Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss einer Befugnis zur Beauftragung von Sonderfachleuten aufgrund des Architektenstatus; Erwerb eines Anspruches auf Werklohn für ein Bauvorhaben; Nachweis der Auftragserteilung im Rahmen einer Beweisaufnahme; Fälligkeit eines Statikhonorars für einen Architekten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 8
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Prüffähigkeit der Statiker-Schlußrechnung (IBR 1991, 446)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 12.09.1990 - 21 O 156/90
- OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 1430
- BauR 1992, 260
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85
Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Eine solche muß auch im Falle der Kündigung vorliegen (vgl. BGH NJW 1987, 382). - OLG Düsseldorf, 30.12.1985 - 23 U 107/85
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Die Prüffähigkeit ist gegeben, wenn sich aus der Rechnung ergibt, welche Leistung erbracht ist, auf welchem Wege und unter Zugrundelegung welcher überprüfbarer Grundlagen die Berechnung erfolgt ist (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1987, 227). - OLG Hamm, 20.06.1984 - 26 U 175/83
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Soweit der Senat in seiner Entscheidung BauR 1985, 592 etwas anderes zum Ausdruck gebracht hat, wird daran nicht festgehalten (vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1987, 465). - OLG Düsseldorf, 13.05.1983 - 20 U 158/82
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Dabei sind maßgeblich die Honorarzoneneinordnung, die Angabe der einzelnen HOAI-Bestimmungen, die Feststellung des Leistungsbildes, der Leistungsphasen, des Vom-Hundert-Satzes und insbesondere der anrechenbaren Kosten gem. § 10 Abs. 2 HOAI (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1985, 234;… Pott/Dahlhoff, HOAI, 5. Aufl., § 8 Rdn. 6). - OLG Düsseldorf, 24.06.1986 - 23 U 231/85
Auszug aus OLG Hamm, 05.07.1991 - 26 U 168/90
Soweit der Senat in seiner Entscheidung BauR 1985, 592 etwas anderes zum Ausdruck gebracht hat, wird daran nicht festgehalten (vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1987, 465).
- OLG Hamm, 11.03.1994 - 12 U 9/93
Vertretungsmacht eines Architekten bei mündlicher Absprache; Fälligkeit des …
Allerdings folgt die Vertretungsmacht des Zeugen nicht schon aus seinem Architektenstatus für den Beklagten, weil ein für den Bauherrn tätiger Architekt nicht ohne weiteres befugt ist, Sonderfachleute zu beauftragen, wenn dies nicht ausdrücklich im Architektenvertrag vorgesehen Ist (…vgl. Werner/Pastor, Bauprozeß, 7. Aufl. 1993, Rdn. 932; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1430 [OLG Hamm 05.07.1991 - 26 U 168/90] ).Ein Bauherr muß deshalb, da er diese Kosten von seinem Architekten erfahren kann, sie dem Tragwerksplaner zur Verfügung stellen und diesem die tatsächlichen Baukosten im einzelnen mitteilen; der Tragwerksplaner hat insoweit gegen den Bauherrn einen Auskunftsanspruch (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 260, 261 [OLG Hamm 05.07.1991 - 26 U 168/90] ;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 6. Aufl. 1991, § 62 Rdn. 14;… Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 4. Aufl., 1992, § 8 Rdn. 48;… Pott/Dahlhoff, HOAI, 6. Aufl. 1992, vor § 62 Rdn. 19, 20).
Einer Berufung des Beklagten auf die mangelnde Prüfbarkeit der Honorarrechnung wegen fehlender ordnungsmäßiger Kostenermittlung steht daher der Einwand des § 242 BGB entgegen (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 260, 261 [OLG Hamm 05.07.1991 - 26 U 168/90] ; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 465 ).
Darauf, ob der Kläger als Statiker schon vorher in der Lage gewesen wäre, die Herstellungskosten selbst zutreffend zu schätzen, kommt es entgegen der Ansicht des Beklagten nicht an, da die Kostenermittlung Bauherrenleistung war und damit eine entsprechende Verpflichtung des Klägers fehlte (vgl. OLG Hamm, BauR 1992, 260 [OLG Hamm 05.07.1991 - 26 U 168/90] ).
- OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03
Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung
Sie enthält alle erforderlichen Mindestangaben, nämlich Leistungsbild, Honorarzone, Gebührensatz, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungen, Prozentsätze, etwaige Honorarzuschläge und Umsatzsteuer (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1502; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1430;… Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 969). - OLG Hamm, 06.03.2017 - 17 U 100/15
Höhe des Architektenhonorars
Diesem Umstand trägt die Rechtsprechung in der Weise Rechnung, dass der Tragwerksplaner seiner Darlegungslast bereits dann genügt, wenn er aufgrund der ihm zugänglichen Unterlagen und Informationen den Anteil der anrechenbaren Kosten sorgfältig schätzt, für die ihm sein Auftraggeber die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vertragswidrig vorenthalten hat (BGH IBR 1995, 64; BGH NJW-RR 1999, 312; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1430; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 12.
- OLG München, 03.04.2018 - 13 U 3256/17
Anspruch auf Architektenhonorar
So soll eine Schätzung schon dann zulässig sein, wenn der Architekt die Berechnungsgrundlagen für sein Honorar nicht oder nicht vollständig darlegen kann, weil er selbst nicht im Besitz der dafür erforderlichen Informationen oder Unterlagen ist und der Auftraggeber ihm vertragswidrig die erforderlichen Auskünfte oder die Herausgabe der Unterlagen verweigert (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1994 - VII ZR 217/93 = NJW 1995, 399; OLG Hamm, Urteil vom 05.07.1991 - 26 U 168/90, OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.6. 1986, 23 U 231/85 Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 12. Teil: Recht der Architekten und Ingenieure, Rn. 311; zitiert nach beckonline). - BGH, 20.03.1985 - VII ZR 327/83
Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Durch laufende Inbezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen in Lieferscheinen werden diese nicht Vertragsinhalt (BGH, NJW 1978, 2243; vgl. auch OLG Hamm, BauR 1992, 260 [OLG Hamm 05.07.1991 - 26 U 168/90]). - LG Stendal, 08.07.1999 - 22 S 269/98
Zustandekommen eines Architektenvertrages durch schlüssiges Verhalten; Grenze …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Oldenburg, 27.11.2006 - 17 O 1346/05
Honorar des Statikers für Teilnahme an Abnahmen?
Die Beklagte war lediglich verpflichtet, dem Kläger die zur Kostenermittlung erforderlichen Unterlagen wie Rechnungen der Bauunternehmer vorzulegen, um dem Kläger die Möglichkeit zu verschaffen, die anrechenbaren Kosten für seine Honorarrechnung zusammenzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 510, 511; OLG Hamm, BauR 1992, 260, 261).
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