Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - I-26 W 14/15 [AktE] |
Volltextveröffentlichungen (7)
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FGG § 19 Abs. 2 ; FGG § 28 Abs. 2 ; 148, 252 ZPO
Aussetzung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorlageverfahren - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Aussetzung eines erstinstanzlich anhängigen Spruchverfahrens wegen Vorlageverfahren vor dem BGH trotz gleicher entscheidungserheblicher Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG:Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorlageverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aussetzung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf ein anhängiges Vorlageverfahren
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Unendliche Geschichte: Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Rütgers AG
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.06.2015 - 20 O 513/03
- OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - I-26 W 14/15 [AktE]
- LG Dortmund, 06.02.2019 - 20 O 513/03
- OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 26 W 2/19
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 1138
- MDR 2016, 1227
- WM 2016, 1180
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BGH, 12.01.2016 - II ZB 25/14
Aktiengesellschaft: Angemessenheit der Barabfindung ausgeschlossener …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Rn. 9 1. von der Erhebung des Honorarvorschusses jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache II ZB 25/14 abzusehen,.Rn. 10 2. das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache II ZB 25/14 auszusetzen.
Mit Blick auf das beim Bundesgerichtshof anhängige Vorlageverfahren II ZB 25/14 lägen hier indessen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass sich das Gutachten als irrelevant für den Verfahrensausgang darstellen könnte.
Es werde auch in dem angesprochenen Beschluss nicht angezweifelt, dass die anstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Rechtssache II ZB 25/14 für das vorliegende Verfahren vorgreiflich sei.
Rn. 17 2. das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der Sache II ZB 25/14 auszusetzen.
Der bloße Umstand, dass in dem Vorlageverfahren II ZB 25/14 durch den Bundesgerichtshof über eine Rechtsfrage entschieden wird, die auch im vorliegenden Spruchverfahren von Relevanz ist, kann es nicht rechtfertigen, das nach 12 Jahren noch in erster Instanz anhängige Verfahren auszusetzen.
Das Spruchverfahren ist indessen noch in erster Instanz anhängig, so dass eine Vorlage und damit seine Aussetzung weder mit Blick auf das von den Antragsgegnerinnen angeführte Vorlageverfahren II ZB 25/14 noch auf das weitere, ebenfalls beim II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anhängige Vorlageverfahren II ZB 23/14 in Betracht kommt.
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit die Vorgreiflichkeit der in dem anderen Verfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus, die Entscheidung in dem einen Verfahren muss die Entscheidung des anderen im Sinne einer Vorfrage rechtlich beeinflussen können (BGH, Beschluss vom 30.03.2005 - X ZB 26/04, BGHZ 162, 373, 375).Nichts anderes gilt für eine Aussetzung, um auf einer bevorstehenden höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung aufbauen zu können (BGH, Beschluss vom 30.03.2005 - X ZB 26/04, a.a.O.).
- BGH, 28.02.2012 - VIII ZB 54/11
Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Allein die Tatsache, dass in einem anderen Verfahren über einen gleich oder ähnlich gelagerten Fall nach Art eines Musterprozesses entschieden werden soll, rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine Aussetzung analog § 148 ZPO (BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11, NJW-RR 2012, 575 Rn. 7 mwN).Die bloß tatsächliche Möglichkeit eines Einflusses genügt dieser gesetzlichen Voraussetzung nicht, so dass die bloße Übereinstimmung in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage die Aussetzung noch nicht erlaubt (BGH, Beschluss vom 28.02.2012 - VIII ZB 54/11, a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 26 W 20/12
Keine Fortsetzung eines Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Rn. 34 Nach ganz h.M. unterliegen Zwischenentscheidungen im Spruchverfahren grundsätzlich nicht dem Rechtsmittel der Beschwerde (Senat, Beschlüsse vom 22.09.2014 - I-26 W 20/12 [AktE], ZIP 2015, 123 Rn. 16 ff.;… vom 12.12.2012 - I-26 W 19/12[AktE], AG 2013, 226 Rn. 32 ff.; jew. m.w.N.).Rn. 37 Der Senat hält es für angemessen, im hier vorliegenden Fall der Entscheidung über die Zulässigkeit der Aussetzung eines Spruchverfahrens den Geschäftswert entsprechend der Senatspraxis in vergleichbaren Fällen auf 20.000 EUR festzusetzen (Senat, Beschluss vom 22.09.2014 - I-26 W 20/12 [AktE], ZIP 2015, 123 Rn. 26).
- BGH, 29.09.2015 - II ZB 23/14
Spruchverfahren zur gerichtlichen Nachprüfung einer Barabfindung für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Das Spruchverfahren ist indessen noch in erster Instanz anhängig, so dass eine Vorlage und damit seine Aussetzung weder mit Blick auf das von den Antragsgegnerinnen angeführte Vorlageverfahren II ZB 25/14 noch auf das weitere, ebenfalls beim II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs anhängige Vorlageverfahren II ZB 23/14 in Betracht kommt. - BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 236/10
Verfahrensaussetzung: Zulässigkeit bei Anhängigkeit eines dieselbe Frage …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
In einem solchen Fall spricht allerdings einiges für eine entsprechende Anwendung des § 148 ZPO (so für den Fall einer konkreten Normenkontrolle: BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 150/12, FamRZ 2013, 1888; BVerfG NJW 2004, 501, 502; für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH: BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1661; OLG München BB 2000, 1061; zu § 94 VwGO analog: BVerwG NVwZ 2001, 319, 320). - OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 26 W 9/12
Maßgeblicher Standard für die Ermittlung des Unternehmenswerts im Spruchverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Letzteres hat die Vorlage der auch hier relevanten Frage der rückwirkenden Anwendung eines neueren Bewertungsstandards zum Gegenstand (AG 2014, 817 ff.). - BVerwG, 10.11.2000 - 3 C 3.00
Aussetzung, - des (Revisions-) Verfahrens wegen bei EuGH anhängigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
In einem solchen Fall spricht allerdings einiges für eine entsprechende Anwendung des § 148 ZPO (so für den Fall einer konkreten Normenkontrolle: BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 150/12, FamRZ 2013, 1888; BVerfG NJW 2004, 501, 502; für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH: BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1661; OLG München BB 2000, 1061; zu § 94 VwGO analog: BVerwG NVwZ 2001, 319, 320). - BGH, 10.12.2007 - II ZB 13/07
Voraussetzungen der Vorlage an den BGH im FGG -Verfahren; Erheblichkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
Nur dieses kann dem Bundesgerichtshof zur Wahrung der Rechtseinheit eine Sache vorlegen, wenn es bei der Auslegung einer Norm von einer Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen würde, indem es dieselbe Rechtsfrage, die sowohl für die eigene als auch für die Entscheidung des anderen Gerichts entscheidungserheblich geworden ist, anders beurteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.2007 - II ZB 13/07 -, WM 2008, 514, 515 Rn. 7). - BGH, 17.07.2013 - IV ZR 150/12
Verfahrensaussetzung: Aussetzung eines Versorgungsausgleichsverfahrens wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - 26 W 14/15
In einem solchen Fall spricht allerdings einiges für eine entsprechende Anwendung des § 148 ZPO (so für den Fall einer konkreten Normenkontrolle: BGH, Beschluss vom 17.07.2013 - IV ZR 150/12, FamRZ 2013, 1888; BVerfG NJW 2004, 501, 502; für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH: BGH, Beschluss vom 24.01.2012 - VIII ZR 236/10, RIW 2012, 405; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1661; OLG München BB 2000, 1061; zu § 94 VwGO analog: BVerwG NVwZ 2001, 319, 320). - OLG München, 14.03.2007 - 31 Wx 7/07
Sofortige Beschwerde gegen Aussetzung des Spruchverfahrens bei Vorgreiflichkeit
- OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12
Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die …
- OLG Karlsruhe, 19.01.2004 - 17 W 44/03
Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit
- OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 18 W 58/92
Aussetzung eines Rechtsstreits wegen Anhängigkeit einer Vorlage an den …
- OLG München, 14.02.2000 - 14 W 280/99
Anhängiges Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH: Keine generelle …
- OLG Hamm, 18.10.1976 - 22 W 120/76
- OLG München, 25.08.1976 - 25 W 1892/76
- BGH, 04.06.2024 - VIII ZB 40/23
Vorliegen einer die Aussetzung des Verfahrens rechtfertigenden Vorgreiflichkeit …
Eine analoge Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO ist deshalb auch nicht gerechtfertigt, um auf einer bevorstehenden höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung aufbauen zu können (vgl. OLG Düsseldorf, WM 2016, 1180, 1182;… MünchKommZPO/Fritsche, 6. Aufl., § 148 Rn. 19;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 148 Rn. 19). - OLG Düsseldorf, 02.07.2018 - 26 W 6/16
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen
Diese ist Gegenstand eines gesonderten, noch bei dem Landgericht Dortmund zum Aktenzeichen 20 O 513/03 (AktE) anhängigen Spruchverfahrens, in dem der Senat eine zwischenzeitlich eingelegte, auf Aussetzung des Verfahrens gerichtete Beschwerde der Antragsgegnerinnen zurückgewiesen hat (Beschluss v. 19.10.2015 - I-26 W 14/15 (AktE), AG 2016, 467 ff.). - OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24
Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …
Eine solche ist zu bejahen, wenn die das Verfahren beendende Entscheidung ganz oder teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet, und wenn die Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zumutbar ist (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 08.12.1994 - 19 W 4/94 AktE, juris Rn. 18; vom 19.10.2015 -26 W 14/15 [AktE], juris Rn. 24, 26; OLG München…, Beschluss vom 14.03.2007 - 31 Wx 7/07, juris Rn. 4;… Wittgens in Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 25;… MünchKomm-AktG/Krenek, 5. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 8;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 29 [nach § 21 FamFG];… KölnKomm-AktG/Dorn, 4. Aufl., § 11 SpruchG Rn. 27 [nach § 21 FamFG];… aA Decher, FS Meier-Reimer, 2010, S. 58, 67; Schroeder/Habbe, NZG 2011, 845, 847). - LG Frankfurt/Main, 23.03.2023 - 5 O 8/22 Allein die Tatsache, dass in einem anderen Verfahren über einen gleich oder ähnlich gelagerten entschieden werden soll, rechtfertigt für sich genommen ebenfalls noch keine Aussetzung analog § 148 ZPO (BGH BeckRS 2012, 6631; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 7500).
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