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   BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11   

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https://dejure.org/2011,24709
BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11 (https://dejure.org/2011,24709)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11 (https://dejure.org/2011,24709)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 27 W (pat) 509/11 (https://dejure.org/2011,24709)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    Das ist zwar keine notwendige Voraussetzung für die Feststellung der Unterscheidungskraft, aber gleichwohl geeignet, dem Slogan Unterscheidungskraft zu verleihen (EuGH GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik), zumal die Wortfolge vom Publikum einen gewissen Interpretationsaufwand verlangt.
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    Grundsätzlich sind keine unterschiedlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    Grundsätzlich sind keine unterschiedlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    Grundsätzlich sind keine unterschiedlichen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gegenüber anderen Wortmarken zu stellen (vgl. BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier, Radio wie wir; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns).
  • BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00

    Markenschutz für Werbespruch mit widersprüchlichem bzw. mehrdeutigem Inhalt

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    "Hier geht mehr!" lässt keinen eindeutigen Sinngehalt erkennen, sondern soll als kurze, prägnante und witzige Aussage in offenbar beabsichtigter Mehrdeutigkeit verschiedene Assoziationen hervorrufen (BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, Az: 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee).
  • BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Energie mit Ideen" - Werbeslogan -

    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    "Hier geht mehr!" lässt keinen eindeutigen Sinngehalt erkennen, sondern soll als kurze, prägnante und witzige Aussage in offenbar beabsichtigter Mehrdeutigkeit verschiedene Assoziationen hervorrufen (BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, Az: 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee).
  • BPatG, 29.07.2002 - 30 W (pat) 138/01
    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    Derartige Aussagen mit Personalpronomen sind übliche anpreisende Angaben (vgl. BPatG, Beschluss vom 29. Juli 2002, Az: 30 W (pat) 138/01 - myMusicScore).
  • BPatG, 24.10.2006 - 27 W (pat) 54/06
    Auszug aus BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11
    2) Für eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr nach § 71 Abs. 3 MarkenG besteht keine Veranlassung, zumal die Abweichungen der streitgegenständlichen Marke von der, die dem Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2006, Az: 27W(pat) 54/06, BeckRS 2007, 07545, zu " my shoes", zu Grunde lag, erheblich sind.
  • BPatG, 23.10.2012 - 33 W (pat) 514/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "MehrBank" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Das - für schutzfähig erachtete - Zeichen "MY SHOES HIER GEHT MEHR" (BPatG vom 10.5.2011, 27 W (pat) 509/11) unterscheidet sich von dem hier verfahrensgegenständlichen Zeichen dadurch, dass es nicht die werbeübliche Kombination von "mehr" mit einem Hauptwort enthält, sondern mit "hier geht mehr" ein durch den Bezug auf Schuhe zweideutiges Wortspiel.
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