Rechtsprechung
| BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lindau - UR II 19/96
- LG Kempten - 4 T 2777/96
- BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
- BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 312
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97
Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluß vom 5.2.1998 (2Z BR 110/97 = BayObLGZ 1998, 32) Bezug genommen.Damit war die von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübte Nutzung des sogenannten Atelierraums zur Unterbringung von Gästen als sinnvolle und beabsichtigte Folge der Ausbaumaßnahmen von der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Zeugen M. zu dulden (BayObLGZ 1998, 32/35 m.w.N.).
Für diesen Anspruch kommt es auf das Bestehen einer Nutzungsvereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 , § 15 Abs. 1 WEG nicht an, weil die Antragstellerin zur Duldung der von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübten Nutzung verpflichtet ist (BayObLGZ 1998, 32/35).
Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ).
Die bloße Duldung der Wand durch den Zeugen M. steht seiner Zustimmung nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32/34).
- KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96
Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ). - BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95
Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …
Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
Offenbleiben kann, ob das Vorbringen der Antragstellerin einen Antrag auf Gebrauchsregelung (§ 15 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ) enthält, denn im Rechtsbeschwerdeverfahren können neue Sachanträge nicht mehr gestellt werden (BayObLGZ 1996, 58/62 und 188/192; BayObLG ZMR 1999, 56/58 m.w.N.).
- BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
(2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".