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Rechtsprechung
   AG Bonn, 28.02.2011 - 27 C 202/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28178
AG Bonn, 28.02.2011 - 27 C 202/10 (https://dejure.org/2011,28178)
AG Bonn, Entscheidung vom 28.02.2011 - 27 C 202/10 (https://dejure.org/2011,28178)
AG Bonn, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 27 C 202/10 (https://dejure.org/2011,28178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauliche Maßnahme, Rampe, behindertengerecht, Instandhaltungsrücklagen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG §§ 22 I, 14 Nr. 1, 16 VI S. 1
    Bauliche Maßnahme, Rampe, behindertengerecht, Instandhaltungsrücklagen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Zustimmungspflicht der Eigentümer für Errichtung einer behindertengerechten Rampe / keine Kostentragungspflicht der nicht zustimmenden Wohnungseigentümer, §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1, 16 Abs. 6 S. 1 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbringung einer Rampe vor einem Hauseingang ist keine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG; Anbringung einer Rampe vor einem Hauseingang als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anbringung einer Rampe vor einem Hauseingang ist keine bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG; Anbringung einer Rampe vor einem Hauseingang als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Warendorf, 30.09.2014 - 48 C 5/14

    Beschluss zum Bau eines behindertengerechten barrierefreien Zugangs muss unter …

    Die erforderliche Abwägung muss berücksichtigen, dass einerseits der barrierefreie Zugang zu der Wohnung nicht vorenthalten bleiben kann, andererseits für den Zugang ein Weg gefunden werden muss, der nicht über das bei einem geordneten Zusammenleben mit Behinderten Zumutbare hinausgeht (s. zum Vorhergehenden etwa LG Köln, Beschluss vom 31.07.2006 - 29 T 73/05; AG Bonn, Urteil vom 28.02.2011 - 27 C 202/10).
  • LG Köln, 03.08.2011 - 29 S 77/11

    Wirtschaftliche Nachteile für einen Wohneigentümer am Gemeinschaftseigentum

    Die Berufung des Klägers gegen das am 28.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (27 C 202/10).
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