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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25961
ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 (https://dejure.org/2008,25961)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 (https://dejure.org/2008,25961)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 02. April 2008 - 29 Ca 13850/07 (https://dejure.org/2008,25961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1580
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des Zeugnisses trägt ohnehin der Arbeitgeber (vgl. BAG, Urt. v. 08.02.1984, 5 AZR 58/82, juris).
  • ArbG Würzburg, 15.06.2004 - 9 Ca 597/03

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses entsprechend …

    Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07
    Diese Verpflichtung bildet ein Schuldanerkenntnis, §§ 781, 782 BGB, dass auf Grund des Vergleichscharakters der Regelung der Formvorschrift des § 781 BGB nicht unterfällt (vgl. Arbeitsgericht Würzburg, Urt. v. 15.06.2004, 9 Ca 597/03 A, juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 13 Ta 203/11

    Zwangsvollstreckung; Zeugnis

    Entsprechend hat auch das seitens des Landesarbeitsgerichts Hamm in der zitierten Entscheidung angeführte Arbeitsgericht Berlin (02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 - juris) den dortigen Streit im Erkenntnisverfahren entschieden (ähnlich wie hier auch: LAG Rheinland-Pfalz 23.03.2011 - 3 Ta 251/10 - juris; 01.04.2009 - 3 Ta 40/09 - juris).
  • LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 196/10

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähigkeit; Zeugnis; Vorschlagsrecht zur …

    Der Arbeitnehmer, der wie hier die Gläubigerin, über einen Vergleich den Arbeitsplatz verliert, will zumindest ein für ihn vorteilhaftes Zeugnis garantiert haben, auf dessen Inhalt er weitestgehenden Einfluss nehmen kann (vgl. Ostermaier, FA 2009, 297, 298; LAG Köln 02.01.2009 - 9 Ta 530/08 - ArbG Berlin 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 -).
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