Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 24.01.2024 - 27 O 92/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,802
LG Stuttgart, 24.01.2024 - 27 O 92/23 (https://dejure.org/2024,802)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.01.2024 - 27 O 92/23 (https://dejure.org/2024,802)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 27 O 92/23 (https://dejure.org/2024,802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 82 Abs 1 EUV 2016/679, § 286 ZPO
    Nachweis der Betroffenheit von einem Scraping-Vorfall auf Twitter

  • JurPC

    API-Bug bei einem Nachrichtendienst

  • kanzlei.biz

    Keine Ansprüche gegen Twitter aufgrund möglicher Datenschutzverstöße durch einen API-Bug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Nutzers gegen den Betreiber einer Internetplattform wegen der Verletzung des Datenschutzes im Zusammenhang mit einem sog. Scraping-Vorfall

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO setzt Wahrscheinlichkeit des Schadens voraus

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Betroffenheit eines Nutzerkontos von einer offenen API-Schnittstelle bei Twitter

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Betroffenheit eines Nutzerkontos von einer offenen API-Schnittstelle bei Twitter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein DSGVO-Schadenersatz gegen X (ehemals Twitter) wegen API-Bug, da Infos von haveibeenpwned.com kein ausreichender Nachweis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.01.2024 - 27 O 92/23
    Nachdem die Klägerin an ihrem Wohnsitzgericht Klage erhoben hat, besteht eine Vermutung dahingehend, dass sie an ihrem Aufenthaltsort geklagt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23 , juris Rn. 251 ).

    Rn. 36 Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung der DSGVO abschließend ist und damit den Rückgriff auf § 1004 BGB versperrt (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22, WM 2023, 2096 Rn. 19 ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23 , juris Rn. 570 ).

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.01.2024 - 27 O 92/23
    Rn. 36 Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung der DSGVO abschließend ist und damit den Rückgriff auf § 1004 BGB versperrt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22, WM 2023, 2096 Rn. 19 ff; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22.11.2023 - 4 U 20/23 , juris Rn. 570 ).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten …

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.01.2024 - 27 O 92/23
    Rn. 34 Bei primären Vermögensschäden muss der Betroffene zur Begründung des Feststellungsinteresses darlegen, dass ein auf die Verletzungshandlung zurückzuführender Schaden wahrscheinlich ist (BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16, WM 2018, 1591 Rn. 23).
  • LG Freiburg, 24.05.2024 - 8 O 304/23

    API-Bug - Datenschutzrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem API-Bug bei …

    Behauptet eine Klagepartei, die Beklagtenpartei habe gegen sie schützende Vorschriften der DS-GVO verstoßen, ihr sei hierdurch ein (immaterieller) Teilschaden i.S.d. Art. 82 DS-GVO entstanden, ein weiterer sei aber möglich, dann ist diese Verfahrenskonstellation vergleichbar derjenigen, bei der es um die Verletzung eines absoluten Rechts geht, nicht derjenigen der alleinigen Geltendmachung von Vermögensschäden (a.A. LG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2024 - 27 O 92/23 , juris Rn. 33 , ZD 2024, 348 ).

    Ein Feststellungsinteresse i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ist deshalb bereits dann zu bejahen, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint, eine Wahrscheinlichkeit des Eintritts weiterer Schäden ist nicht erforderlich (entgegen LG Stuttgart, Urteil vom 24. Januar 2024 - 27 O 92/23 , juris Rn. 33 , ZD 2024, 348 ).

    Behauptet eine Klagepartei, dass ein Teilschaden schon entstanden sei, genügt für das Vorliegen eines Feststellunginteresses gem. § 256 Abs. 1 ZPO, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint (…BGH, Urt. v. 11. April 1961 - VI ZR 188/60, VersR 1961, 595, 596) und nicht gerade fernliegt (…BGH, Urt. v. 2. Dezember 1966 - VI ZR 88/66, VersR 1967, 256, 257; v. 21. Oktober 1971 - II ZR 22/70, ZZP 85, 245, 246; v. 16. November 1971 - VI ZR 76/70, FamRZ 1972, 89, 90; v. 21. September 1987 - II ZR 20/87, NJW-RR 1988, 445;… Urt. v. 28. September 1989 - IX ZR 180/88, FamRZ 1990, 37, 39. Die vorliegende Sachverhaltskonstellation - behaupteter Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO - ist vergleichbar derjenigen, bei der es um die Verletzung eines absoluten Rechts geht, nicht derjenigen der alleinigen Geltendmachung von Vermögensschäden (a.A. LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024 27 O 92/23 , juris Rn. 33 ).

    Hieraus ergibt sich - jedenfalls im vorliegenden Fall - aber nicht der Vollbeweis, dass die Angaben auf der Internetseite https:///haveibeenpwned.com zutreffend sind und die Klägerin von dem API-Bug tatsächlich betroffen ist (so auch u.a. LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024, 27 O 92/23 juris Rn 27 ff; LG Deggendorf, Urteil vom 3.5.2024 34 O 471/23 (nicht veröffentlich)).

    Mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Anwaltsschriftsatz der Klägerin vom 27.9.2023 (Anlage K 2) sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten bereits angefallen und daher nicht dadurch verursacht worden, dass die Beklagte in ihrem Antwortschreiben vom 27.10.2023 (Anlage B 15) keine ausdrückliche Auskunft der Nicht-Betroffenheit erteilt hat (ebenso LG Stuttgart 27 O 92/23 vom 24.1.2024 juris Rn. 38 ).

  • LG Aachen, 15.04.2025 - 15 40/24
    Insbesondere hat die Beklagte selbst nicht vorgetragen, dass die jeweiligen Drittunternehmen bei dem Kläger im Rahmen der Nutzung der jeweiligen Webseiten und/oder Apps die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 a) DSGVO erforderliche Einwilligung (wirksam) eingeholt haben (…vgl. zu den Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung BGH, Urt. v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24, BGHZ 242, 180 = NJW 2025, 298, juris Rn. 44), weshalb dahinstehen kann, ob in diesem Fall eine von dem Drittunternehmen eingeholte Einwilligung die Entgegennahme der Daten durch die Beklagte rechtfertigen würde (so LG Stuttgart, Urt. v. 24.01.2024 - 27 O 92/23, juris Rn. 77).

    Rn. 306 Unter Zugrundelegung dessen bemisst das Gericht den dem Kläger entstandenen immateriellen Schaden mit 500, 00 Euro (vgl. zu einem Anspruch in Höhe von 300, 00 Euro bei einem Schaden in Form allein eines Kontrollverlustes LG Stuttgart, Urt. v. 24.01.2024 - 27 O 92/23, juris Rn. 92).

    Rn. 319 Soweit die Beklagte den Zugang des Schreibens vom 02.01.2024 bestritten hat, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen, weil die Gebühren unabhängig davon angefallen sind, ob das Schreiben der Beklagten zugegangen ist (vgl. LG Stuttgart, Urt. v. 24.01.2024 - 27 O 92/23, juris Rn. 94).

  • LG Mannheim, 15.03.2024 - 1 O 99/23

    Anspruch auf Zahlung von immateriellem Schadensersatz aufgrund eines …

    Das Angebot der Seite www.haveibeenpwnd.com wird allgemein als verlässliche Quelle angesehen, um die Betroffenheit von Sicherheitsvorfällen zu überprüfen (a.A. wohl LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 27 O 92/23 ).
  • AG Bernau, 16.09.2024 - 10 C 612/23
    Ein Feststellungsinteresses gem. § 256 Abs. 1 ZPO ist gegeben, wenn die spätere Verwirklichung eines weiteren Schadens in absehbarer Zeit nach der Art der Verletzung möglich erscheint (…BGH, Urt. v. 11. April 1961 - VI ZR 188/60, VersR 1961, 595, 596) und nicht gerade fernliegt (…BGH, Urt. v. 2. Dezember 1966 - VI ZR 88/66, VersR 1967, 256, 257; v. 21. Oktober 1971 - II ZR 22/70, ZZP 85, 245, 246; v. 16. November 1971 - VI ZR 76/70, FamRZ 1972, 89, 90; v. 21. September 1987 - II ZR 20/87, NJW-RR 1988, 445;… Urt. v. 28. September 1989 - IX ZR 180/88, FamRZ 1990, 37, 39. Die vorliegende Sachverhaltskonstellation - behaupteter Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO - ist vergleichbar derjenigen, bei der es um die Verletzung eines absoluten Rechts geht, nicht derjenigen der alleinigen Geltendmachung von Vermögensschäden (a.A. LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024 27 O 92/23, juris Rn. 33).

    Hieraus ergibt sich - jedenfalls im vorliegenden Fall - aber nicht der Vollbeweis, dass die Angaben auf der Internetseite https:///haveibeenpwned.com zutreffend sind und der Kläger von dem API-Bug tatsächlich betroffen ist (so auch u.a. LG Stuttgart, Urteil vom 24.1.2024, 27 O 92/23 juris Rn 27ff; LG Freiburg, Urteil vom 24.5.2024 8 O 304/23, juris, LG Deggendorf, Urteil vom 3.5.2024 34 O 471/23 (nicht veröffentlicht).

    Mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Anwaltsschriftsatz des Klägers vom 7.9.2023 (Anlage K 1) sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten bereits angefallen und daher nicht dadurch verursacht worden, dass die Beklagte in ihrem Antwortschreiben vom 21.9.2023 (Anlage K 2) keine ausdrückliche Auskunft der Nicht-Betroffenheit erteilt hat (ebenso LG Stuttgart 27 O 92/23 vom 24.1.2024 juris Rn. 38).

  • LG Mannheim, 15.03.2024 - 1 O 93/23

    Darlegung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur …

    Das Angebot der Seite www.haveibeenpwnd.com wird allgemein als verlässliche Quelle angesehen, um die Betroffenheit von Sicherheitsvorfällen zu überprüfen (a.A. wohl LG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 - 27 O 92/23 ).
  • LG Lübeck, 16.02.2024 - 15 O 214/23

    Kein DSGVO-Schadensersatz wegen Datenlecks nur wegen Bestätigung bei …

    Rn. 61 So führt das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 24.01.2024 (Az. 27 O 92/23, Rn 28, juris) überzeugend aus:.
  • LG Freiburg, 07.11.2024 - 8 O 56/24
    Darauf, dass überdies die Möglichkeit (vgl. dazu LG Freiburg…, Urteil vom 24.05.2024 8 O 304/23 juris Rnr. 41 sowie LG Ravensburg, Urteil vom 20.6.2024 4 O 91/24 u.a.; a.A.: LG Stuttgart, Urteil 24.1.2024 27 O 92/23, juris Randnummer 33 - Wahrscheinlichkeit erforderlich) künftig eintretender materieller oder immaterieller Schäden aus den oben genannten Gründen aus Sicht der Klagepartei tatsächlich nicht zu besorgen ist, kommt es daher nicht an.
  • LG Freiburg, 07.11.2024 - 8 O 24/24
    Darauf, dass überdies die Möglichkeit (vgl. dazu LG Freiburg…, Urteil vom 24.05.2024 8 O 304/23 juris Rnr. 41 sowie LG Ravensburg, Urteil vom 20.6.2024 4 O 91/24 u.a.; a.A.: LG Stuttgart, Urteil 24.1.2024 27 O 92/23, juris Randnummer 33 - Wahrscheinlichkeit erforderlich) künftig eintretender materieller oder immaterieller Schäden aus den oben genannten Gründen aus Sicht der Klagepartei tatsächlich nicht zu besorgen ist, kommt es daher nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht