Rechtsprechung
| LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- aufrecht.de
Wikipedia steht ab Kenntnis für Falschberichte grade
- online-und-recht.de
Haftung von Wikipedia für fehlerhafte Einträge ab Kenntnis
- kanzlei.biz
Zur Verantwortlichkeit von Wikipedia für rechtsverletzende Beiträge
- internetrechtsiegen.de
Wikipedia-Eintrag - Persönlichkeitsrechtsverletzung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Störerhaftung einer Online-Enzyklopädie für unwahre Behauptung in Personeneintrag
- wikimedia.org
Prof. Dr. Alexander Waibel ./. Wikimedia Foundation Inc.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wikipedia haftet für Fehler in Artikeln wie die professionelle Presse
- ratgeberrecht.eu (Ausführliche Zusammenfassung)
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Wikipedia-Eintrag
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Wikimedia haftet als Störerin für die Inhalte der Online-Enzyklopädie
- heise.de (Pressebericht, 02.11.2018)
Urteil gegen Wikipedia: Keine rufschädigende Kritik ohne Recherche
- lto.de (Pressebericht, 01.11.2018)
Sorgfaltspflichten auf Plattform: Wikipedia, ein Schwarm von Journalisten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wikipedia haftet für fremde Rechtsverletzungen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Alexander Waibel
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
- LG Berlin, 11.12.2018 - 27 O 12/17
Papierfundstellen
- MMR 2019, 482
- K&R 2019, 61
- ZUM 2019, 65
- afp 2019, 79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme der beanstandenden Meldung nach den Umständen des konkreten Falles im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts durch eine Kenntnisnahme von der Meldung im Inland eintreten würde (BGH vom 25.10.2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10).Insofern kann für die Beklagte nichts anderes gelten als für einen Host-Provider, welcher die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für einen Blog zur Verfügung stellt, für den der BGH ein Zu-Eigen-Machen ebenfalls verneint hat (BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Rz. 3, 20).
Die Beklagte trifft jedoch eine Störerhaftung nach den Grundsätzen, welche der BGH in den Entscheidungen "Blog-Eintrag" (BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 , CR 2012, 103 = MDR 2012, 92 = GRUR 2012, 311 - Rz. 20 ff.) und "RSS-Feeds" (…BGH v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 , MDR 2012, 767 = CR 2012, 464 = NJW 2012, 2345 = GRUR 2012, 751 - Rz. 17 ff.) für andere HostProvider aufgestellt hat, welche die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Blogs zur Verfügung stellen oder ein Informationsportal betreiben.
Weist ein Betroffener den Host-Provider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (BGH Urteile vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 und 27.3.2012 - VI ZR 144/11).
- BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11
Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Aufgrund der geschilderten Funktionsweise der Online-Enzyklopädie der Beklagten kann ebenso wenig wie bei einem unter einer Internet-Adresse betriebenen Informationsportal, bei dem eine redaktionelle Kontrolle nicht durchgeführt wird (für diesen Fall ein Zu-Eigen-Machen verneinend BGH v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11), ein Zu-Eigen-Machen angenommen werden.Die Beklagte trifft jedoch eine Störerhaftung nach den Grundsätzen, welche der BGH in den Entscheidungen "Blog-Eintrag" (…BGH v. 25.10.2011 - VI ZR 93/10 , CR 2012, 103 = MDR 2012, 92 = GRUR 2012, 311 - Rz. 20 ff.) und "RSS-Feeds" (BGH v. 27.3.2012 - VI ZR 144/11 , MDR 2012, 767 = CR 2012, 464 = NJW 2012, 2345 = GRUR 2012, 751 - Rz. 17 ff.) für andere HostProvider aufgestellt hat, welche die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für Blogs zur Verfügung stellen oder ein Informationsportal betreiben.
Weist ein Betroffener den Host-Provider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist dieser verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern, wenn der Hinweis hinreichend konkret ist (BGH Urteile vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 und 27.3.2012 - VI ZR 144/11).
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Bei Tatsachenbehauptungen fällt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BGH Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 m.w.N.) bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen ihr Wahrheitsgehalt ins Gewicht.Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (…vgl. BGH Urteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21;… BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB trifft den Äußernden die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine ehrbeeinträchtigenden Behauptungen wahr sind (BGH NJW 1996, 1131, 1133; NJW 1985, 1621, 1622).Eine Berufung hierauf setzt voraus, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat (BGH NJW 1996, 1131, 1133 m. w. Nachw.).
- BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; NJW 2013, 217, 218).Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (…vgl. BGH Urteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21; BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH Urteil y. 16.11.2004, VI ZR 298/03, juris Rn. 24 m.w.N.). - BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Die Wiederholungsgefahr ist aufgrund der bereits erfolgten Rechtsverletzung zu vermuten und hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH NJW 1994, 1281), an der es fehlt. - BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Wahre Tatsachenbehauptungen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BGH Urteile vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, AfP 2013, 50 Rn. 12 m.w.N.;… vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21;… BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05
Terroristentochter
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Diese Unterscheidung ist deshalb grundsätzlich geboten, weil der Schutz der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG bei Meinungsäußerungen regelmäßig stärker ausgeprägt ist als bei Tatsachenbehauptungen (BGH Urteil v. 5.12.2006, VI ZR 45/05, juris Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
Auszug aus LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH Urteil v. 20.4.2010, VI ZR 245/08, juris Rn. 12 m.w.N.). - BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
- OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13
Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
- BGH, 08.12.1964 - VI ZR 201/63
Soraya Esfandiary Bakhtiary
- LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07
Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen
- LG Hamburg, 16.05.2008 - 324 O 847/07
Einbindung von Wikipedia-Artikeln
- OLG Köln, 16.12.2008 - 15 U 116/08
Ansprüche eines Verlages auf Unterlassung der Berichterstattung über …
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 11.12.2018 - 27 O 12/17 |
Sonstiges
- raue.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Ordnungsgeld gegen Wikipedia
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.08.2018 - 27 O 12/17
- LG Berlin, 11.12.2018 - 27 O 12/17
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