Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.11.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9277
BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,9277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 4; ; WEG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 4 § 15 Abs. 2
    Verlegung des Standorts von Müllbehältern mit Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Müllbehälter im Aufteilungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Standort des Müllbehälters im Aufteilungsplan verbindlich?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses über die Verlegung des Standorts der Müllbehälter; Voraussetzungen einer verbindlichen Wirkung einer Einzeichnung des Standorts der Müllbehälter im Aufteilungsplan

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 138/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Verlegung der Mülltonnenanlage

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Dass die Verlegung des Standorts der Müllbehälter eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NZM 2003, 114), liegt im vorliegenden Fall eher fern, weil ein Tonnenhäuschen oder eine sonstige Umbauung der Müllbehälter nicht besteht.

    Denn es ist weder festgestellt noch ersichtlich, dass der Antragsteller durch den neuen Standort der Müllbehälter über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG NZM 2003, 114).

  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 50/03

    Widerspruch zwischen der wörtlichen Beschreibung eines Sondernutzungsrechts und

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Darüber hinaus kann der Aufteilungsplan auch Umfang und Lage von Sondernutzungsflächen ausweisen, wenn Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung begründet worden sind (vgl. BayObLG ZMR 2004, 48).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

    Auszug aus BayObLG, 03.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Wenn in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine ausdrücklichen Bestimmungen dazu getroffen sind, haben diese zusätzlichen Einzeichnungen keine wohnungseigentumsrechtliche Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 2004, 357).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.11.2004 - 2Z BR 73/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,32321
BayObLG, 02.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,32321)
BayObLG, Entscheidung vom 02.11.2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,32321)
BayObLG, Entscheidung vom 02. November 2004 - 2Z BR 73/04 (https://dejure.org/2004,32321)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verbindlichkeit der Einzeichnung des Standorts der Müllbehälter im Aufteilungsplan bei Fehlen einer abweichenden Bestimmung in einer Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung; Regelungsgehalt einer Teilungserklärung; Berechtigung der Wohnungseigentümer zur ...

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  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 138/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Verlegung der Mülltonnenanlage

    Auszug aus BayObLG, 02.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Dass die Verlegung des Standorts der Müllbehälter eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NZM 2003, 114), liegt im vorliegenden Fall eher fern, weil ein Tonnenhäuschen oder eine sonstige Umbauung der Müllbehälter nicht besteht.

    Denn es ist weder festgestellt noch ersichtlich, dass der Antragsteller durch den neuen Standort der Müllbehälter über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird (vgl. BayObLG NZM 2003, 114).

  • BayObLG, 30.05.2003 - 2Z BR 50/03

    Widerspruch zwischen der wörtlichen Beschreibung eines Sondernutzungsrechts und

    Auszug aus BayObLG, 02.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Darüber hinaus kann der Aufteilungsplan auch Umfang und Lage von Sondernutzungsflächen ausweisen, wenn Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung begründet worden sind (vgl. BayObLG ZMR 2004, 48).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 24/04

    Zweckbestimmung bei Verwendung eines Eingabeplans als Aufteilungsplan - Umfang

    Auszug aus BayObLG, 02.11.2004 - 2Z BR 73/04
    Wenn in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung keine ausdrücklichen Bestimmungen dazu getroffen sind, haben diese zusätzlichen Einzeichnungen keine wohnungseigentumsrechtliche Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 2004, 357).
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