Rechtsprechung
| ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt-kiel.com (Kurzinformation)
Zeugniserteilungsanspruch nach gerichtlichem Vergleich
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Vereinbarung über Zeugniserteilung in arbeitsgerichtlichem Vergleich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 2008, 1580
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 58/82
Auszug aus ArbG Berlin, 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07
Die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit des Zeugnisses trägt ohnehin der Arbeitgeber (vgl. BAG, Urt. v. 08.02.1984, 5 AZR 58/82, juris). - ArbG Würzburg, 15.06.2004 - 9 Ca 597/03
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses entsprechend …
- LAG Düsseldorf, 10.06.2011 - 13 Ta 203/11
Zwangsvollstreckung; Zeugnis
Entsprechend hat auch das seitens des Landesarbeitsgerichts Hamm in der zitierten Entscheidung angeführte Arbeitsgericht Berlin (02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 - juris) den dortigen Streit im Erkenntnisverfahren entschieden (ähnlich wie hier auch: LAG Rheinland-Pfalz 23.03.2011 - 3 Ta 251/10 - juris; 01.04.2009 - 3 Ta 40/09 - juris). - LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 196/10
Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähigkeit; Zeugnis; Vorschlagsrecht zur …
Der Arbeitnehmer, der wie hier die Gläubigerin, über einen Vergleich den Arbeitsplatz verliert, will zumindest ein für ihn vorteilhaftes Zeugnis garantiert haben, auf dessen Inhalt er weitestgehenden Einfluss nehmen kann (vgl. Ostermaier, FA 2009, 297, 298; LAG Köln 02.01.2009 - 9 Ta 530/08 - ArbG Berlin 02.04.2008 - 29 Ca 13850/07 -).
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