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   LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14   

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https://dejure.org/2015,26420
LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14 (https://dejure.org/2015,26420)
LG Köln, Entscheidung vom 30.09.2015 - 28 O 2/14 (https://dejure.org/2015,26420)
LG Köln, Entscheidung vom 30. September 2015 - 28 O 2/14 (https://dejure.org/2015,26420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Geldentschädigung für einen Fernsehmoderator wegen Berichterstattung der "Bild"-Zeitung zum Vorwurf des Verdachts der Vergewaltigung (hier: Pressekampagne); Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Eingriffen in ...

  • kanzlei.biz

    Geldentschädigung für Kachelmann - Bild muss über 600.000 EUR zahlen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kachelmann gegen Springer

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rekordsumme für Kachelmann

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kachelmann: Rekordsumme in Schmerzensgeldprozess wegen Berichterstattung bei Bild und Bild Online

  • faz.net (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Prozess gegen "Bild": Springer muss Kachelmann 635.000 Euro Entschädigung zahlen

  • faz.net (Pressebericht, 30.09.2015)

    Kachelmann gegen "Bild": Eine Rekordstrafe und ihre Folgen

  • lto.de (Pressebericht)

    Rekordklage gegen Bild und Bild online - Kachelmanns Konter

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Springer muss 650.000 Euro Schadensersatz wegen rechtswidriger Berichterstattung an Kachelmann leisten

  • verweyen.legal (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fernsehmoderator gegen Online-News-Portal

  • meedia.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    635.000 Euro: Kachelmann erstreitet höchstes Schmerzensgeld aller Zeiten gegen Bild

  • spiegel.de (Pressemeldung, 30.09.2015)

    Rekord-Schmerzensgeld: Springer muss Kachelmann mit 635.000 Euro entschädigen

  • stefan-niggemeier.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein lebenslanger Makel: Warum Springer Kachelmann 635.000 Euro zahlen soll

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rekordentschädigung für Jörg Kachelmann

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Rekord Geldentschädigung für Kachelmann

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld-Rekord, Persönlichkeitsrechtsverletzung: Axel Springer muss 635.000 Euro an Kachelmann zahlen

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Rekord-Schmerzensgeld für Kachelmann

  • juve.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld: Kachelmann bekommt 635.000 Euro von Axel Springer

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld in Höhe von 635.000 Euro für Kachelmann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Presserecht - Axel Springer-Verlag muss Kachelmann 635.000 Euro Geldentschädigung zahlen

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.06.2014)

    Klage gegen "Bild", "Bunte" und "Focus": Kachelmann fordert Millionen-Schmerzensgeld

  • meedia.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2015)

    Prozessauftakt Kachelmann gegen Springer: Jede Seite sieht sich als Gewinner

  • bildblog.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.02.2015)

    Kachelmann gegen Bild

Besprechungen u.ä. (10)

  • faz.net (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Der Fall Kachelmann ist ein Warnsignal

  • faz.net (Entscheidungsanmerkung)

    Kachelmann contra "Bild": Warum bekommt der Wettermoderator so viel Schmerzensgeld? (RA Oliver Tolmein; FAZ)

  • zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 30.09.2015)

    "Schmerzensgeld ist eine Erfindung der Rechtsprechung"

  • verweyen.legal (Kurzinformation und -anmerkung)

    Fernsehmoderator gegen Online-News-Portal

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Kachelmann-Prozess: Mahnen, nicht einschüchtern

  • spiegel.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Urteil gegen "Bild": Die verlorene Ehre des Jörg Kachelmann

  • berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Jörg Kachelmanns Triumph ist ein Sieg für die Pressefreiheit

  • taz.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    In wessen Interesse nochmal?

  • kress.de (Pressekommentar, 30.09.2015)

    Warum Axel Springer gegen unverschämte Entschädigungssummen kämpfen muss

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kachelmann vs. Bild u.a.: Mangelnde Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen "kosten” Herrn Kachelmann wohl zigtausende Euro

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jörg Kachelmann

Sonstiges

  • bild.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 30.09.2015)

    Verfahren gegen BILD: Keine Millionen für Kachelmann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (70)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden (BVerfG, NJW 2000, 1021).

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger seine Privatsphäre insoweit wieder "situationsübergreifend und konsistent" (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1021) verschlossen hat, weil er sich - unstreitig - nach diesem Interview vom 9.6.2011 nicht mehr zu dieser Frage geäußert hat oder ob eine Selbstöffnung weiterhin angenommen werden muss, weil das Interview mit der maßgeblichen Passage weiterhin online einsehbar ist.

    Die örtliche Abgeschiedenheit vermag ihre Schutzfunktion für die Persönlichkeitsentfaltung vielmehr nur dann zu erfüllen, wenn sie dem Einzelnen ohne Rücksicht auf sein jeweiliges Verhalten einen Raum der Entspannung sichert, in dem er nicht mit der Anwesenheit von Fotografen oder Kameraleuten rechnen muss (BVerfGE 101, 361 ff. - Caroline von Monaco II).

    Die Tatsache, dass der Ort von einer eingeschränkten Personenanzahl einsehbar ist, schließt die Annahme einer Abgeschiedenheit nicht aus (BVerfGE 101, 361 ff.- Caroline von Monaco II).

    So entfällt der Schutz der Privatsphäre, wenn sich jemand selbst damit einverstanden erklärt, dass bestimmte Angelegenheiten, die gewöhnlich als privat gelten, öffentlich gemacht werden, etwa durch Exklusivverträge über die Berichterstattung aus seiner Privatsphäre (BVerfG, NJW 2000, 1021 - Caroline von Monaco).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Andererseits kann sich aus einem schweren Verschulden jedoch gerade die Schwere des Eingriffs ergeben (BGH, NJW 1996, 1131) oder umgekehrt sein Fehlen bei der Gesamtabwägung mitentscheidend dafür sein, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung zu verneinen ist.

    Die Gewährung einer Geldentschädigung hängt nicht nur von der Schwere des Eingriffs ab, es kommt vielmehr auf die gesamten Umstände des Einzelfalls an, nach denen zu beurteilen ist, ob ein anderweitiger befriedigender Ausgleich für die Persönlichkeitsrechtsverletzung fehlt (vgl. BGH, NJW 1996, 1131).

    Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfGE 85, 1, 15; BGHZ 132, 13, 24; BGHZ 139, 95 ff.).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
    Dabei kann schon ein einziger jener Umstände zur Schwere des Eingriffs führen (BGH, NJW 1996, 1131; BGH, NJW 2014, 2029).

    Gerade das Ausmaß der Verbreitung der angegriffenen Veröffentlichung ist jedoch auch bei Prüfung, ob ein unabwendbares Ereignis für die Zuerkennung einer Geldentschädigung vorliegt, zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2014, 2029 m.w.N.).

    Denn weder werden unbewiesene Tatsachenbehauptungen herabsetzenden Charakters deswegen zulässig, weil sie auch von anderen aufgestellt worden sind, noch verliert der Betroffene durch die erste belastende Berichterstattung seine Ehre und soziale Anerkennung in dem Sinne, dass diese Schutzgüter nicht erneut oder nur mit geringerer Intensität verletzt werden könnten (vgl. BGH, NJW 2014, 2029).

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.09.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 2/14 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 04.11.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) abzuändern und die Klage abzuweisen, sowie.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine weitere Geldentschädigung in Höhe von 150.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010, insgesamt also eine Geldentschädigung in Höhe von 450.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen, sowie.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 30.09.2015 (28 O 2/14) die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.895,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010, insgesamt also außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 4.889,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2010 zu zahlen.

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