Rechtsprechung
   OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22104
OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21 (https://dejure.org/2023,22104)
OLG München, Entscheidung vom 27.07.2023 - 29 U 7919/21 (https://dejure.org/2023,22104)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juli 2023 - 29 U 7919/21 (https://dejure.org/2023,22104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,22104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, unangemessene Benachteiligung, Nebenintervention, Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Begründung der Anschlußberufung, Nebenintervenient, Kein Vergütungsanspruch, Feststellungsantrag, Auskunftsanspruch, Rechtliches ...

  • BAYERN | RECHT

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, unangemessene Benachteiligung, Nebenintervention, Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Begründung der Anschlußberufung, Nebenintervenient, Kein Vergütungsanspruch, Feststellungsantrag, Auskunftsanspruch, Rechtliches ...

  • rewis.io

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, unangemessene Benachteiligung, Nebenintervention, Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Begründung der Anschlußberufung, Nebenintervenient, Kein Vergütungsanspruch, Feststellungsantrag, Auskunftsanspruch, Rechtliches ...

  • rewis.io

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, unangemessene Benachteiligung, Nebenintervention, Feststellungsinteresse, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Begründung der Anschlußberufung, Nebenintervenient, Kein Vergütungsanspruch, Feststellungsantrag, Auskunftsanspruch, Rechtliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Die streitentscheidenden Bestimmungen in den im Klagezeitraum geltenden Satzungen und Verteilungsplänen der Beklagten sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 27 - Verlegeranteil m.w.N.).

    Diese gesetzliche Regelung beruht auf dem wesentlichen Grundgedanken, dass die Verwertungsgesellschaft als Treuhänderin der Berechtigten die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen hat und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen (vgl. BGH GRUR 2016, 596 Rn. 30 - Verlegeranteil).

    § 7 Satz 1 WahrnG bzw. § 27 Abs. 1 VGG liegt zunächst der wesentliche Gedanke zu Grunde, dass die Verwertungsgesellschaft die Einnahmen aus der Wahrnehmung der sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergebenden Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche von Urhebern und Inhabern verwandter Schutzrechte ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte oder Ansprüche zu verteilen hat (vgl. BGH GRUR 2016, 596 Rn. 31 - Verlegeranteil m.w.N.).

    Aus der Stellung der Verwertungsgesellschaft als Treuhänderin der Berechtigten folgt, dass sie die Erlöse aus der Wahrnehmung dieser Rechte und Ansprüche nicht an Nichtberechtigte auskehren darf, seit 01.06.2016 ausdrücklich geregelt in § 26 VGG (vgl. für die Zeit vor Inkrafttreten des VGG: BGH GRUR 2016, 596 Rn. 32 - Verlegeranteil).

    Eine Beteiligung setzt vielmehr voraus, dass die Einnahmen der Beklagten auf der Wahrnehmung originärer oder abgeleiteter Rechte oder Ansprüche beruhen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 33 - Verlegeranteil).

    Danach muss eine Verwertungsgesellschaft bei der Verteilung ihrer Einnahmen maßgeblich berücksichtigen, zu welchem Anteil diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der einzelnen Berechtigten beruhen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 34 - Verlegeranteil).

    Dabei steht der Beklagten wegen der unvermeidbaren Typisierungen und Pauschalierungen und im Blick auf die notwendige Bewertung und Abwägung der Interessen der betroffenen Berechtigten ein zwar außerordentlich weiter, aber durch das Willkürverbot begrenzter Beurteilungsspielraum zu (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 35 - Verlegeranteil m.w.N.).

    Dieser Grundgedanke kommt jedoch allein bei einer Verteilung der Einnahmen an Berechtigte zum Tragen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 36 - Verlegeranteil) und nicht schon, wie die Berufung meint, bei der Ermittlung, ob eine Berechtigung zur Erlösbeteiligung besteht.

    (3) Ohnedies ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass Herausgeber, die die Voraussetzungen des § 3 Nr. 6 Satz 1 Hs. 1 VP 2015-2017 erfüllen, in einem Umfang tatsächlich Berechtigte an einem Sammelwerk nach § 4 Abs. 1 UrhG sind, der ihre in den Verteilungsplänen vorgesehene Beteiligung in Höhe von 50 % bzw. 25% des ausschüttungsfähigen Urheberanteils rechtfertigt (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 83 - Verlegeranteil; zu 50% vgl. auch S...-Gutachten, Anlage B 41, Seite 6).

    Dieser Grundgedanke kommt aber nur bei einer Verteilung der Einnahmen an Berechtigte zum Tragen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 36 - Verlegeranteil) und nicht, wie die Berufung meint, schon auf der Ebene der Feststellung, ob überhaupt ein urheberrechtlicher Schutzgegenstand vorliegt.

    Denn die Verpflichtung einer Verwertungsgesellschaft aus § 6 Abs. 1 WahrnG bzw. § 9 Satz 1 VGG, die Rechte und Ansprüche der Berechtigten "zu angemessenen Bedingungen wahrzunehmen", kann bedeuten, dass die Verwertungsgesellschaft gehalten ist, mit Berechtigten Wahrnehmungsverträge zu schließen, die auf entsprechenden Standardisierungen und Typisierungen aufbauen (BGH GRUR 2002, 961, 962 - Mischtonmeister) Demgegenüber sieht § 26 VGG seit 01.06.2016 ausdrücklich vor - das galt auch schon vor dessen Einführung (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 32 - Verlegeranteil) dass Verwertungsgesellschaften die Erlöse aus der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Ansprüche nicht an Nichtberechtigte auskehren dürfen.

    b) Diese Bestimmung änderte die Satzung 2016 vor allem im Hinblick auf den Bezugspunkt für die FFW-Zuwendungen, indem § 10 Abs. 3 Satzung 2016 (Anlage K 28) den Verlagsanteil in Folge der BGH-Entscheidung (BGH GRUR 2016, 596) durch das Aufkommen für wissenschaftliche sowie Fach- und Sachbücher ersetzte:.

    Eine Beteiligung an den Einnahmen der Beklagten ist nicht allein deshalb zulässig, weil mit ihr Wahrnehmungsverträge geschlossen oder ihr Werke gemeldet wurden (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 33 - Verlegeranteil).

    a) Zunächst gilt für die Geräte- und Speichermedienvergütung, dass als Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts und unmittelbar und originär Anspruchsberechtigte des im Rahmen der Ausnahmen gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b RL 2001/29/EG (kurz: InfoSoc-RL) geschuldeten gerechten Ausgleichs kraft Gesetzes allein die in Art. 2 InfoSoc-RL genannten Urheber und Leistungsschutzberechtigten anzusehen sind (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 46 - Verlegeranteil m.w.N.).

    Sie müssen die Zahlung des gerechten Ausgleichs jedoch unbedingt erhalten (EuGH GRUR 2012, 489 Rn. 100 u. 108 - Luksan/van der Let; BGH GRUR 2016, 596 Rn. 46 - Verlegeranteil).

    b) Gleichfalls muss die "Bibliothekstantieme" nach dem Unionsrecht kraft Gesetzes unbedingt den unmittelbar und originär berechtigten Urhebern zukommen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 58 - Verlegeranteil).

    Danach sind die Mitgliedstaaten, die sich für die Aufnahme einer solchen Ausnahme in ihr innerstaatliches Recht entscheiden, verpflichtet, die Zahlung einer Vergütung für dieses Verleihen an die Urheber vorzusehen (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 58 f. - Verlegeranteil).

    In Abgrenzung zur Entscheidung Verlegeranteil (BGH GRUR 2016, 596) ist hervorzuheben, dass dort die Vergütungsanteile des Klägers durchaus unter Abzug des Verlegeranteils berechnet wurden, weil die Beklagte den Verlegeranteil damals von ihrer Verteilungssumme insgesamt, also der Summe ihrer Wahrnehmungserlöse abgezogen hat.

    Der Kläger kann in dem Umfang, in dem er mit den Feststellungsanträgen Erfolg hat, von der Beklagten nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Auskunft verlangen (vgl. BGH GRUR 2016, 596 Rn. 103 - Verlegeranteil).

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Überdies ist hervorzuheben, dass die Beklagte das aus der treuhänderischen Auswertung der Rechte Erlangte an die einzelnen Berechtigten zwar nur in der Weise herausgeben darf, dass nach bestimmten allgemeinen Verteilungsgrundsätzen jeweils ein möglichst leistungsgerechter Anteil an den Einnahmen ausgeschüttet wird (BGH GRUR 2005, 757, 759 - PRO-Verfahren).

    Dabei muss der Verwertungsgesellschaft ein Ermessen zugebilligt werden (BGH GRUR 2005, 757 - PRO-Verfahren).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 1/00

    "Mischtonmeister"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Leistung eines

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Daran ändert auch die von der Berufung in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung Mischtonmeister (BGH GRUR 2002, 961) nichts.

    Denn die Verpflichtung einer Verwertungsgesellschaft aus § 6 Abs. 1 WahrnG bzw. § 9 Satz 1 VGG, die Rechte und Ansprüche der Berechtigten "zu angemessenen Bedingungen wahrzunehmen", kann bedeuten, dass die Verwertungsgesellschaft gehalten ist, mit Berechtigten Wahrnehmungsverträge zu schließen, die auf entsprechenden Standardisierungen und Typisierungen aufbauen (BGH GRUR 2002, 961, 962 - Mischtonmeister) Demgegenüber sieht § 26 VGG seit 01.06.2016 ausdrücklich vor - das galt auch schon vor dessen Einführung (BGH GRUR 2016, 596 Rn. 32 - Verlegeranteil) dass Verwertungsgesellschaften die Erlöse aus der Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Ansprüche nicht an Nichtberechtigte auskehren dürfen.

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts München I vom 04.10.2021, Az. 42 0 13841/19, berichtigt durch Beschluss vom 26.10.2021, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Teilurteil des Landgerichts München I vom 04.10.2021, 42 O 13841/19, wird aufgehoben.

  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14

    Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Die Zurückweisung der Nebenintervention war auch im Kostenpunkt nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Anträge auf Zurückweisung einer Nebenintervention unanfechtbar sind (BGH NJW 2015, 2425 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 121/21

    Google-Drittauskunft - Markenrechtsverletzung im Internet: Umfang der

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Für die im Rahmen der vorläufigen Vollstreckung des Auskunftsanspruchs festzusetzende Sicherheitsleistung ist primär der geschätzte Aufwand an Zeit und Kosten einzustellen, den der Schuldner zur Leistungserbringung tätigen muss (BGH GRUR 2022, 1675 Rn. 26 - Google-Drittauskunft).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 158/08

    Markenheftchen

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Dabei stehen Auswahl und Anordnung alternativ nebeneinander (BGH GRUR 2011, 79 Rn. 38 - Markenheftchen; Dreier in; Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 7. Auflage, Rn. 11 zu § 12).
  • EuGH, 09.02.2012 - C-277/10

    Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum -

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Sie müssen die Zahlung des gerechten Ausgleichs jedoch unbedingt erhalten (EuGH GRUR 2012, 489 Rn. 100 u. 108 - Luksan/van der Let; BGH GRUR 2016, 596 Rn. 46 - Verlegeranteil).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Sie müssen die Zahlung des gerechten Ausgleichs zwar nicht unmittelbar erhalten; es ist zulässig, dass ihnen ein Teil der dem gerechten Ausgleich dienenden Erlöse mittelbar über zu ihren Gunsten geschaffene soziale und kulturelle Einrichtungen ausbezahlt wird (EuGH GRUR 2013, 1025 Rn. 46-55 - Amazon/Austro-Mechana).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 110/12

    Erlösverteilung durch die GEMA: Geltendmachung von Ansprüchen auf Abrechnung und

    Auszug aus OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
    Daher kann die zwischen den Parteien streitige Frage offen blieben, ob die Verteilungspläne und somit die einschlägigen Vorschriften zur Herausgeberbeteiligung überhaupt wirksam in den K- und den Z-Wahrnehmungsvertrag einbezogen wurden, ob insbesondere die dafür maßgebliche dynamische Einbeziehungsklausel in § 3 Satz 1 des K-Wahrnehmungsvertrags bzw. in § 5 Satz 1 des Z-Wahrnehmungsvertrags wirksam ist (vgl. zu dieser Frage BGH GRUR 2014, 769 Rn. 13 - Verrechnung ausgeschlossener Musikfolgen m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2002 - 11 U 67/00

    Urheberrechtlicher Schutz einer Datenbank zur Erhebung und Aufbereitung von Daten

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

  • BGH, 09.02.2017 - I ZR 91/15

    Zur Rückforderung angeblicher Beihilfen für Ryanair am Flughafen Lübeck

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 11.01.2012 - XII ZR 40/10

    Ergänzende Vertragsauslegung: Konkurrenzschutzklausel im Gewerberaummietvertrag

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

  • BGH, 04.02.1997 - VI ZR 69/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Verbindung von Zahlungs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht