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   OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16   

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https://dejure.org/2017,6859
OLG München, 02.03.2017 - 29 U 1797/16 (https://dejure.org/2017,6859)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2017 - 29 U 1797/16 (https://dejure.org/2017,6859)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2017 - 29 U 1797/16 (https://dejure.org/2017,6859)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a, § 97; StGB § 25 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 830 Abs. 1 S. 1; TMG § 2 Nr. 1, § 7 Abs. 2 S. 1, § 10 S. 1 Nr. 1, Nr. 2
    Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Sharehosters wegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Teilnehmer- und Störerhaftung eines Sharehostingdienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung; Schadensersatz; Täter; Teilnehmer; Sharehoster; Provider; Plattform; Gehilfe; Störer

  • rechtsportal.de

    Haftung eines Sharehosters wegen Urheberrechtsverletzungen durch Dritte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Gray"s Anatomy

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.01.2017)

    Sharehoster nicht schadenersatzpflichtig

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Uploaded.net nicht Täter für Nutzerinhalte, aber strenge Störerhaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2017, 628
  • afp 2017, 324
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 53/17

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung eines

    Auf die beiderseitigen Berufungen hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert, die Beklagte auf den Hilfsantrag als Störerin hinsichtlich der ersten drei in der Anlage K 1 genannten Werke zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (OLG München, WRP 2017, 733).
  • OLG München, 17.08.2017 - U 2225/15

    Ad-Blocker sind kartell-, wettbewerbs- und urheberrechtlich zulässig

    Eine mittelbare Täterschaft scheidet jedenfalls dann aus, wenn die unmittelbar Handelnden - wie hier die Internetnutzer - die behauptete Rechtsverletzung ihrerseits täterschaftlich begehen (vgl. BGH GRUR 2012, 1279 Tz. 38 - DAS GROSSE RÄTSELHEFT; OLG München, Urt. v. 2. März 2017 - 29 U 1797/16 - Gray's Anatomy, Tz. 63, juris).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 53/17

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Auf die beiderseitigen Berufungen hat das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts abgeändert, die Beklagte auf den Hilfsantrag als Störerin hinsichtlich der drei genannten Werke zur Unterlassung verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen (OLG München, WRP 2017, 733).
  • LG München I, 20.02.2019 - 37 O 5140/18

    Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform

    Ein Diensteanbieter im Sinne des TMG ist ein Anbieter, dessen Rolle im Hinblick auf die Inhalte neutral ist, dessen Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art ist und der weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleiteten und gespeicherten Informationen besitzt (EuGH GRUR 2010, 445 Tz. 114 - Google und Google France; OLG München, Urteil vom 02.03.2017, 29 U 1797/16 Gray's Anatomy, Rn. 70).
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