Rechtsprechung
| OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsanwaltmoebius.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 922; ZPO § 929; ZPO § 936
Voraussetzungen der wirksamen Zustellung einer einstweiligen Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Zustellung einer einstweiligen Verfügung; Beifügung einer Abschrift der Antragsschrift als Wirksamkeitsvoraussetzung; Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei fehlerhafter Zustellung
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 25.07.2003 - 1 HKO 947/03
- OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1722
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 3A W 50/02
Beschwerdeverfahren gegen die Ablehnung einer Sachverständigenentschädigung: …
Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03
Einzelrichter im Sinne dieser Bestimmung ist auch der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen (…vgl. Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 568, Rdnr. 2;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 568, Rdnr. 2; a.M. OLG Karlsruhe, NJW 2002, 1962), der hier entschieden hat. - OLG Frankfurt, 10.12.1980 - 17 U 195/80
Auszug aus OLG München, 02.09.2003 - 29 W 2010/03
Zwar ist das mit der Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus auch ohne Anlagen verständlich, so dass grundsätzlich keine Beifügung der Antragsschrift notwendig ist, das Landgericht hat in der Verfügung aber auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht, so dass eine Zustellung ohne diesen Bestandteil nicht wirksam ist (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 328; OLG Frankfurt ZIP 1981, 324 zum umgekehrten Fall).
- OLG München, 14.09.2017 - 6 U 1864/17
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung
Rn. 38 b) Nachdem sich die Gründe der zuzustellenden Beschlussverfügung auch auf die Antragsschrift einschließlich Anlagen bezogen haben und diese so zum Bestandteil des Beschlusses gemacht wurden, waren auch diese mit der Beschlussverfügung zuzustellen (OLG München, NJW-RR 2003, 1722;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 929 Rn. 13). - OLG Köln, 14.05.2004 - 6 W 52/04
Einstweilige Verfügung: Umfang der zur Wahrung der Vollziehungsfrist …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung herrscht darüber hinaus die Ansicht vor, dass eine Vollziehung im Sinne des § 929 Abs. 2 ZPO die Zustellung weiterer Schriftstücke erfordert, auch wenn sie nicht Bestandteil des Verfügungstenors geworden sind, sofern in der Verfügungsentscheidung des Gerichts die Wirksamkeit der Zustellung ausdrücklich von der Zustellung auch dieser weiteren Schriftstücke abhängig gemacht ist (OLG Nürnberg WRP 1991, 827; OLG München NJW-RR 2003, 1722). - OLG Hamburg, 30.03.2023 - 5 U 77/21
Heizstrahler - Urheberrechtsverletzung in Bezug auf einen Heizstrahler - …
Ist das mit der Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus auch ohne Anlagen verständlich, ist grundsätzlich keine Beifügung der Antragsschrift notwendig, es sei denn, das Landgericht hat in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht; dann ist eine Zustellung ohne diesen Bestandteil nicht wirksam (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.09.2003 - 29 W 2010/03, BeckRS 2003, 7904; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2010 - I-15 U 276/09, BeckRS 2010, 4605).
- LG Köln, 07.03.2007 - 28 O 551/06
Streitwert auch bei privater Urheberrechtsverletzung in eBay 6.000 EUR
Zwingend mit dem Beschluss zuzustellen sind indes nur solche Anlagen, auf die der Beschluss in seinem Tenor Bezug nimmt bzw. die ausdrücklich zum Bestandteil des Beschlusses gemacht werden (…vgl. insoweit Zöller, ZPO, § 922 Rn. 11; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 750; OLG München NJW-RR 2003, 1722).Für den Verfügungsbeklagten muss aus den ihm zugestellten Unterlagen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eindeutig erkennbar sein, um welchen konkreten Sachverhalt es geht (vgl. OLG Düsseldorf GRUR 1984, 78; OLG München NJW-RR 2003, 1722).
- OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 15 U 276/09
Anforderungen an die Vollziehung eines Arresturteils; Anforderungen an die Form …
Wird in einem Beschluss auf die Antragsschrift Bezug genommen, ist auch diese mit dem Beschluss zuzustellen, um eine wirksame Zustellung herbeizuführen (Oetker, a.a.O. unter II. 4. mwN und OLG München, NJW-RR 2003, 1722). - LG Köln, 07.07.2010 - 28 O 721/09
Anwaltsschriftsatz als Bestandteil einer einstweiligen Verfügung
Nach der Rechtsprechung des OLG München ist eine Beifügung immer dann erforderlich wenn das erlassende Gericht in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht hat (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1722). - OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18
Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse
Ob darüber hinaus Anlagen zuzustellen sind, auf die in der Entscheidung Bezug genommen wird und ohne die das ausgesprochene Verbot nicht verständlich wäre (OLG München, Beschluss vom 2.9.2003, 29 W 2010/03- juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl.. § 922 Rn 11 m.w.N.), kann hier dahinstehen; derartige Verweise enthält das angefochtene Urteil nicht. - LG München I, 30.07.2014 - 25 O 8917/14
Vollziehung einer Unterlassungsverfügung - Anforderungen an wirksame Zustellung
Das Gericht ist hinsichtlich der Frage, inwieweit die wirksame Zustellung einer Beschlussverfügung davon abhängt, dass dieser die Antragsschrift bzw. sonstige Anlagen beigefügt worden sind, der Ansicht, dass jedenfalls solche Anlagen mitzuzustellen sind, auf die in der gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich Bezug genommen wird (OLG München Beschluss v. 02.09.2003, 29 W 2010/03 -juris).Auch wenn das mit einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene Verbot aus sich heraus verständlich ist, ist die Beifügung der Antragsschrift für eine wirksame Zustellung erforderlich, wenn das Gericht in der Verfügung auf den Antrag Bezug genommen und ihn ausdrücklich zum Bestandteil seines Beschlusses gemacht hat (OLG München, Beschluss vom 02. September 2003 - 29 W 2010/03 -, juris, OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2013 - 9 U 1156/12 -, juris)).
- OLG Frankfurt, 04.07.2024 - 6 U 104/24
Markenmäßige Zeichennutzung - "Casella
Insoweit wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Anlagen, die ausdrücklich im Tenor der Unterlassungsverfügung in Bezug genommen werden, vollständig mit zugestellt werden müssten, um die Vollziehungsfrist zu wahren (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 02.09.2003 - 29 W 2010/03, juris Rn. 14 mwN, selbst für den Fall, dass das ausgesprochene Verbot aus sich heraus ohne Anlagen verständlich ist; OLG Hamburg…, Urteil vom 30.03.2023 - 5 U 77/21, juris Rn. 54 - Heizstrahler; OLG Köln…, Urteil vom 17.05.2023 - 6 U 17/23, juris Rn. 6 mwN). - LG Heilbronn, 21.06.2013 - 8 O 112/13
Telefonwerbung: Unzumutbare Belästigung gegenüber Gewerbetreiben
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine Zustellung in dem Fall, dass lediglich der gerichtliche Beschluss, nicht aber die Doppel der Antragsschrift zugestellt werden, nur dann nicht wirksam, wenn im gerichtlichen Beschluss auf die Antragsschrift ausdrücklich Bezug genommen wird (OLG München Beschluss vom 02.09.2003, 29 W 2010/03, abgedruckt in NJW-RR 2003, 1722; OLG Düsseldorf Urteil vom 10.02.2010, 15 U 276/09, abgedruckt in MDR 2010, 652). - OLG Düsseldorf, 25.03.2025 - 14 U 91/24
Glaubhaftmachen der erneuten Vollziehung der einstweiligen Verfügung; Wirksamkeit …
- LG Düsseldorf, 18.12.2008 - 4b O 269/08
Sickerschacht
- LG Wuppertal, 18.03.2009 - 3 O 480/08
Zustellung Antragsschrift Bezugnahme
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