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Rechtsprechung
   LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21142
LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08 (https://dejure.org/2009,21142)
LG Köln, Entscheidung vom 06.01.2009 - 29 O 97/08 (https://dejure.org/2009,21142)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 29 O 97/08 (https://dejure.org/2009,21142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 ; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten sowie auf Erstattung der insoweit angefallenen Nebenkosten für die Dauer der Reparatur eines Unfallfahrzeuges; Geeignetheit des "Schwacke-Automietpreisspiegels" als Schätzgrundlage bei der Bestimmung des am Markt üblichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten sowie auf Erstattung der insoweit angefallenen Nebenkosten für die Dauer der Reparatur eines Unfallfahrzeuges; Geeignetheit des "Schwacke-Automietpreisspiegels" als Schätzgrundlage bei der Bestimmung des am Markt üblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Geeigneter Anknüpfungspunkt hierfür ist der sog. gewichtete Normaltarif bzw. der Tarif "Modus" für die Fahrzeugklasse und das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten (vgl. nur BGH, NJW 2006, 2693; OLG Köln, NZV 2007, 199;… LG Köln, Urt. v. 19.11.2008 - 9 S 171/08).

    Ob und in welcher Höhe unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters höhere Mietwagenkosten rechtfertigen, ist insoweit ebenfalls gem. § 287 ZPO zu schätzen, wobei regelmäßig ein pauschaler Aufschlag in Höhe von 20 % angemessen und ausreichend ist (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199 ).

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung an, dass im Unfallersatzgeschäft generell ein höherer Mietwagenpreis anzusetzen ist und ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif gerechtfertigt erscheint, ohne dass es der Darlegung konkreter Mehrleistungen für jeden Einzelfall bedarf (…ebenso LG Köln, Urt. v. 19.11.2008 - 9 S 171/08; OLG Köln, NZV 2007, 199 ).

    Diese sind nach der Nebenkostentabelle zum Schwacke-Automietpreisspiegel neben dem Normaltarif ohne Aufschlag (vgl. OLG Köln, NZV 2007, 199 ) erstattungsfähig.

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Von mehreren erhältlichen Tarifen muss er sich dabei gem. § 254 Abs. 2 S. 1 BGB auf den günstigeren verweisen lassen (vgl. BGH, NJW 2007, 3782 m.w.N.).

    Im Rahmen des § 287 ZPO kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein bzw. bei Unternehmen dieser Art einen Aufschlag rechtfertigen, so dass die "erforderlichen" Mietwagenkosten anhand objektiver Kriterien ermittelt werden können (vgl. BGH, NJW 2008, 2910; NZV 2008, 23, wonach es keine Rolle spiele, ob der Geschädigte außer der Vorfinanzierung der Mietwagenkosten weitere unfallbedingte Mehrleistungen in Anspruch genommen habe).

    Hierauf muss sich die Klägerin verweisen lassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1508; NJW 2008, 2910; NZV 2008, 23; vgl. auch BGH, NJW 2003, 2086 - "Porsche").

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Zu berücksichtigen ist insoweit zunächst, dass die Schadensschätzung im Rahmen von § 287 ZPO dem Tatrichter ein besonders freies Ermessen einräumt (vgl. BGH, NJW 2008, 2910), wodurch auch dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen werden soll.

    Im Rahmen des § 287 ZPO kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein bzw. bei Unternehmen dieser Art einen Aufschlag rechtfertigen, so dass die "erforderlichen" Mietwagenkosten anhand objektiver Kriterien ermittelt werden können (vgl. BGH, NJW 2008, 2910; NZV 2008, 23, wonach es keine Rolle spiele, ob der Geschädigte außer der Vorfinanzierung der Mietwagenkosten weitere unfallbedingte Mehrleistungen in Anspruch genommen habe).

    Hierauf muss sich die Klägerin verweisen lassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1508; NJW 2008, 2910; NZV 2008, 23; vgl. auch BGH, NJW 2003, 2086 - "Porsche").

  • LG Köln, 19.11.2008 - 9 S 171/08
    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Geeigneter Anknüpfungspunkt hierfür ist der sog. gewichtete Normaltarif bzw. der Tarif "Modus" für die Fahrzeugklasse und das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten (vgl. nur BGH, NJW 2006, 2693; OLG Köln, NZV 2007, 199; LG Köln, Urt. v. 19.11.2008 - 9 S 171/08).

    Dass die Erhebung des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation mit dem Titel "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" zu anderen Ergebnissen gelangt und ihr deswegen der Vorzug zu geben sei, genügt aus Sicht des Gerichts in Kenntnis entgegengesetzter obergerichtlicher Rechtsprechung (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 10.10.2008 - 6 U 115/08;… OLG München, Urt. v. 25.07.2008 - 10 U 2539/08;… OLG Thüringen, Urt. v. 27.11.2008 - 1 U 555/07; a.A. aber bspw. LG Köln, Urt. v. 19.11.2008 - 9 S 171/08) allein nicht, um durchgreifende Zweifel an der Nutzbarkeit der Schwacke-Liste zu begründen.

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung an, dass im Unfallersatzgeschäft generell ein höherer Mietwagenpreis anzusetzen ist und ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif gerechtfertigt erscheint, ohne dass es der Darlegung konkreter Mehrleistungen für jeden Einzelfall bedarf (ebenso LG Köln, Urt. v. 19.11.2008 - 9 S 171/08; OLG Köln, NZV 2007, 199 ).

  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass der Schwacke-Mietpreisspiegel für das Jahr 2007 auf einer anderen Erhebungsmethodik beruht als der höchstrichterlich bereits gebilligte Mietpreisspiegel für das Jahr 2003 (vgl. insoweit auch OLG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 15 U 145/07, OLGR 2008, 545).
  • OLG Hamburg, 23.10.1997 - 3 U 44/96

    Zulässiger Hinweis des Kfz-Haftpflichtversicherers auf preisgünstiges …

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Dass die Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Geschädigten durch die Hinweise auf günstigere Alternativangebote nicht mehr hinnehmbar gesteuert wurde, ist nicht ersichtlich (vgl. auch OLG Hamburg, VersR 1997, 1549).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Hierauf muss sich die Klägerin verweisen lassen (vgl. BGH, NJW 2006, 1508; NJW 2008, 2910; NZV 2008, 23; vgl. auch BGH, NJW 2003, 2086 - "Porsche").
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2008, 1519; NJW-Spezial 2008, 713), der sich das Gericht anschließt, bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können (speziell der Schwacke-Liste), daher nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass sich geltend gemachte Mängel auf den zu entscheidenden Fall ausgewirkt haben.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Rn. 17 Ein höherer Betrag als der auf dieser Grundlage ermittelte Normaltarif ist als sog. "Unfallersatztarif" demgegenüber nur ersatzfähig, wenn die Besonderheiten der Unfallsituation (Notwendige Vorfinanzierung; Ausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Unfallanteile; Fahrzeugvorhaltung; Notdiensteinrichtung; erhöhtes Beschädigungs- und Unterschlagungsrisiko bei Kfz ohne Kreditkartensicherheit; erhöhter Verwaltungsaufwand etc.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (z.B. BGH, NJW 2005, 51; NJW 2005, 1933; NJW 2006, 2621).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Köln, 06.01.2009 - 29 O 97/08
    Rn. 17 Ein höherer Betrag als der auf dieser Grundlage ermittelte Normaltarif ist als sog. "Unfallersatztarif" demgegenüber nur ersatzfähig, wenn die Besonderheiten der Unfallsituation (Notwendige Vorfinanzierung; Ausfallrisiko wegen falscher Bewertung der Unfallanteile; Fahrzeugvorhaltung; Notdiensteinrichtung; erhöhtes Beschädigungs- und Unterschlagungsrisiko bei Kfz ohne Kreditkartensicherheit; erhöhter Verwaltungsaufwand etc.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (z.B. BGH, NJW 2005, 51; NJW 2005, 1933; NJW 2006, 2621).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Jena, 27.11.2008 - 1 U 555/07

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten

  • LG Siegen, 17.11.2009 - 1 S 49/09

    Vornahme einer eigenen Bemessung durch das Landgericht bei der Festlegung der …

    Die im Vordringen befindliche Auffassung spricht den Geschädigten einen Zuschlag von 20 % zu (…vgl. OLG Köln, a.a.O., LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az: 4 S 169/07; LG Bonn…, Urteil vom 26.05.2009, Az.: 8 S 32/09, Rn. 13 - zitiert nach juris; LG Hof, NJOZ 2008, 2806 ff.; LG Köln…, Urteil vom 19.11.2008, Az.: 9 S 171/08, Rn. 9 - zitiert nach juris sowie Urteil vom 06.01.2009, Az.: 29 O 97/08), während andere einen Zuschlag von 25 % (…vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 31; LG Bonn…, Urteil vom 28.02.2007, Az: 5 S 159/06, Rn. 26 - zitiert nach juris) bis zu 30 % (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 07.03.2007, Az.: 22 S 292/06 unter Ziffer 2; LG Köln…, Urteil vom 30.01.2007, Az.: 11 S 578/04, bei Juris Rn. 9 sowie LG Karlsruhe…, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 1 S 195/04, Rn. 22 bei Juris = NZV 2006, 650) zubilligen.
  • AG Siegen, 27.01.2011 - 14 C 1900/10

    Mietwagenkosten - Verkehrsunfall - Schwackemietpreisspiegel 2003

    Die im Vordringen befindliche Auffassung spricht den Geschädigten einen Zuschlag von 20 % zu (…vgl. OLG Köln, a.a.O., LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, Az: 4 S 169/07; LG Bonn…, Urteil vom 26.05.2009, Az.: 8 S 32/09, Rn. 13 - zitiert nach juris; LG Hof, NJOZ 2008, 2806 ff.; LG Köln, Urteil vom 19 11.2008, Az.: 9 S 171/08, Rn, 9 - zitiert nach juris sowie Urteil vom 06.01.2009, Az.: 29 0 97/08), während andere einen Zuschlag von 25 % (…vgl. OLG Saarbrücken, a.a.O., Rn. 31; LG Bonn…, Urteil vom 28.02.2007, Az: 5 S 159/06, Rn. 26 - zitiert nach juris) bis zu 30 % (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 07.03.2007, Az.: 22 S 292/06 unter Ziffer 2; LG Köln…, Urteil vom 30.01.2007, Az.: 11 S 578/04, bei Juris Rn. 9 sowie LG Karlsruhe…, Urteil vom 24.05.2006, Az.: 1 S 195/04, Rn. 22 bei Juris = NZV 2006, 650) zubilligen.
  • AG Köln, 01.02.2010 - 264 C 341/09
    Hiervon geht offensichtlich auch der Bundesgerichtshof aus, der in den Entscheidungen vom 19.4.2005, vom 11.3.2008 - VI ZR 164/07, vom 24.6.2008 und vom 14.10.2008 die Heranziehung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage nicht beanstandet (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 25.8.2009, 11 S 317/08) Zu berücksichtigen ist dabei außerdem, dass die Schadensschätzung im Rahmen von § 287 ZPO dem Tatrichter ein besonders freies Ermessen einräumt (vgl. LG Köln, Urteil vom 6.1.2009 - 29 O 97/08) wodurch auch dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen werden soll.
  • AG Köln, 16.03.2010 - 264 C 352/09
    Zu berücksichtigen ist dabei außerdem, dass die Schadensschätzung im Rahmen von § 287 ZPO dem Tatrichter ein besonders freies Ermessen einräumt (vgl. LG Köln, Urteil vom 6.1.2009 - 29 O 97/08) wodurch auch dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung getragen werden soll.
  • AG Köln, 27.04.2010 - 262 C 87/09
    Hinsichtlich der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Schätzungsgrundlagen wird auch auf die Ausführungen der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Urteil vom 19.11.2008 (Aktenzeichen 9 S 171/08) und der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln im Urteil vom 06.01.2009 (Aktenzeichen 29 O 97/08) hingewiesen, die das Gericht jedenfalls zur Frage der Schätzungsgrundlagen teilt.
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