Rechtsprechung
| LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Straftäter muss bei Foto-Veröffentlichung anonym dargestellt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Straftäter muss bei Foto-Veröffentlichung anonym dargestellt werden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 982/08
- LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
Filmaufnahmen während einer Verhandlung sind zwar gemäß § 169 GVG grundsätzlich verboten, schutzwürdige Belange rechtfertigen auch Fotografierverbote (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 169 GVG Rdz. 16), Bildaufnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, 977) aber in bestimmten Fällen zum Schutz der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zuzulassen, wobei durch sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden gemäß § 176 GVG Beschränkungen vorgesehen werden können.ist es gerade Zweck von Anordnungen wie der im gegen den Kläger geführten Strafprozess ergangenen, verschiedene Interessen, auch Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen, und zwar gerade auch die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten (BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, NJW 2008, 977 ff.; BVerfG, Entscheidung vom 11.5.1994, 1 BvR 733/94, NJW 1996, 310).
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
Die Pflicht von Personen der Zeitgeschichte, eine Abbildung ohne Einwilligung hinzunehmen, endet jedenfalls dort, wo ein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung nicht anzuerkennen ist (BGH NJW 1997, 1152). - BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94
Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der …
Auszug aus LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
ist es gerade Zweck von Anordnungen wie der im gegen den Kläger geführten Strafprozess ergangenen, verschiedene Interessen, auch Grundrechtspositionen zum Ausgleich zu bringen, und zwar gerade auch die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten (BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007, 1 BvR 620/07, NJW 2008, 977 ff.; BVerfG, Entscheidung vom 11.5.1994, 1 BvR 733/94, NJW 1996, 310).
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- LG Berlin, 26.02.2009 - 27 O 982/08
- KG, 06.04.2010 - 9 U 45/09
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 108/10
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