Rechtsprechung
| BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 1, Abs. 4 § 25
Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Kosten einer Tiefgaragen-Sanierungsmaßnahme - Sonderumlage, Kostenverteilungsschlüssel, Abstimmungsberechtigte - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Kostentragung der Sanierungsmaßnahme für eine Tiefgarage; Gemeinschaftliches Eigentum
Verfahrensgang
- AG Wolfratshausen - 3 UR II 21/02
- LG München II - 2 T 6005/02
- BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03
Dafür hat die Eigentümerversammlung unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme (§ 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG) eine Beschlusskompetenz (BGHZ 145, 158). - BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten
Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03
Sollte er dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widersprechen, bedingt die Vereinbarungswidrigkeit nicht seine Nichtigkeit (vgl. BayObLG ZMR 2001, 822; ZMR 2003, 590; Häublein ZWE 2001, 363). - BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02
Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen …
Auszug aus BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 155/03
Sollte er dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel widersprechen, bedingt die Vereinbarungswidrigkeit nicht seine Nichtigkeit (vgl. BayObLG ZMR 2001, 822; ZMR 2003, 590; Häublein ZWE 2001, 363).
- OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 276/02
Wohneigentum: Inzidentkontrolle eines Beschlusses
Dafür hat - wie ausgeführt - die Eigentümerversammlung unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsmaßnahme eine Beschlusskompetenz (vgl. etwa BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2004, 763; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).Selbst wenn der angeführte Beschluss der Wohnungseigentümer also in irgendeiner Weise vereinbarungswidrig sein sollte, wovon die weitere Beschwerde offensichtlich unter Bezugnahme auf die "Vereinbarung" vom 23.10.1995 ausgehen will, würde dies an der Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung für die Sonderumlage nichts ändern und würde keine Nichtigkeit begründen (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 30.10.2003, 2Z BR 155/03 = MietRB 2004, 77; ZMR 2003, 950; NJW-RR 2001, 1020; OLG Köln OLGR 2002, 335).
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