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| OLG Frankfurt, 02.11.1992 - 26 U 94/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 707 § 719
Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Leistung einer Sicherheit durch den Vollstreckungsgläubiger
Wird zitiert von ...
- KG, 26.04.2022 - 4 U 18/22
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung einer Fluglinie zur Erteilung einer …
In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Zwangsvollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung zulässig ist bzw. aus einem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 Satz 3 ZPO ), ist dem Einstellungsantrag des Schuldners nur stattzugeben, wenn der Schuldner über die Wirkung einer jeden Vollstreckung hinausgehende, schutzwürdige Interessen dartut und glaubhaft macht, insbesondere darlegt, dass ihm ein Schaden drohe, der über die allgemeine Vollstreckungswirkung hinausgehe und durch die angeordnete Sicherheitsleistung nicht hinreichend abgedeckt sei (OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 1 UH 664/05, OLGR 2006, 413 - 414, Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1992 - 26 U 94/92, OLGR 1993, 137, Rn. 5; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Mai 1990 - 10 U 19/90, MDR 1990, 931 ; OLG Bamberg, Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 5 U 133/88, NJW-RR 1989, 576 ;… Zöller/Herget, ZPO , 34. Auflage 2022, § 719 Rn. 3 und 6 mwN.).
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