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Rechtsprechung
   LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17315
LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09 (https://dejure.org/2010,17315)
LG Köln, Entscheidung vom 04.08.2010 - 28 O 636/09 (https://dejure.org/2010,17315)
LG Köln, Entscheidung vom 04. August 2010 - 28 O 636/09 (https://dejure.org/2010,17315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Äußerungen in einem Taschenbuch führen wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen zur Unterlassung; Wegen der unwahren Tatsachenbehauptung über eine Bekleidungsmarke "die Rechtsprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich" ist dieser Satz innerhalb einer Taschenbuchausgabe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823, 1004 BGB
    Keine Rückruf-Aktion für Bücher, die nur eine falsche Tatsachenbehauptung enthalten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 186 StGB, dessen Anwendung im Äußerungsrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG NJW 2006, 207).

    Für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen gibt es in der Regel keinen rechtfertigenden Grund (BVerfG NJW 2006, 207).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Ob es sich um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, bestimmt sich wie folgt: Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" zum Schutz des Grundrechts von Art. 5 Abs. 1 GG umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (vgl. grundlegend BVerfGE 61, 1, 8f).

    Eine Meinungsäußerung misst einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab, es kommt darauf an, ob die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (st.Rspr., BVerfG NJW 1983, 1415 - Wahlkampfäußerung; NJW 1992, 1439 - Bayer-Beschluss; NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II).

  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Rn. 29 Schließlich wichen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte von den Vorgaben der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Keltenkreuz (3 StR 164/08, Beschluss vom 01.10.2008) ab.

    Zwar verkennt die Kammer nicht die Möglichkeit, dass angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.10.2008 (3 StR 164/08) eine Änderung der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Zukunft möglich ist.

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Dabei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittsleser abzustellen (vgl. BGH NJW 1998, 3047).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Eine Meinungsäußerung misst einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab, es kommt darauf an, ob die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (st.Rspr., BVerfG NJW 1983, 1415 - Wahlkampfäußerung; NJW 1992, 1439 - Bayer-Beschluss; NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Eine Meinungsäußerung misst einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab, es kommt darauf an, ob die Äußerung durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (st.Rspr., BVerfG NJW 1983, 1415 - Wahlkampfäußerung; NJW 1992, 1439 - Bayer-Beschluss; NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Auch wenn grundsätzlich keine unwahren Tatsachen verbreitet werden dürfen, kommt es für die Frage eines Unterlassungsanspruchs darauf an, ob in einer solchen Berichterstattung inhaltlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen liegt bzw. sein Bild in der Öffentlichkeit durch die Behauptung negativ beeinflusst worden wäre (BGH NJW 2006, 609, 610).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Eine Tatsachenbehauptung ist anzunehmen, wenn die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1, 8; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

    Auszug aus LG Köln, 04.08.2010 - 28 O 636/09
    Dabei kann auch die Äußerung von Tatsachen, die der Meinungsbildung dienen, in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG fallen (vgl. BVerfGE 90, 1, 15).
  • OLG Brandenburg, 12.09.2005 - 1 Ss 58/05

    Verwechslungsfähigkeit des ehemaligen Markenlogos "Thor Steinar" mit Kennzeichen …

  • OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 89/06

    Thor-Steinar; Tyr-Rune; Gibor-Rune; Wolfsangel

  • KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
  • LG Köln, 18.09.2013 - 28 O 150/13
    Als Ergebnis hiervon kann die Leistungspflicht bei überobligationsmäßigen Belastungen des Unterlassungsschuldners entfallen bzw. diese der besonderen Situation über eine Aufbrauchfrist anzupassen sein (…Burkhardt, a.a.O. Kap. 12, Rn. 99 f.; Kammer, Urteil vom 4.8.2010 - Az. 28 O 636/09; Kammer, NJOZ 2010, 445; OLG Hamburg, DtZ 1993, 349).
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