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   AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21 (44)   

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https://dejure.org/2022,6298
AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21 (44) (https://dejure.org/2022,6298)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.02.2022 - 29 C 2625/21 (44) (https://dejure.org/2022,6298)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 29 C 2625/21 (44) (https://dejure.org/2022,6298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    500 EURO Lizenzschadensersatz für Urheberrechtsverletzung durch Filesharing eines relativ aktuellen Computerspiels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 154/15

    Afterlife - Sekundäre Darlegungslast eines Internetanschlussinhabers zur Nutzung

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21
    Steht fest, dass von einer IP-Adresse ein geschütztes Werk öffentlich zugänglich gemacht worden ist, spricht gegen den Anschlussinhaber nach der Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung keine anderen Personen diesen Internetanschluss benutzen konnten (BGH, Urteil vom 06.10.2016 - AZ: I ZR 154/15 (Afterlife), Tz. 14 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21
    Gegen den Beklagten spricht jedoch als Anschlussinhaber eine tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - AZ: I ZR 75/14 - "Tauschbörse III"; BGH, Urteil vom 12.05.2010 - AZ: I ZR 121/08, NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens" beide zitiert nach juris).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21
    Die Tatsache, dass nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass bei der Übermittlung der Tabellen mit den Daten, Verletzungszeitpunkten und IP-Adressen seitens des Klägers an den Internet-provider und dessen Angaben ein Übertragungsfehler aufgetreten sein könnte, führt zu keinem anderen Ergebnis (Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11.06.2015 - AZ: I ZR 19/14 - "Tauschbörse I", Rn. 37 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21
    Gegen den Beklagten spricht jedoch als Anschlussinhaber eine tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - AZ: I ZR 75/14 - "Tauschbörse III"; BGH, Urteil vom 12.05.2010 - AZ: I ZR 121/08, NJW 2010, 2061 - "Sommer unseres Lebens" beide zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 18.02.2022 - 29 C 2625/21
    Dass es kurz nacheinander mehrfach zu Fehlern bei der Erfassung der Daten gekommen sein könnte, ist zwar theoretisch möglich, aber im Ergebnis so fernliegend, dass Zweifel an der Richtigkeit der Datenermittlung schweigen (Vgl. OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012 - AZ: I-6 U 239/11, 6 U 239/11, zitiert nach juris).
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