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   BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10   

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BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10 (https://dejure.org/2011,7610)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 A 1.10 (https://dejure.org/2011,7610)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 (https://dejure.org/2011,7610)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 104a Abs. 4 (a. F.); PflegeVG Art. 52; Verwaltungsvereinbarung zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 4; PflegeVG Art. 52; SGB XI § 82 Abs. 3, Abs. 4; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1
    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; eigenverantwortlich; Erstattung; Erstattungsanspruch; Finanzhilfen; Fördermittel; Insolvenz; Insolvenzrisiko; betriebsnotwendige Investitionskosten; Investitionsmaßnahme; zweckwidrige Mittelverwendung; öffentlich-rechtliche Streitigkeit ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 104a Abs. 4 (a.F.)
    Bund-Länder-Streit; Bundesmittel; Erstattung; Erstattungsanspruch; Finanzhilfen; Fördermittel; Insolvenz; Insolvenzrisiko; Investitionsmaßnahme; Pflegeeinrichtung; Prinzip der Einstimmigkeit; Protokollerklärung; Sachzuständigkeit; Trägerwechsel; Verantwortungsbereich; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104a Abs 4 GG vom 12.05.1969, Art 52 PflegeVG, § 82 Abs 3 SGB 11, § 82 Abs 4 SGB 11, § 50 Abs 1 Nr 1 VwGO
    Anspruch auf Erstattung von Bundesmitteln; Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen; Insolvenzrisiko; zweckwidrige Verwendung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Zurückerlangung von Fördermitteln durch das Land als Voraussetzung für den Erstattungsanspruch des Bundes wegen zweckwidriger Verwendung von Finanzhilfen; Feststellung einer zweckwidrigen Verwendung von Bundesmitteln anhand der im Rechtsverhältnis ...

  • rewis.io

    Anspruch auf Erstattung von Bundesmitteln; Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen; Insolvenzrisiko; zweckwidrige Verwendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf Erstattung von Bundesmitteln; Finanzhilfen für Investitionen in Pflegeeinrichtungen; Insolvenzrisiko; zweckwidrige Verwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflegeVG Art. 6 Abs. 4 der VV zuArt. 52
    Möglichkeit der Zurückerlangung von Fördermitteln durch das Land als Voraussetzung für den Erstattungsanspruch des Bundes wegen zweckwidriger Verwendung von Finanzhilfen; Feststellung einer zweckwidrigen Verwendung von Bundesmitteln anhand der im Rechtsverhältnis ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstattungsanspruch des Bundes wegen zweckwidriger Verwendung von Finanzhilfen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 882
  • NZS 2012, 22 (Ls.)
  • DVBl 2011, 1501
  • DÖV 2012, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen ein das Nähere der Finanzhilfen regelndes Bundesgesetz oder eine an dessen Stelle tretende Verwaltungsvereinbarung mindestens Bestimmungen über die Art der zu fördernden Investitionsmaßnahmen, die Höhe des Bundesanteils an den förderungsfähigen Investitionskosten und den Schlüssel für die Aufteilung der Finanzhilfen auf die einzelnen Länder enthalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 ; Beschluss vom 10. Februar 1976 a.a.O. S. 306 f.).

    Solche Erklärungen sind unbedenklich, wenn sie die Funktion und Bedeutung der Verwaltungsvereinbarung nicht in Frage stellen und wenn im Verhältnis zu den nicht beteiligten Partnern das föderale Gleichbehandlungsgebot (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 a.a.O. S. 119 f.) nicht verletzt ist.

    Die Gewährung der Finanzhilfen darf nicht in das Recht der Länder zur eigenständigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben eingreifen; Mitplanungs-, Mitverwaltungs- oder Mitentscheidungsbefugnisse sind dem Bund verwehrt (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 a.a.O. S. 107 f., 117 ff.).

  • BVerfG, 10.02.1976 - 2 BvG 1/74

    Strukturförderung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Die erforderliche Schriftform (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1976 - 2 BvG 1/74 - BVerfGE 41, 291 ; Art. 8 der "Grundvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104a Abs. 4 des Grundgesetzes" vom 19. September 1986, MinBlFin S. 238) ist eingehalten.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen ein das Nähere der Finanzhilfen regelndes Bundesgesetz oder eine an dessen Stelle tretende Verwaltungsvereinbarung mindestens Bestimmungen über die Art der zu fördernden Investitionsmaßnahmen, die Höhe des Bundesanteils an den förderungsfähigen Investitionskosten und den Schlüssel für die Aufteilung der Finanzhilfen auf die einzelnen Länder enthalten (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 ; Beschluss vom 10. Februar 1976 a.a.O. S. 306 f.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat das prinzipielle Erfordernis allseitiger Zustimmung der Beteiligten einer Verwaltungsvereinbarung aus dem föderalen System, der gleichberechtigten Stellung der Länder und dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens abgeleitet (vgl. Beschluss vom 10. Februar 1976 a.a.O. S. 307 f.).

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Der Rechtsstreit betrifft eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art. Ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen dem Bund und einem Land verfassungs- oder verwaltungsrechtlicher Art ist, richtet sich danach, ob der Klaganspruch entscheidend im Verfassungsrecht wurzelt oder aber von Rechtssätzen des einfachen öffentlichen Rechts bestimmt wird (vgl. Urteil vom 24. Januar 2007 - BVerwG 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 17.98

    Begünstigender Verwaltungsakt; Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Der Zuwendungsbescheid ist auch kein dinglicher Verwaltungsakt, der infolge des Eigentumserwerbs der Immobilie durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 90 ZVG) als Annex auf den neuen Eigentümer oder einen sonst an der Sache Berechtigten übergeht (Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 17.98 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 95).
  • BVerwG, 09.07.1976 - 7 A 1.76

    Widerklage bei Länderstreit - Bundestreue - Staatsvertrag - Landesverfassung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Insoweit ließe sich erwägen, unter Heranziehung des Verfassungsprinzips des bundesfreundlichen Verhaltens als staatsrechtliche Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (vgl. Urteil vom 9. Juli 1976 - BVerwG 7 A 1.76 - BVerwGE 50, 137 ; Sachs, in: ders., GG, 5. Aufl. 2009, Art. 20 Rn. 68) den Erstattungsanspruch des Bundes zu beschränken.
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 7/08

    Baukostenzuschüsse nach Art. 52 PflegeVG für Altenpflegeheim

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2011 - 3 A 1.10
    Das Finanzhilfeprogramm bezweckte darüber hinaus, die Pflegebedürftigen in den geförderten Einrichtungen von den Investitionskosten zu entlasten und damit die Sozialhilfeausgaben zu reduzieren (BFH, Urteil vom 14. Juli 2009 - IX R 7/08 - BFHE 226, 289 ; Abschlussbericht des Freistaates Sachsen, in: Bundesministerium für Gesundheit, Aufbau einer modernen Pflegeinfrastruktur in den neuen Bundesländern - Investitionsprogramm nach Art. 52 PflegeVG, 2010, S. 83).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Auch diese Erwerbsart stellt einen Wechsel im Eigentum dar, und auch für ihn wollen die genannten Regelungen Geltung und reibungslosen Vollzug bereits vorliegender behördlicher Anordnungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 A 1.10 - NVwZ-RR 2011, 882; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.01.1979, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 30.03.1999 - 1 BB 501/98 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Aus dieser staatsrechtlichen Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24 Rn. 29) lassen sich vorprozessuale Verhandlungsobliegenheiten ableiten, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 1976 - 7 A 1.76 - BVerwGE 50, 137 und vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 51).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 A 19.15

    Erstattung; Finanzhilfen; Haftungskern; Haftungsregelung; Investitionsförderung;

    Dieses Rechtsverhältnis ist hier einfachrechtlich durch Art. 52 PflegeVG und die aufgrund von Art. 52 Abs. 2 Satz 4 PflegeVG geschlossene Verwaltungsvereinbarung geprägt und danach verwaltungsrechtlicher Natur (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24 Rn. 10).

    Derartige Streitigkeiten fallen unter § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24 Rn. 10).

    § 6 Abs. 4 VV stellt, wie die ausdrücklich benannten Erstattungsfälle zeigen, auf das Finanzhilfeverhältnis zwischen Bund und Land ab (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 - Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24 Rn. 15 f.).

  • BSG, 22.11.2012 - B 3 P 2/12 B

    Gewährung von Fördermitteln für die Ablösung eines Schuldendienstes einer

    cc) Soweit der Beklagte die Bindungswirkung auch wegen des Urteils des BVerwG vom 30.6.2011 - 3 A 1/10 - zu Art. 52 PflegeVG (Buchholz 11 Art. 104a GG Nr. 24) verneint, ist die Verfahrensrüge ebenfalls zurückzuweisen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14

    Kindertagesstättenrecht - Ausbau der U-3 Betreuung

    Er kann hiervon abweichen, indem von einem Land etwa ein weitergehender oder zusätzlicher Zweck festgelegt wird oder aber ein im Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und den Ländern definierter Verwendungszweck nicht oder in abgeänderter Form in das Zuwendungsverhältnis eines Landes zum Vorhabenträger übernommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 A 1.10 - Buchholz 11 Art. 10 4 a GG N r . 24 Rn. 15 = juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 23.04.2015 - 1 A 704/13

    Zuwendung, Rückforderung, Widerruf, Zweckverfehlung, Dreiecksverhältnis,

    Da die Klägerin im Zusammenhang mit einer ihr obliegenden Aufgabe entschieden hat, ist es auch gerechtfertigt, dass sie das Risiko einer Insolvenz der von ihr geförderten Eigentümer trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2011 - 3 A 1.10-, juris Rn. 22).
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