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Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.1985 - 26 WF 687/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,20965
OLG München, 14.03.1985 - 26 WF 687/85 (https://dejure.org/1985,20965)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.1985 - 26 WF 687/85 (https://dejure.org/1985,20965)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 1985 - 26 WF 687/85 (https://dejure.org/1985,20965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    GKG § 17
    Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 658/80

    Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt

    Auszug aus OLG München, 14.03.1985 - 26 WF 687/85
    Im übrigen besteht keine Identität zwischen dem Unterhaltsanspruch getrennt lebender und dem Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten (BGH FamRZ 1982, 465, 466 = BGHF 3, 77).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 WF 175/06

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Soweit vertreten wird, der Streitwert sei ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01- FamRZ 2002, 1136; OLG München, Beschluss v. 14.03.1985 - 26 WF 687/85 - JurBüro 1985, 742), folgt der Senat (Einzelrichter) dieser Auffassung nicht.
  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Bremen und des OLG Hamburg an, dass der Streitwert dann geringer ist als der Jahresbetrag, wenn, wie hier, die Rechtskraft noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits eintritt (OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Düsseldorf JurBüro 1992, 51, wohl auch OLG München JurBüro 1985, 742).
  • OLG Bremen, 11.02.2000 - 4 WF 13/00

    Streitwert für Klage auf Trennungsunterhalt

    Dies führt im Hinblick auf die in § 17 1 S. 1 GKG vorgesehene Begrenzung des Streitwerts auf den Gesamtbetrag der geforderten Leistung als Höchstbetrag dazu, dass der Zeitraum zwischen Antragseinreichung und Rechtskraft der Scheidung den Streitwert bestimmt, wenn innerhalb eines Jahres nach Antragseinreichung die Ehe rechtskräftig geschieden wird (so auch OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 51; OLG München, JurBüro 1985, 742;… vgl. im übrigen zum Meinungsstreit in dieser umstrittenen Frage Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rn. 4410, 4428).
  • KG, 11.03.2010 - 18 WF 29/10

    Streitwert einer Klage auf Trennungsunterhalt

    Der gegenteiligen Auffassung, wonach der Streitwert ohne weiteres entsprechend geringer festzusetzen ist, wenn im Verfahren auf Trennungsunterhalt vor Ablauf eines Jahres die Rechtskraft der Ehescheidung eintrete, weil mit der Geltendmachung von Trennungsunterhalt stets die immanente Erklärung verbunden sei, der Zeitraum, für den Unterhalt begehrt wird, werde von der Rechtskraft der Scheidung begrenzt (Hanseatisches OLG Hamburg, FamRZ 2002, 1136 ; OLG München, JurBüro 1985, 742), folgt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1986 - 5 WF 193/86
    Diese Auffassung läßt jedoch unberücksichtigt, daß eine Klage auf Trennungsunterhalt - auch ohne daß dies ausdrücklich erklärt werden müßte - von vornherein auf die Zeit bis zu der Rechtskraft der Scheidung begrenzt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Juni 1986 - 5 WF 111/86 - n.v.), und daß der objektive Wert bei der Einreichung der Klage (§ 4 ZPO) nicht höher sein kann, als die Summe der tatsächlich geltend gemachten Unterhaltsansprüche (vgl. auch OLG München JurBüro 1985, 742 f;… Schneider, Streitwert 7. Aufl. Stichwort "Unterhalt« Anm. 2).
  • OLG Bamberg, 02.03.1988 - 2 WF 60/88
    Nun liegt zwar in der Geltendmachung von Trennungsunterhalt in der Regel eine erklärte Begrenzung des geforderten Unterhalts bis zu der Rechtskraft der Scheidung, so daß für den Streitwert der tatsächlich geschuldete (geringere) Betrag maßgebend ist, wenn die Ehe geschieden wird, bevor der einjährige Betrag erreicht wird (vgl. OLG München JurBüro 1985, 742, 743;… Schneider, Streitwert 7. Aufl. Stichwort "Unterhalt« Anm. 2).
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