Rechtsprechung
OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a, § 97; StGB § 25 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; TMG § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 2 S. 1, § 10 S. 1 Nr. 1, Nr. 2
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Sharehosters wegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte
- rewis.io
Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrechtsverletzung; Schadensersatz; Täter; Teilnehmer; Sharehoster; Provider; Plattform; Gehilfe; Störer
- rechtsportal.de
Haftung eines Sharehosters wegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Gray"s Anatomy
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.01.2017)
Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig
Besprechungen u.ä.
- new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Uploaded.net nicht Täter für Nutzerinhalte, aber strenge Störerhaftung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09
- OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10
- OLG Hamburg, 21.09.2015 - 5 U 175/10
- LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6199/14
- OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 140/15
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18
- EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 53/17
- OLG Hamburg, 06.07.2023 - 5 U 175/10
Papierfundstellen
- MMR 2017, 628
- afp 2017, 324
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12
File-Hosting-Dienst
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Allein das unveränderte Weiterbetreiben des Dienstes in einer Form, die der Bundesgerichtshof als gefahrerhöhend in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen angesehen hat (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 Tz. 37, 38 - File-Hosting-Dienst), begründet entgegen der Auffassung der Klägerin keine Täterschaft durch Unterlassen.Die Gehilfenhaftung setzt Kenntnis von der konkret drohenden Haupttat voraus (BGH GRUR 2013, 1030 Tz. 28 - File-Hosting-Dienst).
aa) Die Beklagte ist Diensteanbieterin im Sinne der § 2 Nr. 1, § 10 Satz 1 TMG, weil es sich bei den auf ihren Servern gespeicherten Daten um fremde Informationen gemäß § 10 Satz 1 TMG handelt (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 Tz. 33 - File-Hosting-Dienst).
ee) Dem steht nicht entgegen, dass Urheberrechtsverletzungen werkbezogen sind und im Sinne der Störerhaftung Verletzungshandlungen gleichartig sind, durch die dieses Urheberrecht erneut verletzt wird (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 Tz. 49 - File-Hosting-Dienst).
Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchge-nommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 -File-Hosting-Dienst Tz. 30 m. w. N.).
bb) Die Beklagte war zwar gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG nicht zur anlasslosen Überwachung der bei ihr gespeicherten Dateien verpflichtet, ihr oblag aber, nach dem Schreiben vom 10.01.2014 hinsichtlich der Werke "Gray's Anatomy for Students", "Atlas of Human Anatomy" und "Campbell-Walsh Urology" alles technisch und wirtschaftlich Zumutbare zu tun, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf diese Werke auf ihren Servern zu verhindern (vgl. BGH GRUR 2013, 1030 Tz. 47 - File-Hosting-Dienst).
- OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung müssen die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein (vgl. BGH GRUR 2013, 511 - Morpheus Tz. 38 m. w. N.); der Umstand, dass der Provider, der eine Plattform für fremde Inhalte eröffnet, damit einen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen leistet, die die Benutzer der Plattform dort begehen, reicht danach für eine täterschaftliche Haftung des Providers nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09 Entscheidung über die Anhörungsrüge zum Urteil GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm, juris, Tz. 4; Senat GRUR 2016, 612 Tz. 25 - Allegro barbaro).Eine mittelbare Täterschaft scheidet jedenfalls dann aus, wenn die unmittelbar Handelnden - wie hier die Uploader - die Rechtsverletzung ihrerseits täterschaftlich begehen (vgl. BGH GRUR 2012, 1279 Tz. 38 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; Senat GRUR 2016, 612, Tz. 50 - Allegro barbaro).
Weiß der Hilfeleistende nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förde rung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (Senat GRUR 2016, 612 Tz. 54 -Allegro barbaro; vgl. BGH NJW 2014, 1098 Tz. 31 m. w. N. zur Haftung gem. § 830 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB; vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.11.2015 - 2 StR 96/15, juris, Tz. 5; NJW 2000, 3010 [3011]).
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Dabei ist bei der Annahme einer Identifikation mit fremden Inhalten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BGH GRUR 2016, 855 Tz. 17 -www.jameda.de m.w.N.).Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, der seine Grundlage in einer vorangegangenen Rechtsverletzung findet, wird durch das Haftungsprivileg des § 10 TMG nicht eingeschränkt (BGH GRUR 2016, 855 Tz. 19 - www.jameda.de, m.w.N.).
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Ohne Kenntnis von konkret drohenden Haupttaten scheidet ein vorsätzliches Zusammenwirken der Beklagten mit den Uploadern urheberrechtlich geschützter Werke aus (vgl. BGH GRUR 2011, 152 Tz. 31 - Kinderhochstühle im Internet).gg) Dies bedeutet nicht, dass die Beklagte in keinem Fall als Gehilfin haftet, solange sie die entsprechenden Dateien nach Verletzungshinweis jeweils unverzüglich löscht (vgl. BGH MMR 2011, 172 Tz. 33 - Kinderhochstühle im Internet).
- EuGH, 23.03.2010 - C-236/08
Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Nach dem EuGH (GRUR 2010, 445 Tz. 114 - Google und Google France) ist zur Feststellung, ob die Verantwortlichkeit des Anbieters eines Referenzierungsdienstes nach Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG beschränkt sein könnte, zu prüfen, ob die Rolle dieses Anbieters insofern neutral ist, als sein Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art ist und er weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleiteten oder gespeicherten Informationen besitzt. - BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14
Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der …
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Denn der hilfsweise gestellte Unterlassungsantrag der Klägerin umfasst sowohl eine Gehilfenals auch eine Störerhaftung (vgl. BGH Urteil vom 03.03.2016, Az. I ZR 140/14, juris, Tz. 15 - Angebotsmanipulation bei Amazon). - BGH, 30.07.2015 - I ZR 104/14
Markenrechtsverletzung im Internet: Haftung eines Betreibers einer …
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Da die Beklagte nur Störerin, nicht aber Täterin oder Teilnehmerin der Urheberrechtsverletzungen ist, haftet sie nicht auf Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2015, Az. I ZR 104/14, juris, Tz. 40 - Posterlounge), so dass die Berufung der Beklagten hinsichtlich des Schadensersatzfeststellungsanspruchs und des der Bezifferung des Schadensersatzes dienenden Auskunftsanspruchs begründet und die Klage insoweit abzuweisen war. - BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02
Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Insoweit ist entscheidend, ob die Ansprüche einander ausschließen und damit notwendigerweise die Zuerkennung des einen Anspruchs mit der Aberkennung des anderen verbunden ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 713). - OLG Hamburg, 21.11.2013 - 5 U 68/10
Access-Provider nicht zur Sperrung verpflichtet
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Die Beklagte schuldet hinsichtlich der Verhinderung von über ihren Dienst begangenen Urheberrechtsverletzungen keinen absoluten Erfolg (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 140). - BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16
Für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung müssen die Merkmale eines der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein (vgl. BGH GRUR 2013, 511 - Morpheus Tz. 38 m. w. N.); der Umstand, dass der Provider, der eine Plattform für fremde Inhalte eröffnet, damit einen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen leistet, die die Benutzer der Plattform dort begehen, reicht danach für eine täterschaftliche Haftung des Providers nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 10.05.2012 - I ZR 57/09 Entscheidung über die Anhörungsrüge zum Urteil GRUR 2011, 1038 - Stiftparfüm, juris, Tz. 4; Senat GRUR 2016, 612 Tz. 25 - Allegro barbaro). - BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09
Stiftparfüm
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 88/13
Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke
- BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10
DAS GROSSE RÄTSELHEFT
- BGH, 12.02.2015 - I ZR 204/13
Passivlegitimation des Mitveranstalters gegenüber einer Verwertungsgesellschaft - …
- BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12
Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die …
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09
Anhörungsrüge: Voraussetzungen für Täterschaft bzw. Teilnahme des Betreibers …
- BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01
Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen); …
- LG München I, 18.03.2016 - 37 O 6199/14
Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung durch einen File-Hosting-Dienst
- BGH, 05.11.2015 - 2 StR 96/15
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines …
Auf die beiderseitigen Berufungen hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert, die Beklagte auf den Hilfsantrag als Störerin hinsichtlich der ersten drei in der Anlage K 1 genannten Werke zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (OLG München, WRP 2017, 733). - BGH, 02.06.2022 - I ZR 53/17
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Auf die beiderseitigen Berufungen hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert, die Beklagte auf den Hilfsantrag als Störerin hinsichtlich der drei genannten Werke zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (OLG München, WRP 2017, 733). - OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15
Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig
Eine mittelbare Täterschaft scheidet jedenfalls dann aus, wenn die unmittelbar Handelnden - wie hier die Internetnutzer - die behauptete Rechtsverletzung ihrerseits täterschaftlich begehen (vgl. BGH GRUR 2012, 1279 Tz. 38 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG München, Urt. v. 2. März 2017 - 29 U 1797/16 - Gray's Anatomy, Tz. 63, juris). - LG München I, 20.02.2019 - 37 O 5140/18
Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform
Ein Diensteanbieter im Sinne des TMG ist ein Anbieter, dessen Rolle im Hinblick auf die Inhalte neutral ist, dessen Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art ist und der weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleiteten und gespeicherten Informationen besitzt (EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 114 - Google und Google France; OLG München, Urteil vom 02.03.2017, 29 U 1797/16 Gray's Anatomy, Rn. 70). - LG Hamburg, 27.06.2017 - 310 O 89/16
Schadensersatzhaftung eines Sharehosting-Dienstes für von den Nutzern begangene …
In seiner den Dienst der Beklagten betreffenden Entscheidung vom 02. März 2017 - 29 U 1797/16 - hat das OLG München ausführlich zu den Anforderungen an die Feststellung eines doppelten Gehilfenvorsatzes gerade auch mit Blick auf die Privilegierung durch § 10 TMG Stellung genommen (…juris, Rz. 65 ff.).