Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.10.2000 - 26 ZS 99.2952 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 2 K 15.77
Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren, Windkraftanlage, Drittschutz, …
Der Beklagte besäße angesichts der den Grundpflichten des Immissionsschutzrechts (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) immanenten Dynamik, die nicht nur die Errichtung sondern auch den Betrieb einer Anlage erfassen, mit einer auf § 17 BImSchG gestützten Anordnung zur Einschränkung des nächtlichen Betriebs ein geeignetes Instrument zur Nachsteuerung eines eventuell auftretenden Immissionskonflikts (vgl. BayVGH vom 02.10.2000, Az. 26 ZS 99.2952). - VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 137/15
Reichweite des Nachbarschutzes im Immissionsschutzrecht
Sollte sich im Nachhinein - etwa aufgrund der durchzuführenden Messungen - herausstellen, dass die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht ausreichend vor schädlichen Umwelteinwirkungen oder sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen geschützt wird, besteht die Möglichkeit, nachsteuernd tätig zu werden (vgl. auch OVG RP…, Beschluss vom 6. Januar 2016 - 8 B 11060/15.OVG -, NVwZ 2016, 331 = juris Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2000 - 26 ZS 99.2952 -, juris Rn. 14), etwa durch eine Verschärfung der Nebenbestimmungen oder gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 BImSchG durch Erlass einer Gefahrenanordnung. - VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.299
Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; Schattenwurf; optisch …
Der Beklagte besäße angesichts der den Grundpflichten des Immissionsschutzrechts (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) immanenten Dynamik, die nicht nur die Errichtung, sondern auch den Betrieb einer Anlage erfasst, mit einer auf § 24 BImSchG gestützten Anordnung zur Einschränkung des nächtlichen Betriebs ein geeignetes Instrument zur Nachsteuerung eines eventuell auftretenden Immissionskonflikts (vgl. BayVGH vom 02.10.2000, Az. 26 ZS 99.2952).
- VG Bayreuth, 11.12.2015 - B 2 K 15.253
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark
Der Beklagte besäße angesichts der den Grundpflichten des Immissionsschutzrechts immanenten Dynamik, die nicht nur die Errichtung, sondern auch den Betrieb einer Anlage erfassen, mit einer auf § 17 BImSchG gestützten Anordnung zur Einschränkung des nächtlichen Betriebs ein geeignetes Instrument zur Nachsteuerung eines eventuell auftretenden Immissionskonflikts (vgl. BayVGH vom 02.10.2000, Az. 26 ZS 99.2952). - VG Augsburg, 13.07.2010 - Au 3 K 08.692
Privatnützige Nassauskiesung; Gewässerausbau; Planfeststellung; Grundwasser; …
Ausgehend von der Außenbereichsqualität der klägerischen Grundstücke in … kann daher - entsprechend der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH vom 2.10.2000 26 ZS 99.2952, m.w.N., zitiert nach juris) lediglich ein einem Misch-, bzw. Dorfgebiet entsprechende Schutzwürdigkeit zuerkannt werden, sodass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine oder gar reine Wohngebiete von tags 55 bzw. 50 dB(A) (Nr. 6.1 lit. d und e TA Lärm) sowie die von der Klägerin reklamierten Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach Nr. 6.5 TA Lärm nicht zum Tragen kommen. - VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.238
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf …
Der Beklagte besäße angesichts der den Grundpflichten des Immissionsschutzrechts (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) immanenten Dynamik, die nicht nur die Errichtung sondern auch den Betrieb einer Anlage erfassen, mit einer auf § 24 BImSchG gestützten Anordnung zur Einschränkung des nächtlichen Betriebs ein geeignetes Instrument zur Nachsteuerung eines eventuell auftretenden Immissionskonflikts (vgl. BayVGH vom 02.10.2000, Az. 26 ZS 99.2952). - VG München, 27.07.2011 - M 9 K 10.2475
Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Rücksichtnahmegebot; maßgeblicher …
Gleiches würde im Übrigen bei Annahme einer Außenbereichsanlage gelten (vgl. näher BayVGH, Urteil vom 08.09.1998 - 27 B 96.1407, Seiten 11/12 der Urteilsausfertigung; BayVGH, Beschluss vom 02.10.2000 - 26 ZS 99.2952 RdNr. 9 unter Bezugnahme auf Nr. 6.6 TA-Lärm 1998; BayVGH, Beschluss vom 24.06.2002 - 26 CS 02.809 RdNr. 24).
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