Rechtsprechung
AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20 |
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6)
- AG Hannover, 28.04.2021 - 435 C 1339/21
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten für …
So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine besondere Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20, zitiert nach Juris).Die hier streitige Rechtsfrage wird von einer Vielzahl von Gerichten unterschiedlich bewertet (vgl. für eine Erstattungsfähigkeit ähnlicher, Covid-19-Schutzmaßnahmen betreffender Rechnungspositionen etwa: AG Heinsberg, Urteil vom 04.09.2020 - 18 C 161/20, AG Aichach, Urteil vom 29.09.2020 - 101 C 560/20, Amtsgericht Kempten (Allgäu), Urteil vom 14.10.2020 - 6 C 844/20, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom 29.10.2020 - 31 C 349/20, AG Landsberg am Lech, Urteil vom 15.10.2020 - 1 C 468/20, AG Coburg, Urteil vom 26.10.2020 - 14 C 2259/20, AG München, Urteil vom 18.12.2020 - 344 C 16729/20; dagegen etwa LG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2020 - 19 O 145/20; AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20; AG Pforzheim, Urteil vom 17.11.2020 - 4 C 208/20; vgl. ferner AG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2020 - 120 C 279/20; wie hier AG Hannover, Urteil vom 13.01.2021 - 541 C 8922/20 sowie Urteil vom 10.02.2021 - 431 C 95757/20).
- AG Hannover, 10.02.2021 - 431 C 9575/20
Desinfektionskosten, Ersatz, Corona-Pandemie
So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine extra Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden, AG Münster, Urt. v. 11.09.2020 (Az. 28 C 1823/20) zit. n. juris. - AG Bielefeld, 26.03.2021 - 410 C 30/21 i Dies wird nach Ansicht des erkennenden Gerichts durch das Amtsgericht Münster (28 C 1823/20) verkannt.
- AG Münster, 01.02.2022 - 5 C 254/22 Soweit dem Gericht aus anderen Verfahren bekannt ist, dass immer wieder auf die Entscheidung 28 C 1823/20 bzgl. der Coronaschutzmaßnahmen verwiesen wird, erlaubt sich das Gericht den Hinweis, dass - soweit ersichtlich - diese Entscheidung singulär geblieben ist und nach einhelliger Rechtsauffassung hier im Haus, diese Kosten nach dem Werkstattrisiko als erstattungsfähig angesehen werden.
- LG Hannover, 18.10.2021 - 18 S 32/21 So wäre es ähnlich fernliegend, während der Grippesaison eine besondere Reinigung zu berechnen, denn derart allgemein verbreitete Krankheiten ohne konkreten Bezug zu dem konkreten Geschehen sind der privaten Sphäre der Beteiligten zuzurechnen und können billigerweise nicht auf den Schädiger abgewälzt werden (vgl. AG Münster, Urteil vom 11.09.2020 - 28 C 1823/20, zitiert nach Juris).
- AG Bielefeld, 18.03.2021 - 410 C 20/21 Dies wird nach Ansicht des erkennenden Gerichts durch das Amtsgericht Dilleburg (50 C 297/20) und durch das Amtsgericht Münster (28 C 1823/20) verkannt.