Rechtsprechung
| LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 97 Abs. 1 UrhG
Zur Frage, wann Google für die Inhalte fremder Blogs auf seiner Plattform blogspot.com/blogger.com haftet - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) sind auf einen Unterlassungsanspruch nicht anwendbar; Störerhaftung eines Anbieters einer technischen Plattform in Form von Speicherplatz und technischer Infrastruktur auf Servern in den USA
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) sind auf einen Unterlassungsanspruch nicht anwendbar; Störerhaftung eines Anbieters einer technischen Plattform in Form von Speicherplatz und technischer Infrastruktur auf Servern in den USA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Impressumspflicht: Nicht für private Seiten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Impressumspflicht bei privaten Seiten
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Haftung von Blogspot.com für Urheberrechtsverletzungen seiner User ab Kenntnis
- blogspot.com (Kurzinformation)
Faustus Eberle ./. Google
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Blogspot.com haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter erst ab Kenntnis
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Haftung des Blogbetreibers für Urheberrechtsverletzung durch Nutzer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blogspot.com haftet für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden erst ab Kenntnis
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Impressum bei Facebook: Für Fans kostenloser Generator
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Die §§ 7 ff. TMG finden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Unterlassungsanspruch keine Anwendung (BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06, NJW 2007, 2558 f - Meinungsforum).Dabei findet die Haftungspriviligierung nach § 10 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (BGH, 27.03.2007, a. a. O. - Meinungsforum; BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 f - Internetversteigerung II).
Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich dabei grundsätzlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist (…BGH, 19.04.2007, a. a. O., - Internetversteigerung II) Der Bundesgerichtshof hat für den Fall des Internetforums hierzu entschieden (Urteil vom 27.03.2007, a. a. O., - Meinungsforum), dass gegen den Betreiber eines Internetforums grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte besteht, da diese durch den Betreiber verbreitet werden.
Insoweit bestünde zwar keine Pflicht zu Überwachung des Kommunikationsvorganges, sobald der Betreiber aber Kenntnis erlange, müsse er die Sperrung oder Löschung des Vorganges veranlassen (BGH, 27.03.2007, a. a. O., - Meinungsforum).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Dabei findet die Haftungspriviligierung nach § 10 TMG auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung (…BGH, 27.03.2007, a. a. O. - Meinungsforum; BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04, GRUR 2007, 708 f - Internetversteigerung II).Der Umfang der Prüfungspflichten bestimmt sich dabei grundsätzlich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, 19.04.2007, a. a. O., - Internetversteigerung II) Der Bundesgerichtshof hat für den Fall des Internetforums hierzu entschieden (…Urteil vom 27.03.2007, a. a. O., - Meinungsforum), dass gegen den Betreiber eines Internetforums grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte besteht, da diese durch den Betreiber verbreitet werden.
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Die Kenntnisnahme von dem beanstandeten Inhalt lag damit erheblich näher als dies aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die von den Verfügungsklägern behauptete Rechtsverletzung durch Kenntnisnahme der Inhalte würde (auch) im Inland eintreten (BGH Urt. v. 02.03.2010, VI ZR 23/09 - New York Times, Rz. 20).
- BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95
Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung …
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Nach den im internationalen Privatrecht maßgeblichen Grundsätzen ist auf Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung, zu denen auch die auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützten Unterlassungsansprüche gehören (BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95, NJW 1996, 1128, 1129 m. w. N.), das Recht des Tatorts anzuwenden. - BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93
Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf …
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Diese ist für den Unterlassungsanspruch materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG NJW 2000, 1209; BGH NJW 1995, 132). - OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06
Haftung eines Forenbetreibers - Heise
Auszug aus LG Köln, 28.12.2010 - 28 O 402/10
Rn. 44 Im Übrigen betreibt die Verfügungsbeklagte die Domain www.C1.com im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, sodass ihr eine Überwachung eher zuzumuten ist (hierzu OLG Hamburg, 22.08.2006 - 7 U 50/06, CR 2007, 44 ff).
- LG Aschaffenburg, 19.08.2011 - 2 HKO 54/11
Impressum bei geschäftlichem Facebook-Profil
24 Auch Nutzer von "Social Media" wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine reine private Nutzung vorliegt (vgl. LG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktz.: 28 O 402/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktz.: I-20U 17/07).
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