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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2469
BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 (https://dejure.org/1996,2469)
BayObLG, Entscheidung vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 (https://dejure.org/1996,2469)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 2Z BR 17/96 (https://dejure.org/1996,2469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 3; ZPO § 568 Abs. 2, § 890 Abs. 2
    Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensverstöße stellen auch bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen einen neuen selbstständigen Beschwerdegrund dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 780
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten …

    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96
    In der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluß wie hier liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH NJW 1979, 217 ).
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
    Auszug aus BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96
    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 Abs. 1 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLGZ 1988, 440, 441).
  • OLG Hamm, 08.05.2014 - 4 W 81/13

    Gegenstandswert eines isolierten Antrags auf Androhung von Ordnungsmitteln

    Nach einhelliger Auffassung in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung handelt es sich bei der (isolierten) Androhung von Ordnungsmitteln nach § 890 Abs. 2 ZPO bereits um einen Akt der Zwangsvollstreckung, in der Androhung von Ordnungsmitteln durch besonderen Beschluss liegt bereits der Beginn der Zwangsvollstreckung (BGH, NJW 1979, 217; BayObLG, Beschluss vom 15.02.1996 - 2Z BR 17/96 - ; OLG Hamm, Beschluss vom 11.02.1986 - 14 W 197/85 - ; OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2004 - 6 W 6/04 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15.11.1991 - 19 W 49/91 - ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2001 - 6 W 101/01 - ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.08.1989 - 3 W 85/89 - ).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber …

    Jedoch stellen Verfahrensverstöße auch bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen einen neuen selbständigen Beschwerdegrund dar, wenn der Fehler nicht schon dem Amtsgericht unterlaufen, also neu ist (allgemeine Meinung; BayObLG NJW-RR 1996, 780;… Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 568 Rn. 12 und 13).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 59/97

    Zwangsvollstreckung aus Beschluß des Wohnungseigentumsgerichts - …

    Zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde einer Partei in diesem Verfahren ist das Bayrische Oberste Landesgericht berufen, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLGZ 1988, 440, 441 m.w.N.; BayObLG WuM 1996, 375 ).

    (1) Ein neuer selbständiger Beschwerdegrund kann auch bei übereinstimmenden Sachentscheidungen in der Nichtbeachtung wesentlicher Verfahrensvorschriften durch das Beschwerdegericht liegen, wenn der gleiche Verstoß nicht schon dem Amtsgericht unterlaufen ist und die Beschwerdeentscheidung möglicherweise darauf beruht (vgl. BayObLG WuM 1996, 375 f.;… Thomas/Putzo Rn. 13, Zöller/Gummer Rn. 16 f., jeweils zu § 568).

  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 11/02

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung von Einwendungen gegen Ladung zum …

    Ausgangsgericht für ein nach § 890 Abs. 1 ZPO festgesetztes Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, somit das Amtsgericht, Wohnungseigentumsgericht, als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1996, 780).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00

    Anfechtung der Entscheidungen des Beschwerdegerichts

    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 Abs. 2 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLG NJW-RR 1996, 780 ).

    b) Schwerwiegende Verfahrensverstöße stellen auch bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen einen neuen selbständigen Beschwerdegrund dar, wenn der Fehler nicht schon dem Amtsgericht unterlaufen, also neu ist, und die Beschwerdeentscheidung darauf beruht (BayObLG NJW-RR 1996, 780 m.w.N.).

  • BayObLG, 05.07.2001 - 2Z BR 105/01

    Selbstständiger Beschwerdegrund bei inhaltlicher Übereinstimmung der …

    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig; denn Ausgangsgericht gemäß § 887 Abs. 1 ZPO ist das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1996, 780; ZWE 2001, 26, 158;… Zöller/Stöber ZPO 22. Aufl. § 887 Rn. 6).
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 78/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts

    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 Abs. 2 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLG NJW-RR 1996, 780).
  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97

    Unwirksamkeit der Genehmigung des Haushaltsplans einer Eigentümergemeinschaft; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 47/99

    Zum Verhältnis von § 888 ZPO und § 890 ZPO

    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLG NJW-RR 1996, 780 ).
  • BayObLG, 30.07.1999 - 2Z BR 92/99

    Voraussetzungen der Verurteilung zu Ordnungsgeld

    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLG NJW-RR 1996, 780 ).
  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 121/96

    Keine Urteilsergänzung bei fehlender Erwähnung eines Antrags - Beschwer bei …

  • BayObLG, 26.10.1998 - 2Z BR 114/98

    Schwerwiegende Verfahrensverstöße

  • BayObLG, 24.03.1997 - 2Z BR 22/97

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Festsetzung von Zwangsgeld durch …

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