Rechtsprechung
LG Köln, 02.03.2011 - 28 O 770/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke i.R. der Teilnahme an so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken ist unrechtmäßig; Unrechtmäßigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke i.R. der Teilnahme an so genannten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 32; UrhG § 53; UrhG § 97 Abs. 1
Öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke i.R. der Teilnahme an so genannten Peer-to-Peer-Netzwerken ist unrechtmäßig; Unrechtmäßigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke i.R. der Teilnahme an so genannten ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urteil zu Filesharing-Abmahnungen: Kein Rechtsmissbrauch wegen hoher Anzahl
- anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unterlassungsansprüche - Filesharing-Software "Bittorrent"
- 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)
Besprechungen u.ä.
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung)
Urmann und Collegen U+C Abmahnungen werden teilweise vor Gericht weiterverfolgt?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Köln, 02.03.2011 - 28 O 770/10
Da die Rechtsverletzung über den Internetanschluss des Beklagten begangen wurde, besteht zugunsten der Klägerin nach der neueren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 633 - Sommer unseres Lebens) eine tatsächliche Vermutung, dass die Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber selbst vorgenommen wurde. - OLG Köln, 23.12.2009 - 6 U 101/09
Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing
Auszug aus LG Köln, 02.03.2011 - 28 O 770/10
Eine Abmahnung der Rechtsverletzer und deren Inanspruchnahme auf Unterlassung stellen sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen wie des Klägerin dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen wirksam und effektiv entgegen zu wirken (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2010, 173, 175). - OLG Köln, 14.01.2011 - 6 U 77/10
Auszug aus LG Köln, 02.03.2011 - 28 O 770/10
Angesichts dieses konkreten Sachvortrags hätte es dem Beklagten oblegen, einzelfallbezogene Zweifel aufzuzeigen, dass die von der Klägerin vorgelegten Ermittlungen unzutreffend sind (vgl. OLG Köln, Urt. v. 14.01.2011, 6 U 77/10).