung des Schiedsgerichts für die Auswahl des Schiedsrichters unter dem Gesichtspunkt seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit maßgeblich sein können (OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325 f. [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ), wobei dieser die Bewertung aus der Sicht beider Parteien möglichst objektiv vorzunehmen und sich in Zweifelsfällen für die Offenbarung zu entscheiden hat (OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134, 137).

    Gleichwohl kann aus dem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes nicht ohne Weiteres eine Befangenheit und damit ein (kausaler) Verstoß gegen § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO abgeleitet werden (…Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 1036 ZPO;… BeckOK-ZPO, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 1036 ZPO;… Musielak/Voit, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 1036 ZPO;… MüKo-Münch, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 1036 ZPO, ["bei gewisser tatsächlicher Relevanz"]; OLG München, NJOZ 2014, 1179, 1781; OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325, 1326 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 26 SchH 15/11, zitiert nach juris;… strenger: [Regelfolge] OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Naumburg, a.a.O.; vgl. auch Rojhan/ Jerger, NJW 2014, 1147, 1148, wonach allein die Verletzung der Offenbarungspflicht berechtigte Zweifel wecken kann).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2008 - 26 Sch 21/07

    Ablehnungsverfahren für Schiedsrichter: Beginn der Antragsfrist; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Die Pflicht zur Offenlegung gilt deshalb für alle Umstände, die Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des Schiedsrichters wecken können und umfasst deshalb nicht allein Gründe, die letztlich für eine Ablehnung des Schiedsrichters ausreichend sind; vielmehr sind auch solche Umstände anzugeben, die schon bei der Besetzung des Schiedsgerichts für die Auswahl des Schiedsrichters unter dem Gesichtspunkt seiner Unparteilichkeit und Unabhängigkeit maßgeblich sein können (OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325 f. [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ), wobei dieser die Bewertung aus der Sicht beider Parteien möglichst objektiv vorzunehmen und sich in Zweifelsfällen für die Offenbarung zu entscheiden hat (OLG Naumburg, SchiedsVZ 2003, 134, 137).

    Gleichwohl kann aus dem Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes nicht ohne Weiteres eine Befangenheit und damit ein (kausaler) Verstoß gegen § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO abgeleitet werden (…Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 1036 ZPO;… BeckOK-ZPO, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 1036 ZPO;… Musielak/Voit, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 1036 ZPO;… MüKo-Münch, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 1036 ZPO, ["bei gewisser tatsächlicher Relevanz"]; OLG München, NJOZ 2014, 1179, 1781; OLG Frankfurt/Main, NJW 2008, 1325, 1326 [BGH 22.01.2008 - VIII ZB 57/07] ; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 13.02.2012, Az.: 26 SchH 15/11, zitiert nach juris;… strenger: [Regelfolge] OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Naumburg, a.a.O.; vgl. auch Rojhan/ Jerger, NJW 2014, 1147, 1148, wonach allein die Verletzung der Offenbarungspflicht berechtigte Zweifel wecken kann).

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZA 16/17

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Gewährungsanspruch von durch Insolvenz …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Diese Grundsätze, die auf Fälle eines Verstoßes gegen Offenlegungspflichten durch einen Schiedsrichter zu übertragen sind, führen im Streitfall dazu, dass die vom beisitzenden Schiedsrichter B verschwiegene ehemalige partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Vertreter der Schiedsbeklagten in einer Kanzlei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie mit Rücksicht auf die allgemein in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen zur Frage der Besorgnis der Befangenheit bei geschäftlichen oder freundschaftlichen Kontakten zwischen einem Schiedsrichter und dem Vertreter einer Partei (…vgl. Zöller-Geimer, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 1036 ZPO;… Schwab/Walter, a.a.O., Kap. 14, Rdnr. 8;… Musielak/Voit, a.a.O., Rdnr. 8 zu § 1036 ZPO;… BeckOK-ZPO, a.a.O., Rdnr. 27 zu § 1036 ZPO;… MüKo-ZPO, a.a.O., Rdnr. 32 ff. zu § 1036 ZPO; vgl. auch jüngst BGH, Beschluss vom 19.10.2017, Az.: IX ZA 16/17, zitiert nach juris) nicht geeignet war, berechtigte Zweifel an dessen Unvoreingenommenheit zu wecken.
  • OLG Köln, 28.06.2011 - 19 Sch 11/10

    Schiedsspruch geht über den Antrag hinaus: Ordre public verletzt!

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 26 SchH 2/18
    Dies ist insbesondere in systematischer Hinsicht stringent, da die Befangenheitsablehnung kein Instrument zur sachlichen Rechtsfehlerkontrolle darstellt und der Mindeststandard an Verfahrensgerechtigkeit vom sog. verfahrensrechtlichen ordre public geschützt wird (OLG Köln, SchiedsVZ 2012, 161, 165 [OLG München 29.03.2012 - 34 SchH 12/11] ).
  • OLG München, 10.07.2013 - 34 SchH 8/12

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

  • OLG Frankfurt, 28.03.2011 - 26 SchH 2/11

    Ablehnung eines Schiedsrichters im Schiedsverfahren

  • OLG München, 22.06.2011 - 34 SchH 3/11

    Schiedsrichterliches Verfahren: Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellung der …

  • OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Schiedsrichters

  • OLG Dresden, 27.01.2005 - 11 SchH 2/04

    Rechtsfolgen der Insolvenz einer der Parteien für das Schiedsverfahren; Besorgnis …

  • OLG München, 29.03.2012 - 34 SchH 12/11

    Auslegung eines Vertrags als Schiedsvereinbarung: Bezugnahme auf die …

  • OLG Dresden, 12.12.2008 - 11 SchH 7/08

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters eines Dreier-Schiedsgerichts

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

  • OLG Stuttgart, 16.07.2002 - 1 Sch 8/02

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Zuständigkeit auf Grund rügeloser Einlassung; …

  • OLG Bremen, 24.05.2006 - 2 Sch 2/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters wegen der Art und Weise der …

  • OLG München, 23.11.2009 - 34 Sch 13/09

    Anerkennungsvoraussetzungen für einen französischen Schiedsspruch: Anforderungen …

  • KG, 12.02.2018 - 13 SchH 2/17

    Schiedsrichterlichen Verfahren: Voraussetzungen einer Schiedsrichterablehnung …

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2006 - 10 Sch 1/06

    Ablehnung eines Schiedsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterlassene …

  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 26 Sch 1/21

    Keine Verkündung eines Schiedsspruchs in einem Verkündungstermin

    Das ist deshalb im Streitfall von Bedeutung, weil die IBA-Richtlinien, die international als Orientierungshilfe für die Behandlung von Offenlegungs- und Konfliktfragen zu Rate gezogen werden, von dem Grundsatz getragen werden, dass Zweifelsfragen, ob ein Schiedsrichter bestimmte Tatsachen oder Umstände offenzulegen hat oder nicht, zugunsten einer Offenlegung entschieden werden sollten (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 24.01.2019 - 26 SchH 2/18 -, juris).
  • BayObLG, 14.11.2024 - 102 SchH 49/24

    Franchise-Vertrag, Schiedsverfahren, für Rechtsanwalt, Anderer Rechtsanwalt, …

    Wer aus vertretbaren Gründen eine Offenlegung unterlässt, erregt damit bei einer ruhig und besonnen abwägenden Partei noch keine Zweifel an seiner Unparteilichkeit (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2019, 26 SchH 2/18, juris Rn. 102 m. w. N.).

    Rn. 51 Allein die bereits länger zurückliegende Tätigkeit des Schiedsrichters und des anwaltlichen Vertreters der Schiedsklägerin in ein- und derselben Großkanzlei ohne weitere berufliche oder private Berührungspunkte begründete aus Sicht eines vernünftigen, besonnenen Verfahrensbeteiligten keine Zweifel, dass der Schiedsrichter zu einer unvoreingenommenen und unparteiischen Sachbehandlung im streitgegenständlichen Verfahren bereit und in der Lage wäre (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2019, 26 SchH 2/18, juris Rn. 83; OLG München…, Beschluss vom 10. Juli 2013, 34 SchH 8/12, juris Rn. 66 ff.).

    Rn. 53 1. Die Antragstellerinnen haben in entsprechender Anwendung von § 91 Abs. 1 ZPO (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2019, 26 SchH 2/18, juris Rn. 145; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2018, 13 SchH 2/17, juris Rn. 26; OLG München…, Beschluss vom 24. November 2015, 34 SchH 5/15, juris Rn. 44) die Kosten ihres erfolglosen Antrags zu tragen.

  • OLG Frankfurt, 15.10.2025 - 32 SchH 2/25

    Ablehnungsgesuch gegen Schiedsrichter

    Ob berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit eines Schiedsrichters vorliegen, ist am Maßstab des für die staatliche Gerichtsbarkeit geltenden § 42 Abs. 2 ZPO zu messen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 24.1.2019, 26 SchH 2/18 , zitiert nach juris;… Zöller/Althammer, ZPO, 36. Aufl. 2025, § 1036 Rn. 10).
  • BayObLG, 07.11.2024 - 102 SchH 135/24

    Vorweggenommene Beweiswürdigung, Streitwertfestsetzung, Prozessleitende …

    Rn. 52 3. a) Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2019, 26 SchH 2/18, juris Rn. 145; KG…, Beschluss vom 12. Februar 2018, 13 SchH 2/17, juris Rn. 26; OLG München…, Beschluss vom 24. November 2015, 34 SchH 5/15, juris Rn. 44).
  • BayObLG, 19.09.2025 - 102 SchH 142/24

    DIS-Schiedsgerichtsordnung, Ablehnungsverfahren, Schiedsvereinbarung, …

    Rn. 24 2. Der Streitwert wurde auf der Grundlage von § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO auf ein Drittel des Streitwerts festgesetzt, den der Einzelschiedsrichter für das Schiedsverfahren festzusetzen beabsichtigt hat und wogegen keine der Schiedsparteien Einwände erhoben hat (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 14. November 2024, 102 SchH 49/24 e, juris Rn. 86;… Beschluss vom 7. November 2024, 102 SchH 135/24 e, juris Rn. 53; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2019, 26 SchH 2/18, juris Rn. 146).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht