Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.05.2005 - 28 V 14.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1 a; AufenthG § 6 Abs. 4; AufenthG § 32, AufenthG § 29; AufenthG § 27; AufenthG § 104 Abs. 3; AuslG § 20; AuslG § 17
Kinder, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Ghanaer, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Identität ungeklärt, Ghana, Geburtsurkunde, Pass, Identitätsnachweis, Lebensunterhalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 15.11
Ghana; Visum; Ehegattennachzug; Identität (ungeklärt); Zuordnungskriterien; Name; …
Nur wenn mit einer Person stets diese Zuordnungskriterien verbunden sind, kann sie zuverlässig von anderen Personen unterschieden werden (vgl. zu allem VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2005 - VG 28 V 14.04 -, juris Rn. 17). - OLG Nürnberg, 20.07.2020 - 11 W 349/20
Identitätsnachweise ausländischer Eltern (hier Eritrea) bei Beurkundung einer …
Die Beschwerdeführerin wiederholt, das genaue Geburtsdatum zähle zu den Identitätsmerkmalen (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2005, Aktenzeichen: VG 28 V 14.04 und Verwaltungsgericht Berlin, Entscheidungsdatum vom 16.08.2013, Aktenzeichen 4 K 26.12 V). - VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 26.12
Erteilung eines Visums zwecks Familienzusammenführung
Nur wenn mit einer Person stets diese Zuordnungskriterien verbunden sind, kann sie zuverlässig von anderen Personen unterschieden werden (vgl. zu allem VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2005 - VG 28 V 14.04 -, Rn. 17, juris).
- VG Berlin, 16.10.2018 - 21 K 882.17
Visum zum Ehegattennachzug
Mit einem nationalen Reisepass könne die Identität nur dann geklärt werden, wenn in dem der Passausstellung vorangehenden Verwaltungsverfahren auch die Richtigkeit der Verbindung zwischen Person und Name effektiv kontrolliert werde (vgl. Zeitler in: HTK-AuslR, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG, Stand: Januar 2015 unter Bezugnahme auf das Urteil der 28. Kammer vom 20. Mai 2005 - VG 28 V 14.04 - juris Rn. 17; vgl.a. die 1. Kammer mit Urteil vom 31. Mai 2018 - VG 1 K 260.16 V - juris RN. 20). - VG Berlin, 09.05.2022 - 1 K 260.19 Nach den insoweit unwidersprochenen Angaben der Beklagten werden die Reisepässe in Ghana alleine aufgrund der vorgelegten Geburtsurkunden ausgestellt, die ihrerseits aufgrund der Angaben des jeweiligen Antragsstellers ausgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2005 - VG 28 V 14.04).
- VG Berlin, 29.03.2007 - 7 V 66.06
Erteilung eines Visums zum Zwecke der Durchführung eines Adoptionsverfahrens; …
Die Regelung des § 2 Abs. 3 Satz 3 AufenthG, nach der bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug auch Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt werden, beinhaltet weder nach dem Wortlaut noch nach der Systematik eine Einschränkung dieser Auslegung (a.A. VG Berlin, Urteil vom 20. Mai 2005 - 28 V 14.04 - ). - VG Berlin, 09.01.2007 - 5 V 21.06 Unrichtige Dokumente sind in Ghana schon deshalb leicht zu bekommen, weil eine Prüfung der Angaben des Meldenden bei der Registrierung einer Geburt nicht erfolgt (vgl. den Bericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in der Republik Ghana vom 19. November 2005 unter V.1.b.; vgl. auch die Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20.05.2005 - VG 28 V 14.04 -, vom 22.12.2004 - VG 28 V 37.03 - vom 20.04.2006 - VG 9 V 70.05 - vom 25.07.2006 - VG 23 V 71.05 - und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27.03.2006 - VG 27 V 21.06).
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