Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kommanditbeteiligungen im Bereich der sog. "Medienfonds" und "Immobilienfonds" durch den Zedenten auf der Grundlage eines geschlossenen Abtretungsvertrages; Schadensersatz wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- weimann.de (Leitsatz)
Kick-Backs bei Anlageberatern
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 31.07.2009 - 2b O 2/08
- LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
- OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
- BGH, 26.01.2012 - III ZR 8/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05
Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Rn. 83 Ein Vermögensschaden des Zedenten, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an dem Anlagemodell beteiligt hätte, ist schon dann gegeben, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Preis nicht wert ist (BGH NJW-RR 2006, 685).Rn. 85 a) Die Beklagte zu 1) hat den Kläger somit nach § 249 BGB so zu stellen, als hätte sich der Zedent an den Fondsgesellschaften nicht beteiligt (BGH NJW-RR 2006, 685).
- BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06
Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Für den Beginn der Verjährungsfrist nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB i.V.m. § 195 BGB ist jedoch nicht allein der Stichtag des 1. Januar 2002 maßgeblich, vielmehr müssen auch die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen (vgl. BGH NJW 2007, 1584).Seit dem 01.01.2002 gilt die Regelverjährung des § 195 BGB, die nach Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB i.V.m. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB am Schluss des Jahres beginnt, in dem der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne Fahrlässigkeit erlangen musste (BGH NJW 2007, 1584).
- BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04
Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog. …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Rn. 69 Von einem Verschulden der Beklagten zu 3) und zu 4) ist auszugehen (vgl. BGH NJW 2006, 2042).Wie bereits unter B. ausgeführt, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Vermutung dafür, dass der Anleger sich bei richtiger Aufklärung über die Mittelverwendung gegen die Anlage entschieden hätte, da ihn insbesondere die Höhe der auf den Vertrieb verwendeten Ausgaben an der Rentabilität des Objekts hätten zweifeln lassen (vgl. BGH NJW 2006, 2042).
- BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06
Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Das Gericht folgt insoweit der Entscheidung des BGH vom 30.11.2007 (NJW 2008, 649), wonach eine solche Anrechnung unterbleibt, weil die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Kläger die erzielten Steuervorteile wieder nimmt. - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Maßgeblich ist einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden, andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den besonderen Umständen des Anlageobjektes ergeben (BGHZ 123, 126, 128f.). - BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Wer eine vertragliche Aufklärungspflicht verletzt, ist beweispflichtig dafür, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei richtiger Aufklärung erworben hätte und der Schaden damit auch bei pflichtgemäßen Verhalten entstanden wäre (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. BGH WM 2009, 1274). - BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, über Rückvergütungen aufklären (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05; Beschluss vom 20.012009 - XI ZR 510/07). - BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, über Rückvergütungen aufklären (BGH, Urteil vom 19.12.2006 - XI ZR 56/05; Beschluss vom 20.012009 - XI ZR 510/07). - BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07
Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Rn. 62 Die Beklagten zu 3) und zu 4) traf als Treuhandkommanditistin die Pflicht, die künftigen Treugeber (hier den Zedenten) über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung waren, insbesondere diese über regelwidrige Auffälligkeiten zu informieren (BGH, Urteil vom 29.05.2008, III ZR 59/07). - BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
Rn. 64 Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für den Anleger der Prospekt bei solchen Modellen oftmals die einzige oder jedenfalls die wichtigste Informationsquelle und damit die maßgebliche Grundlage für seine Anlageentscheidung ist (BGHZ 145, 121, 125) und dass dem Anleger eine nähere Prüfung der Werthaltigkeit bei derart komplexen Vorhaben kaum möglich ist, eine besondere Schutzwürdigkeit des Anlegers. - BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92
Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen
- BGH, 28.09.1992 - II ZR 224/91
Verschulden bei Prospekthaftung
- BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79
Prospekthaftung des Rechtsanwalts
- LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer …
Die Kenntnis setzt in Fällen unzureichender Aufklärung voraus, dass der Gläubiger die Umstände, insbesondere auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (BGH NJW-RR 08, 1495, 1498; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 28.10.2009, Az. 4 U 47/08; LG Düsseldorf vom 05.10.2009, Az. 2b O 2/08). - LG Neubrandenburg, 11.12.2009 - 2 O 65/09 Es entspricht inzwischen der allgemeinen Lebenserfahrung, dass auch Banken an Anlagegeschäften verdienen und ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Abschluss von Anlageverträgen haben (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 05.10.2009, 2b O 2/08 ).
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| LG Düsseldorf, 31.07.2009 - 2b O 2/08 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 31.07.2009 - 2b O 2/08
- LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 2b O 2/08
- OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 6 U 30/10
- BGH, 26.01.2012 - III ZR 8/11
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