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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9745
BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99 (https://dejure.org/1999,9745)
BayObLG, Entscheidung vom 14.12.1999 - 2Z BR 69/99 (https://dejure.org/1999,9745)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 2Z BR 69/99 (https://dejure.org/1999,9745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beseitigungsanspruch bezüglich einer Sichtschutzwand im gemeinsamen Garten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 312
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner hat der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zurückverwiesen; wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluß vom 5.2.1998 (2Z BR 110/97 = BayObLGZ 1998, 32) Bezug genommen.

    Damit war die von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübte Nutzung des sogenannten Atelierraums zur Unterbringung von Gästen als sinnvolle und beabsichtigte Folge der Ausbaumaßnahmen von der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Zeugen M. zu dulden (BayObLGZ 1998, 32/35 m.w.N.).

    Für diesen Anspruch kommt es auf das Bestehen einer Nutzungsvereinbarung im Sinn von § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 , § 15 Abs. 1 WEG nicht an, weil die Antragstellerin zur Duldung der von der Antragsgegnerin zu 1 ausgeübten Nutzung verpflichtet ist (BayObLGZ 1998, 32/35).

    Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ).

    Die bloße Duldung der Wand durch den Zeugen M. steht seiner Zustimmung nicht gleich (BayObLGZ 1998, 32/34).

  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
    Entgegen der Meinung des Landgerichts liegt auch insoweit eine bauliche Veränderung im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG vor, denn das Aufstellen einer Sichtschutzwand ist mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden (BayObLGZ 1998, 32/34; KG WuM 1997, 241 ).
  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …

    Auszug aus BayObLG, 14.12.1999 - 2Z BR 69/99
    Offenbleiben kann, ob das Vorbringen der Antragstellerin einen Antrag auf Gebrauchsregelung (§ 15 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG ) enthält, denn im Rechtsbeschwerdeverfahren können neue Sachanträge nicht mehr gestellt werden (BayObLGZ 1996, 58/62 und 188/192; BayObLG ZMR 1999, 56/58 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    (2) Die Anbringung der Matte stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG dar (vgl. BayObLGZ 1998, 32/34; Senatsbeschluß vom 14.12.1999, 2Z BR 69/99; KG WÜM 1997, 241).
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