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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14221
VGH Bayern, 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149 (https://dejure.org/1999,14221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149 (https://dejure.org/1999,14221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 (https://dejure.org/1999,14221)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

    Rn. 38 Es entspricht der gefestigter Rechtsprechung, dass die Veränderungssperre bzw. der Beschluss über diese nicht vor dem zu Grunde liegenden Planaufstellungsbeschluss bekannt gemacht werden darf, indes ist eine gleichzeitige Bekanntmachung unschädlich (ganz h.M., vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.02.1989 - 4 B 236.88 -, juris [OS 1]; OVG NRW, Urteil vom 24.08.1989 - 7 A 2495/87 -, juris [LS 2]; VGH BW…, Urteil vom 09.02.1998 - 8 S 2770/97 - juris [Rn. 15]; VGH München, Beschluss vom 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149 -, juris [Rn. 25]).
  • OVG Saarland, 27.02.2008 - 2 B 450/07

    Vorläufige Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 27.9.1999 - 26 ZS 99.2149 -, BayVBl. 2000, 598, unter Verweis auf die vorgenannte Entscheidung des BVerwG;… ebenso: Lemmel in Berliner Kommentar zum BauGB, Loseblatt, § 14 RNr. 6, und Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 14 RNr. 5 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen,) Auch das war hier der Fall.
  • VG Ansbach, 28.10.2020 - AN 3 K 20.00800

    Zulässigkeit einer Veränderungssperre

    Durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ist überdies geklärt, dass § 14 Abs. 1 BauGB, wonach eine Veränderungssperre beschlossen werden kann, wenn ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, so zu verstehen ist, dass - wie vorliegend erfolgt - die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB "spätestens gleichzeitig mit der Bekanntmachung der Veränderungssperre" gemäß § 16 Abs. 2 BauGB erfolgen muss (vgl. etwa BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 1 ZB 19.189 - juris; BayVGH, B.v. 27.9.1999 - 26 ZS 99.2149 - juris; BVerwG, B.v. 9.2.1989 - 4 B 236.88 - juris).

    Rn. 31 § 2 der inmitten stehenden Satzung umschreibt den Geltungsbereich zunächst wörtlich und regelt im folgenden Satz, dass sich der Geltungsbereich im Übrigen aus dem beigefügten Lageplan ergibt, welcher Bestandteil der Satzung ist und der Bekanntmachung beigefügt wurde (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 27.9.1999 - 26 ZS 99.2149 - juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10493/12

    Aufhebung einer Veränderungssperre im Wege der Normenkontrolle; Anforderungen an …

    Rn. 27 2. Dabei ist die Vorschrift des § 14 Abs. 1, BauGB hinsichtlich der zeitlichen Abfolge so zu verstehen, dass der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB spätestens gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Veränderungssperre ortsüblich bekannt gemacht sein muss (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1989, NVwZ 1989, 661; Urteil des Senats vom 17.07.2008, 1 C 11248/07; BayVGH, Beschluss vom 27.09.1999, BayVBl 2000, 598; SaarOVG, Beschluss vom 27.02.2008, 2 B 450/07).
  • VGH Bayern, 13.10.2021 - 14 N 20.749

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre für einen Grünordnungsplan

    Da die Antragsgegnerin somit weder hinsichtlich der Veränderungssperre noch hinsichtlich des Aufstellungsbeschlusses den Weg der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB gewählt hat, kann sie auch nichts aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 - (BayVBl 2000, 598) für sich herleiten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 7 D 68/06

    Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplans; …

    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Beschluss 6. August 1992 - 4 N 1.92 -, BRS 54 Nr. 77; Beschluss vom 11. Oktober 1996 - 4 BN 19.96 - dafür, dass die gleichzeitige Bekanntmachung von Aufstellungsbeschluss und Veränderungssperre grundsätzlich ausreichend ist, vgl auch: OVG NRW, Urteil vom 30. November 1998 - 7a D 138/97.NE - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 1998 - 8 S 2770/97 -, BRS 60 Nr. 99; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. März 1999 - 1 K 3502/98 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 -, BayVBl 2000, 598.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis eines Grundstückskäufers

    Ebenso kann sich beispielsweise ein Käufer und Auflassungsvormerkungsberechtigter, der einen Bauantrag gestellt hat, mit dem Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre wehren, die gerade zur Verhinderung seines Bauvorhabens erlassen worden ist (s. VGH Bad.-Württm., Beschluss vom 9. Februar 1998, BRS 60 Nr. 99 und BayVGH, Beschluss vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen …

    Soll sie durch Bezugnahme auf eine Karte bestimmt werden, muss die Karte eindeutig als Bestandteil der Norm bestimmt werden (BayVGH, Beschluss vom 27.9.1999 - 26 ZS 99.2149 -, BayVBl. 2000, 598).
  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag …

    Dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden dürfen, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BayVGH vom 27.09.1999 BayVBl 2000, 598 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626.04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; …

    Ebenso kann sich beispielsweise ein Käufer und Auflassungsvormerkungsberechtigter, der einen Bauantrag gestellt hat, mit dem Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre wehren, die gerade zur Verhinderung seines Bauvorhabens erlassen worden ist (s. VGH Bad.-Württm., Beschluss vom 9. Februar 1998, BRS 60 Nr. 99 und BayVGH, Beschluss vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 -).
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