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Rechtsprechung
   VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29505
VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08 (https://dejure.org/2011,29505)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.05.2011 - 28 A 199.08 (https://dejure.org/2011,29505)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 (https://dejure.org/2011,29505)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Ruhegehalt Teilzeitbeamte

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Rn. 24 Auch wenn davon auszugehen ist, dass in dem hier interessierenden Zeitraum Frauen weit überproportional von der Möglichkeit der Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen Gebrauch gemacht haben (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241ff, zitiert nach juris, dort Rz. 57) und sie daher infolge der gesetzlich vorgegebenen Berechnungsweise typischerweise einen geringeren Ruhegehaltssatz als Beamte und Beamtinnen ohne derartige Beurlaubungen erreichen, stellt diese versorgungsrechtliche Folge keine sachwidrige Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung wegen des Geschlechts dar.
  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Diese betreffen im Wesentlichen sog. Versorgungsabschläge, welche insbesondere in Abweichung von dem europarechtlichen Gebot der Entgeltgleichheit zu überproportionalen, d.h. nicht der Reduzierung der Dienstzeit entsprechenden Versorgungseinschränkungen führten (…vgl. BVerfG, a.a.O.; EuGH, Entscheidung vom 23 Oktober 2003 - C-4/02 u.a.; BVerwG, Urteil vom 25 Mai 2005 - 2 C 6/04 -, s.a. Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 72/08 - und vom 25. März 2010 - 2 C 72/08 - alle zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Hinsichtlich der Überleitung bestehender Rechtslagen, Berechtigungen und Rechtsverhältnisse steht dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 43, 242, 288), welche es ihm gestattet, zur zeitlichen Abgrenzung der unter dem alten Recht entstandenen Rechtsverhältnisse und denen für die Zukunft neu zu gestalten den Verhältnissen im Interesse der Rechtssicherheit Stichtagsregelungen einzuführen, soweit die Wahl eines Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Anknüpfung an den Stichtag in Betracht kommender Faktoren sachlich vertretbar sind.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Diese betreffen im Wesentlichen sog. Versorgungsabschläge, welche insbesondere in Abweichung von dem europarechtlichen Gebot der Entgeltgleichheit zu überproportionalen, d.h. nicht der Reduzierung der Dienstzeit entsprechenden Versorgungseinschränkungen führten (…vgl. BVerfG, a.a.O.; EuGH, Entscheidung vom 23 Oktober 2003 - C-4/02 u.a.; BVerwG, Urteil vom 25 Mai 2005 - 2 C 6/04 -, s.a. Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 72/08 - und vom 25. März 2010 - 2 C 72/08 - alle zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 13.01.2003 - 2 BvL 9/00

    Zulässigkeit einer Richtervorlage; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten …

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Rn. 32 Die von der Klägerin beanstandete gesetzgeberische Gestaltung, wonach für die Einführung der am Recht der gesetzlichen Rentenversicherung orientierten, in der Beamtenversorgung systemfremden Ausgleichsregelungen der §§ 50 a, 50b BeamtVG als Stichtag für eine Abgrenzung der Neugestaltung der Rechtsverhältnisse ab 01.01.1992 gerade dieses Datum als Anknüpfungspunkt für den erfassten Personenkreis (Geburtsdatum des betreuten Kindes [§ 50 a BeamtVG] bzw. zeitliche Lage der Betreuungszeit bis zum 10. Lebensjahr [§ 50 b BeamtVG]) gewählt wurde, stellt sich als sachlich vertretbare Stichtags- und Übergangsregelung dar; sie erklärt sich aus der Entwicklung der für Arbeitnehmer und Beamte unterschiedlichen Ausgleichsregelungen von versorgungsrechtlichen Nachteilen durch erziehungsbedingten Ausfallzeiten (vgl. hierzu auch BVerfG, 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 13.01.2003 - 2 BvL 9/00 -, ZBR 2003, 247-248 [zitiert nach juris]).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus VG Berlin, 31.05.2011 - 28 A 199.08
    Härten, die daraus resultieren, dass die tatsächliche Situation diejenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen, machen eine Stichtagsregelung noch nicht verfassungswidrig (vgl. hierzu BVerfGE 49, 260, 275f).
  • VG Freiburg, 20.02.2018 - 5 K 4853/16

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen über die beamtenrechtlichen …

    Die landesrechtliche Regelung über die begrenzte Behandlung familiär bedingter Beurlaubungen als ruhegehaltfähige Dienstzeit stellt weder eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Beamten/Beamtinnen gegenüber gesetzlich Rentenversicherten noch gegenüber solchen Beamten/Beamtinnen dar, die von der Möglichkeit der Beurlaubung aus familiären Gründen keinen Gebrauch machen (Anschluss an VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 -, juris).

    Die beamtenversorgungsrechtliche Begrenzung des Ausgleichs versorgungsrechtlicher Nachteile wegen erziehungsbedingter Beurlaubungen stellt keine gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstoßende mittelbare geschlechtsspezifische Diskriminierung dar (Anschluss an VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 -, juris).

    Denn obwohl die Versorgung des Beamten keine bloße Gegenleistung für erbrachte Dienstleistungen darstellt, ist es doch nahe liegend, in Bezug auf die Höhe der Alimentationsleistung des Dienstherrn nach Ende der Lebensdienstzeit an den zeitlichen Gesamtumfang der in der zurückliegenden konkreten Dienstzeit des Beamten zum Ausdruck kommenden Umfang seines gegenüber dem Dienstherrn gezeigten persönlichen Engagements ("Gegenleistung" im weiteren Sinne) anzuknüpfen (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 31.05.2011 - 28 A 199.08 -, juris, Rn. 24).

    Rn. 27 Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 31.05.2011 - 28 A 199.08 - (juris) hierzu ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2015 - 3 A 348/13

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; …

    Rn. 50 Vgl. zur Rechtsentwicklung VG Berlin, Urteil vom 31.5.2011 - 28 A 199/08 -, juris, Rn. 34 ff.; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juni 2007, § 50a BeamtVG, Rn. 6 ff.

    Rn. 52 Vgl. VG Berlin, Urteil vom 31.5.2011 - 28 A 199/08 -, juris, Rn. 36.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 4 N 51.16

    Festsetzung des Ruhegehalts; ruhegehaltsfähige Dienstzeiten; Zeiten der …

    Die Wahl des Stichtages in § 85 Abs. 7 Satz 1 LBeamtVG beruht auf der zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Systemumstellung der versorgungsrechtlichen Ausgleichsregelungen für erziehungsbedingte Beurlaubungen auf eine rentenversicherungsrechtliche Betrachtungsweise (vgl. VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 - juris Rn. 36 ).

    Allein der Umstand, dass der damals sowohl für die Beamtenversorgung als auch das Rentenrecht zuständige Bundesgesetzgeber die grundsätzliche Einführung der Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten bei vor 1992 geborenen Kindern in beiden Systemen zum 1. Januar 1992 gleichzeitig - wenn auch inhaltlich unterschiedlich - vorgenommen hat (vgl. zur Rechtsentwicklung: VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 - juris Rn. 35 ), zwingt den nunmehr für das Versorgungsrecht zuständigen Landesgesetzgeber nicht dazu, diese (vermeintliche) Parallelität bei der Fortentwicklung der Systeme beizubehalten.

  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 23 K 6416/12

    Kindererziehungszeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Zwillinge Verfassungsmäßigkeit …

    Rn. 57 Vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 10. März 2006 - 1 A 232/05 -, Juris (additive Berücksichtigung bei Vollzeitbeamtenverhältnis); VG Augsburg, Urteil vom 12. Februar 2007 - Au 2 K 05.203 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Hannover, Urteil vom 8. März 2011 - 2 A 1737/09 -, Juris (keine Beurlaubung nach Geburt); VG Berlin, Urteil vom 31. Mai 2011 - 28 A 199.08 -, Juris (Beamtin wollte 36 Monate Berücksichtigung); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 27. Juni 2011 - 1 K 1186/10.NW -, Juris (Kindererziehungszeit von 2 Adoptivkindern jenseits des 6. Lebensmonats, die erst nach diesem Zeitpunkt in den Haushalt der Beamtin kamen und adoptiert wurden).
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