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   VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14   

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VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14 (https://dejure.org/2014,21244)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.08.2014 - 28 L 124.14 (https://dejure.org/2014,21244)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. August 2014 - 28 L 124.14 (https://dejure.org/2014,21244)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Zugleich besteht ein Anspruch des Mitbewerbers auf Einsicht in die Dokumentation der einer Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 21; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 19, 26 = NVwZ-RR 2013, 885 [886, Rdnr. 19, 26]).

    Da sie sowohl den Anordnungsanspruch als auch den Anordnungsgrund glaubhaft machen muss, ist es ihr auch nicht zuzumuten, die Auswahlentscheidung gewissermaßen "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Eilverfahren angreifen zu müssen, um überhaupt nur deren tragenden Erwägungen zu erfahren (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2012 - 6 S 50.11

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Konkurrentenstreit; Auswahlgespräch;

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Die Einsichtnahme in diese Unterlagen ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich, damit der unterlegene Bewerber in die Lage versetzt wird, sachgerecht zu entscheiden, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und er gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1996 - 4 S 1929/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 10 = NJW 1996, 2525 [2527]).

    Da sie sowohl den Anordnungsanspruch als auch den Anordnungsgrund glaubhaft machen muss, ist es ihr auch nicht zuzumuten, die Auswahlentscheidung gewissermaßen "ins Blaue hinein" in einem gerichtlichen Eilverfahren angreifen zu müssen, um überhaupt nur deren tragenden Erwägungen zu erfahren (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Sie ist auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass gemäß Artikel 95 Abs. 2 GG über die Berufung der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheidet, hinsichtlich der Vergabe des streitbefangenen Amtes anwendbar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 16 ff., 19 = NJW 2001, 3495 [3496]).

    Nach Artikel 33 Abs. 2 GG, der ein grundrechtsgleiches Recht gewährt, kann ein Bewerber um ein öffentliches Amt beanspruchen, dass der Dienstherr bei der erforderlichen Auswahl zwischen mehreren Bewerbern ist in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien abstellt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 f. = NJW 2011, 695 [696, Rdnr. 21 f.]; für Richter eines obersten Gerichtshofs des Bundes OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 30 f. = NJW 2001, 3495 [3496]).

  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    In den Fällen der Berufung zum Richter eines obersten Gerichtshofs des Bundes, die aufgrund einer Wahl in nichtöffentlicher Sitzung bei geheimer Abstimmung (§§ 9 Abs. 2, 12 Abs. 1 des Richterwahlgesetzes - RiWG -) erfolgt, bezieht sich das Einsichtsrecht des Mitbewerbers jedenfalls dann auf die Sitzungsniederschrift (vgl. § 9 Abs. 3 RiWG) sowie auf die den Mitgliedern des Richterwahlausschusses vorgelegten Wahlunterlagen, wenn der Richterwahlausschuss in rechtlich zulässiger Weise (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 24/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 18 ff. m. w. N.) darauf verzichtet, die für das Ergebnis seiner Willensbildung maßgebenden Erwägungen darzulegen.

    Einer Entscheidung, wie weit die bei der Richterwahl eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten im Einzelnen reichen (vgl. zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 24/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 f.; VG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 B 10/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 27 ff.), bedarf es vorliegend nicht.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Nach Artikel 33 Abs. 2 GG, der ein grundrechtsgleiches Recht gewährt, kann ein Bewerber um ein öffentliches Amt beanspruchen, dass der Dienstherr bei der erforderlichen Auswahl zwischen mehreren Bewerbern ist in erster Linie auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien abstellt (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 f. = NJW 2011, 695 [696, Rdnr. 21 f.]; für Richter eines obersten Gerichtshofs des Bundes OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 3 M 34/01 -, zitiert nach juris, Rdnr. 30 f. = NJW 2001, 3495 [3496]).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Zugleich besteht ein Anspruch des Mitbewerbers auf Einsicht in die Dokumentation der einer Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen (BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 21; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4/12 -, zitiert nach juris, Rdnr. 19, 26 = NVwZ-RR 2013, 885 [886, Rdnr. 19, 26]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Die Einsichtnahme in diese Unterlagen ist zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich, damit der unterlegene Bewerber in die Lage versetzt wird, sachgerecht zu entscheiden, ob Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Anspruch auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung bestehen und er gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen will (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2012 - OVG 6 S 50.11 -, zitiert nach juris, Rdnr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1996 - 4 S 1929/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 10 = NJW 1996, 2525 [2527]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert;

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Die Kammer folgt - entsprechend ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsprechung des 4. und des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die für die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege vorläufigen Rechtsschutzes den vollen Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG ansetzen (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3 ff.; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2014 - OVG 7 L 5.14 -, nicht veröffentlicht; anders noch der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin, z. B. Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13

    Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Die Kammer folgt - entsprechend ihrer bisherigen Rechtsprechung - der Rechtsprechung des 4. und des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die für die Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Wege vorläufigen Rechtsschutzes den vollen Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG ansetzen (vgl. ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 -, zitiert nach juris, Rdnr. 3 ff.; dem folgend OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2014 - OVG 7 L 5.14 -, nicht veröffentlicht; anders noch der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin, z. B. Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -, zitiert nach juris, Rdnr. 2 ff.).
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02

    Befugnisse des Richterwahlausschusses; Vorschlag zur Ernennung als Richter am BGH

    Auszug aus VG Berlin, 19.08.2014 - 28 L 124.14
    Einer Entscheidung, wie weit die bei der Richterwahl eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten im Einzelnen reichen (vgl. zum Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1997 - 2 C 24/96 -, zitiert nach juris, Rdnr. 21 f.; VG Schleswig, Beschluss vom 17. Juni 2002 - 11 B 10/02 -, zitiert nach juris, Rdnr. 27 ff.), bedarf es vorliegend nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

    Richterwahlausschüsse sind bei ihren Entscheidungen an Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.6.1997 - BVerwG 2 C 24.96 -, juris Rn. 20; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 M 34/01 -, juris Rn. 15ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 17.6.2002 - 11 B 10/02 -, juris Rn. 26; Hamb. OVG, Beschluss vom 14.9.2012 - 5 Bs 176/12 -, juris Rn. 12; VG Berlin, Beschluss vom 19.8.2014 - 28 L 124.14 -, juris Rn. 7; Detterbeck, in: Sachs, GG, 6. Auflage 2011, Art. 95 Rn. 15; Heusch, in: Schmidt-Bleibtreu u. a., GG, 13. Auflage 2014, Art. 95 Rn. 25; Jachmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Mai 2015, Art. 95 Rn. 133; Meyer, in: von Münch/Kunig, GG, 6. Auflage 2012, Art. 95 Rn. 10f.; Voßkuhle, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Auflage 2005, Art. 95 Rn. 38).

    Dementsprechend erstreckt sich die gerichtliche Nachprüfung vornehmlich darauf, ob der Richterwahlausschuss das ihm zustehende Beurteilungs- und Auswahlermessen fehlerhaft ausgeübt hat, indem er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder Verfahrensvorschriften nicht beachtet hat, welche sich auf die Entscheidung ausgewirkt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1984, a. a. O., Rn. 54; Hess. VGH, Urteil vom 20.12.1989 - 1 UE 2123/87 -, juris Rn. 29); diese - formelle - Prüfung der Auswahlentscheidung ist den Verwaltungsgerichten anhand der Verwaltungsvorgänge uneingeschränkt möglich (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19.8.2014, a. a. O., Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

    Auch mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts Berlin in dessen Beschluss vom 19. August 2014 - 28 L 124.14 -, juris, lässt sich die Zulässigkeit der hier in Rede stehenden Klage nicht begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Dass hinsichtlich der Bundesrichterwahl vom 22.05.2014 effektiver gerichtlicher Rechtsschutz möglich war, zeigt sich im Übrigen auch anhand eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin (- VG 28 L 124.14 -), im Rahmen dessen dieses Verwaltungsgericht am 19.08.2014 eine einstweilige Anordnung erlassen und dadurch die Besetzung einer Bundesrichterstelle vorübergehend gestoppt hatte.
  • VG Karlsruhe, 08.12.2014 - 1 K 3388/14

    Kein isoliertes Akteneinsichtsrecht im Auswahlverfahren

    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin in seinem Beschluss vom 19.08.2014 - 28 L 124/14 - (juris Rn. 10) folgt die Kammer nicht.
  • VG Berlin, 14.08.2018 - 36 L 256.18

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs im Eilverfahren; Anforderungen an

    Nur in Kenntnis dieser Beurteilungen kann er einschätzen, ob der Antragsgegner die Beurteilungen zutreffend ausgewertet und Leistungsentwicklungen der Mitbewerber rechtsfehlerfrei festgestellt hat (VG Berlin, Beschluss vom 31. März 2017 - VG 26 L 339.16 - juris Rn. 28 ff. Zum Einsichtsrecht in die Wahlunterlagen des Richterwahlausschusses s. auch VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2014 - VG 28 L 124.14 - juris Rn. 9 f.).
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