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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1986

Rechtsprechung
   EuGH, 05.02.1987 - 288/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1383
EuGH, 05.02.1987 - 288/85 (https://dejure.org/1987,1383)
EuGH, Entscheidung vom 05.02.1987 - 288/85 (https://dejure.org/1987,1383)
EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 1987 - 288/85 (https://dejure.org/1987,1383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 1957/69 ART. 6 ABS. 1; ; VERORDNUNG NR. 1957/69 ART. 6 ABS. 5

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke

    VERORDNUNG NR.1957/69 DER KOMMISSION, ARTIKEL 6 ABSATZ*1
    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - VORAUSZAHLUNG - RÜCKZAHLUNG DER ZU UNRECHT ERHALTENEN BETRAEGE - ERHÖHUNG - 20%IGER SATZ - VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSGRUNDSATZ - KEINE VERLETZUNG

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Plange Kraftfutterwerke

  • Wolters Kluwer

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - VORAUSZAHLUNG - RÜCKZAHLUNG DER ZU UNRECHT ERHALTENEN BETRAEGE - ERHÖHUNG - 20%IGER SATZ - VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSGRUNDSATZ - KEINE VERLETZUNG; ( VERORDNUNG NR.1957/69 DER KOMMISSION, ARTIKEL 6 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - AUSFUHRERSTATTUNGEN - VORAUSZAHLUNG - RÜCKZAHLUNG DER ZU UNRECHT ERHALTENEN BETRAEGE - ERHÖHUNG - 20%IGER SATZ - VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSGRUNDSATZ - KEINE VERLETZUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    So hat der Gerichtshof beispielsweise die Rechtmässigkeit von Maßnahmen anerkannt, kraft deren ein Wirtschaftsteilnehmer zur Erstattung eines zu Unrecht empfangenen Vorteils nebst Zinsen verpflichtet wurde (Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 288/85, Plange Kraftfutterwerke, Slg. 1987, 611) oder seine Kaution in Höhe dieses Vorteils verlor (siehe insbesondere das Urteil vom 27. November 1991 in der Rechtssache C-199/90, Italtrade, Slg. 1991, I-5545).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    24 WAS DEN ZUSCHLAG VON 20*% ANGEHT, SO SOLL DADURCH, WIE DER GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDEN HAT ( URTEIL VOM 5.*FEBRUAR 1987 IN DER RECHTSSACHE 288/85, PLANGE KRAFTFUTTERWERKE, SLG. 1987, 611 ), EINEM UNGERECHTFERTIGTEN GEWINN DES BETREFFENDEN EXPORTEURS FÜR DEN FALL VORGEBEUGT WERDEN, DASS KEIN ANSPRUCH AUF DIE ERSTATTUNG BESTAND.
  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des …

    Mit Hilfe der streitigen Verminderung der Erstattung wird zwar keine von dem Ausführer zu Unrecht, in Anspruch genommene öffentliche Leistung wiedereingezogen oder ein sonstiger ihm in irgendeiner Weise zugewachsener Vorteil ausgeglichen, und sei es auch nur in pauschalierender und typisierender Form, wie es Gegenstand der Urteile des EuGH vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85 (EuGHE 1987, 611) oder vom 12. Juli 1990 Rs. C-155/89 (EuGHE 1990, I-3265) war.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-366/95

    Landbrugsministeriet / Steff-Houlberg Export u.a. - Zu Unrecht gezahlte …

    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 288/85 (Plange, Slg. 1987, 611), wonach ein Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichte, Waren auszuführen, die bestimmte Bedingungen hinsichtlich ihrer Eigenschaften erfüllen müßten, diese jedoch nicht erfüllten, automatisch die erhaltenen Ausfuhrerstattungen zurückzahlen müsse.
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 34/03

    Sanktion auch bei falschen Angaben im Vorfinanzierungsverfahren anwendbar

    Der zuletzt erwähnte Grundsatz kann durch diese Zuschlagsregelung schon deshalb nicht berührt sein, weil die Erhebung des Zuschlags keine strafähnliche Sanktion darstellt, sondern in erster Linie der Abschöpfung eines dem Beteiligten durch die Inanspruchnahme der Vorfinanzierung zugeflossenen (pauschalierend angesetzten) finanziellen Vorteils dient (vgl. hierzu EuGH-Urteile vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85, EuGHE 1987, 621, 625 Tz. 14, und vom 27. Februar 1992 vbd.
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 32/03

    20 v. H.-Zuschlag bei Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung auch auf …

    Richtig ist auch, wovon das angefochtene Urteil ausgeht, dass jener Zuschlag in erster Linie den dem Beteiligten durch Inanspruchnahme des Vorfinanzierungsverfahrens gewährten Vermögensvorteil (pauschalierend) abschöpfen soll (zu diesem Zweck des Zuschlages vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85, EuGHE 1987, 621, 625 Tz. 14, und vom 27. Februar 1992 vbd.
  • BFH, 18.04.2006 - VII R 30/05

    Kürzung von Rohtabakprämie bei unzutreffender Flächenabgabe - kein Verstoß gegen …

    cc) Zu Recht hat die Vorinstanz darauf verwiesen, dass der EuGH mehrfach entschieden hat, dass die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik in den entsprechenden Gemeinschaftsvorschriften als Sanktionen bezeichneten Maßnahmen (z.B. Art. 11 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 --VO Nr. 3665/87-- der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen --ABlEG Nr. L 351/57-- i.d.F. der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 --ABlEG Nr. L 310/57--) keinen strafrechtlichen Charakter besitzen (EuGH-Urteile vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85, EuGHE 1987, 621, 625 Rn. 14, …und vom 27. Februar 1992 Rs. C-5/90 und C-206/90, EuGHE 1992, I-1157, 1223 Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-2/99

    Döhler

    Es ist auf das Urteil in der Rechtssache 288/85, Plange(22), zu verweisen, in dem entschieden worden ist, dass dann, wenn ein Wirtschaftsteilnehmer die Verpflichtung eingeht, Erzeugnisse auszuführen, die bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen haben, und diese Erzeugnisse diesen Voraussetzungen nicht entsprechen, dieser Wirtschaftsteilnehmer die damit zusammenhängenden Erstattungen automatisch auch dann zurückzuzahlen hat, wenn er für die Mängel, die die streitigen Erzeugnisse aufweisen, nicht verantwortlich ist.

    22: - Urteil vom 5. Februar 1987 (Slg. 1987, 611).

  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß - …

    Mit Hilfe der streitigen Verminderung der Erstattung wird zwar keine von dem Ausführer zu Unrecht in Anspruch genommene öffentliche Leistung wiedereingezogen oder ein sonstiger ihm in irgendeiner Weise zugewachsener Vorteil ausgeglichen, und sei es auch nur in pauschalierender und typisierender Form, wie es Gegenstand der Urteile des EuGH vom 5. Februar 1987 Rs. 288/85 (EuGHE 1987, 611) oder vom 12. Juli 1990 Rs. C-155/89 (EuGHE 1990, I-3265) war.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    9: - Siehe hiezu das Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 288/85 (Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Plange Kraftfutterwerke, Slg. 1987, 611, Randnrn. 14 ff.).
  • EuGH, 27.02.1992 - C-5/90

    Bremer Rolandmühle Erling u.a. / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • EuGH, 27.10.2011 - C-402/10

    Société Groupe Limagrain Holding - Landwirtschaft - Verordnungen (EWG) Nrn. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1991 - C-5/90

    Bremer Rolandmühle Erling & Co. u. a. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - …

  • BFH, 13.08.1985 - VII R 28/82

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen und Währungsausgleichsbeträgen durch das …

  • FG Hamburg, 24.03.1998 - IV 728/97

    Voraussetzungen der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO; Einhaltung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco …

  • BFH, 18.07.1989 - VII R 22/87

    Voraussetzungen für Zahlung von Ausfuhrerstattungen als Vorschuss durch …

  • FG Hamburg, 15.02.2007 - 4 K 171/04

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung vorschussweise gewährter Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1987 - 321/86

    A. Töpfer & Co. GmbH gegen Hauptzollamt Hildesheim. - Ausfuhrerstattung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-346/96

    Belgisch Interventie- en Restitutiebureau gegen Prolacto NV. - Gemeinsame …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.1987 - 137/85

    Maizena GmbH und andere gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1986 - 288/85   

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https://dejure.org/1986,15239
Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1986 - 288/85 (https://dejure.org/1986,15239)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.11.1986 - 288/85 (https://dejure.org/1986,15239)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. November 1986 - 288/85 (https://dejure.org/1986,15239)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas gegen Plange Kraftfutterwerke GmbH & Co.

    Ungerechtfertigte Erstattungen: Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.12.1985 - 124/83

    Direktaratet for Markedsordningerne / Corman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1986 - 288/85
    Eine ähnliche Situation war in der Rechtssache 124/83, Direktoratet for Markedsordningerne/Corman (Urteil vom 5. Dezember 1985, Slg. 1985, 3777), gegeben, in der der Gerichtshof unter anderem entschied: "Ein Käufer von Butter, der sich verpflichtet hat, die Bedingungen" der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften "einzuhalten, ... ist von seinen Verpflichtungen nicht schon deswegen befreit, weil die Verarbeitungskaution" nach diesen Rechtsvorschriften "freigegeben wurde." Meiner Ansicht nach ist der Bundesfinanzhof in diesem Punkt zum richtigen Ergebnis gelangt.
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