Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.11.2016 - I-26 U 37/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 280, 823, 253 BGB
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern - rabüro.de
Erstbehandelnder Arzt haftet grundsätzlich auch für Behandlungsfehler des zweitbehandelnden Arztes
- medizinrechtsiegen.de
Arzthaftung: Zurechnung der Fehler eines nachbehandelnden Arztes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 823; BGB § 253
Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern - rechtsportal.de
BGB § 280 ; BGB § 823 ; BGB § 253
Haftung des fehlerhaft behandelnden Arztes für ärztliche Behandungsfehler bei einem Folgeeingriff - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arzthaftung: Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arzthaftung: Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Krankenhaus haftet nach fehlerhafter OP auch für grobe Behandlungsfehler bei Revisionsoperation in anderem Krankenhaus
- versr.de (Kurzinformation)
Erstbehandelnde Klinik haftet auch für groben Behandlungsfehler einer weiteren Klinik
- schluender.info (Kurzinformation)
Zurechnungszusammenhang
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zurechnung der Fehler eines nachbehandelnden Arztes
- hartmannbund.de (Kurzinformation)
Klinikhaftung für Behandlungsfehler umfasst auch Folgefehler anderer Einrichtungen
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was mehrfach fehlerhaft operierte Patienten wissen sollten
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Haftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 81 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei Behandlungsfehlern
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mehrfach fehlerhafte Operation: Erstes Krankenhaus haftet auch für groben Behandlungsfehler einer weiteren Klinik - Bei behandlungsfehlerhafter Erstoperation hat erstbehandelnder Arzt haftungsrechtlich für weiteren Eingriff und damit verbundene Folgen einzustehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung des fehlerhaft behandelnden Arztes für ärztliche Behandungsfehler bei einem Folgeeingriff
Besprechungen u.ä.
- arzthaftung-rechtsanwalt-peters.de (Entscheidungsbesprechung)
So weit die Haftung reicht
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.01.2014 - 6 O 91/11
- LG Bochum, 05.02.2014 - 6 O 91/11
- OLG Hamm, 15.11.2016 - I-26 U 37/14
- OLG Hamm, 03.01.2017 - 26 U 37/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2016 - 26 U 37/14
So kann es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang fehlen, wenn das Schadensrisiko der Erstbehandlung im Zeitpunkt der Weiterbehandlung schon gänzlich abgeklungen war, sich der Behandlungsfehler des Erstbehandelnden auf den weiteren Krankheitsverlauf also nicht mehr ausgewirkt hat (vgl. BGH Urteil vom 28.01.1986 - VI ZR 83/85, VersR 1986, 601; Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88, VersR 1988, 1273).Gleiches gilt, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keiner Beziehung steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (BGH Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88, aaO; BGH Urteil vom 06.05.2003 - VI ZR 259/02, VersR 2003, 1128; BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11 -, VersR 2012, 905).
- BGH, 06.05.2003 - VI ZR 259/02
Einstandspflicht des erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler bei aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2016 - 26 U 37/14
Dabei umfasst seine Einstandspflicht regelmäßig auch die Folgen eines Fehlers des nachbehandelnden Arztes (vgl. BGH Urteil vom 06.05.2003 - VI ZR 259/02, VersR 2003, 1128).Gleiches gilt, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keiner Beziehung steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (…BGH Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88, aaO; BGH Urteil vom 06.05.2003 - VI ZR 259/02, VersR 2003, 1128; BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11 -, VersR 2012, 905).
- BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2016 - 26 U 37/14
Gleiches gilt, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keiner Beziehung steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (…BGH Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88, aaO; BGH Urteil vom 06.05.2003 - VI ZR 259/02, VersR 2003, 1128; BGH, Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11 -, VersR 2012, 905). - BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85
Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen …
Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2016 - 26 U 37/14
So kann es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang fehlen, wenn das Schadensrisiko der Erstbehandlung im Zeitpunkt der Weiterbehandlung schon gänzlich abgeklungen war, sich der Behandlungsfehler des Erstbehandelnden auf den weiteren Krankheitsverlauf also nicht mehr ausgewirkt hat (vgl. BGH Urteil vom 28.01.1986 - VI ZR 83/85, VersR 1986, 601; Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88, VersR 1988, 1273).
- OLG Hamm, 28.10.2022 - 7 U 25/22
Verdienstausfall; Leistungsklage; Feststellungsklage; Aussetzung; …
Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in aller Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (…vgl. BGH Urt. v. 20.9.1988 - VI ZR 37/88, NJW 1989, 767 = juris Rn. 18;… BGH Urt. v. 6.5.2003 - VI ZR 259/02, NJW 2003, 2311 = juris Rn. 18;… BGH Urt. v. 22.5.2012 - VI ZR 157/11, r+s 2012, 409 Rn. 15; siehe auch OLG Hamm Urt. v. 15.11.2016 - 26 U 37/14, BeckRS 2016, 20759 = juris Rn. 37 ff., das auf das Fehlen eines "besonders groben Behandlungsfehlers" [kein über einen groben Behandlungsfehler hinausgehendes ärztliches Fehlverhalten] abstellt).Rn. 90 Beweisbelastet für die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs ist der Erstschädiger (…vgl. BGH Beschl. v. 14.11.2017 - VI ZR 92/17, r+s 2018, 104 Rn. 24;… BGH Urt. v. 23.1.2020 - III ZR 28/19, NJW-RR 2020, 626 Rn. 10; OLG Hamm Urt. v. 15.11.2016 - 26 U 37/14, BeckRS 2016, 20759 = juris Rn. 47).
Rn. 101 Denn der Sachverständige hat durch seine schriftlichen (Gutachten vom 14.01.2021, eGA I-642 ff., und Gutachten vom 14.05.2021, eGA I-747 ff.) und mündlichen (Protokoll vom 20.12.2021, eGA I-841 ff.) Ausführungen ganz klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen nicht in einem derart außergewöhnlich hohen Maße außer Acht gelassen wurden und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen wurde, dass der eingetretene Schaden allein seinem Handeln zugeordnet werden muss (vgl. insoweit beispielhaft auch OLG Hamm Urt. v. 15.11.2016 - 26 U 37/14, BeckRS 2016, 20759 = juris Rn. 47).
- OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 21/21
Elektrischer Rollstuhl; E-Scooter; Verkehrssicherungspflicht; …
Rn. 92 Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird nach der Rechtsprechung des BGH in aller Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich-wertend allein zugeordnet werden muss (…BGH Urt. v. 20.9.1988 - VI ZR 27/88, NJW 1989, 767 [unter II. 2. a mwN];… BGH Urt. v. 6.5.2003 - VI ZR 259/02, NJW 2003, 2311 = juris Rn. 18;… BGH Urt. v. 22.5.2012 - VI ZR 157/11, r+s 2012, 409 Rn. 15; siehe auch OLG Hamm Urt. v. 15.11.2016 - 26 U 37/14, BeckRS 2016, 20759 = juris Rn. 37 ff., das auf das Fehlen eines "besonders groben Behandlungsfehlers" [kein über einen groben Behandlungsfehler hinausgehendes ärztliches Fehlverhalten] abstellt).Rn. 94 Beweisbelastet für die Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs ist der Erstschädiger (…vgl. BGH Beschl. v. 14.11.2017 - VI ZR 92/17, r+s 2018, 104 Rn. 24;… BGH Urt. v. 23.1.2020 - III ZR 28/19, NJW-RR 2020, 626 Rn. 10; OLG Hamm Urt. v. 15.11.2016 - 26 U 37/14, BeckRS 2016, 20759 = juris Rn. 47).
- LG Detmold, 24.01.2022 - 4 O 26/19
AC-Gelenksprengung, Rockwood-IV-Läsion, Unterbrechung …
Rn. 49 Insoweit gilt grundsätzlich, dass der Zurechnungszusammenhang des primär schädigenden Ereignisses in der Regel durch Schäden, die erst durch das Hinzutreten Dritter, die zur Beseitigung des Schadens vom Geschädigten hinzugezogen werden, nicht unterbrochen wird (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, Vorb v § 249 Rn. 47 m.w.N.). Zwar kann der Zurechnungszusammenhang ausnahmsweise dann entfallen, wenn ein grobes Fehlverhalten, beispielsweise bei besonders groben ärztlichen Kunst-/Behandlungsfehlern vorliegt (OLG Hamm, Urt. v. 15.11.2016, Az. 26 U 37/14, juris Rn. 37ff. unter Verweis auf BGH, Urt. v. 06.05.2003, Az. VI ZR 259/02, VersR 2003, 1128;… Palandt/Grüneberg, a.a.O. m.w.N.).
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BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 253
Haftung des fehlerhaft erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler des zweitbehandelnden Arztes - Wolters Kluwer
Haftung des fehlerhaft erstbehandelnden Arztes für Behandlungsfehler des zweitbehandelnden Arztes
Verfahrensgang
- LG Bochum, 29.01.2014 - 6 O 91/11
- LG Bochum, 05.02.2014 - 6 O 91/11
- OLG Hamm, 15.11.2016 - 26 U 37/14
- OLG Hamm, 03.01.2017 - 26 U 37/14
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