Rechtsprechung
| EuGH, 16.05.1991 - 263/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30
- EU-Kommission
Kommission / Italien
EWG-Vertrag, Artikel 30
1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an bestimmten öffentlichen Aufträgen an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit - Maßnahme, die nur einen Teil der ... - EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Verstoß von Italien gegen Art. 30 EWG-Vertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EWG-Vertrag Art. 30
1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorabzuteilung eines Anteils an bestimmten öffentlichen Aufträgen an in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässige Betriebe - Unzulässigkeit - Maßnahme, die nur einen Teil der ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahme gleicher Wirkung - Beihilfen zum Erwerb von Fahrzeugen inländischer Herstellung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1991 - 263/85
- EuGH, 16.05.1991 - 263/85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 20.03.1990 - 21/88
Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara
Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - 263/85
Da der gewährte Vorteil nämlich nur inländischen Herstellern - wenn auch nicht allen - zugutekommen kann, ist es unerheblich, ob ein solches Vorzugssystem auch gegenüber inländischen Herstellern eine beschränkende Wirkung entfaltet (vgl. Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889).Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889), stellt der Umstand, daß eine nationale Maßnahme möglicherweise als Beihilfe im Sinne des Artikels 92 EWG-Vertrag qualifiziert werden kann, keinen hinreichenden Grund dafür dar, sie vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag auszunehmen.
- EuGH, 05.06.1986 - 103/84
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - 263/85
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteile vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889), stellt der Umstand, daß eine nationale Maßnahme möglicherweise als Beihilfe im Sinne des Artikels 92 EWG-Vertrag qualifiziert werden kann, keinen hinreichenden Grund dafür dar, sie vom Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag auszunehmen.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-492/14
Essent Belgium - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelungen für die kostenlose …
{FN:39} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1990, Du Pont de Nemours Italiana (…C-21/88, EU:C:1990:121, Rn. 13), und vom 16. Mai 1991, Kommission/Italien (C-263/85, EU:C:1991:212).
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Rechtsprechung
| FG Saarland, 17.12.1986 - I 263/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1991 - 263/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahme gleicher Wirkung - Beihilfen zum Erwerb von Fahrzeugen inländischer Herstellung
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1991 - 263/85
- EuGH, 16.05.1991 - 263/85
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