Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 14.02.2019

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24174
OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18 (https://dejure.org/2018,24174)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.08.2018 - 3 A 393/18 (https://dejure.org/2018,24174)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. August 2018 - 3 A 393/18 (https://dejure.org/2018,24174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    StVO § 33 Abs. 2
    Einrichtung, die Zeichen oder Verkehrseinrichtung gleicht; Verkehr; Auswirkung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Berufungszulassung der ernstlichen Zweifeln und zur Anbringen privater Verkehrsschilder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • VG Braunschweig, 18.02.2004 - 6 A 586/02

    Die Aufstellung von Verkehrszeichen, die amtlichen Verkehrszeichen gleichen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18
    Es hat unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (insbesondere VG Braunschweig, Urt. v. 18. Februar 2004 - 6 A 586/02 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.) nämlich ausgeführt, dass es für das Verbot des § 33 Abs. 2 Satz 1 StVO ausreicht, wenn das auf einen Privatgelände aufgestellte Schild, das einem Verkehrszeichen gleicht, negative Folgen für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs haben kann.
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.08.2018 - 3 A 393/18
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,87561
VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18 HAL (https://dejure.org/2019,87561)
VG Halle, Entscheidung vom 14.02.2019 - 3 A 393/18 HAL (https://dejure.org/2019,87561)
VG Halle, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 3 A 393/18 HAL (https://dejure.org/2019,87561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,87561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Diesen Umstand hat der Betroffene zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen (BVerwG v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 13; Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2013 - 13 A 2041/13.A, juris Rn. 7; Urteil vom 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 13).

    Kirchliche Bescheinigungen und Einschätzungen können dabei berücksichtigt werden, gebunden an die darin enthaltenen Feststellungen ist das Gericht jedoch nicht (BVerwG Beschluss vom 25.8.2015 - 1 B 40.15 - , juris Rn. 9 ff.; BayVGH, Beschluss vom 9.4.2015 - 14 ZB 14.3044 - , juris Rn. 5).

    Da es sich bei der religiösen Identität zudem um eine innere Tatsache handelt, kann diese lediglich aus dem Vortrag des betroffenen Ausländers und/oder aus einem Rückschluss von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Haltung des Betroffenen durch eine ausführliche Anhörung in der mündlichen Verhandlung festgestellt werden (BVerwG Urteil vom 25.8.2015 - 1 B 40.15 -, juris Rn 14; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 -, juris 31; VGH BW Urteil vom 12.6.2013 - A 11 8 757/13 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Diesen Umstand hat der Betroffene zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen (BVerwG v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 13; Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2013 - 13 A 2041/13.A, juris Rn. 7; Urteil vom 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 13).

    Da es sich bei der religiösen Identität zudem um eine innere Tatsache handelt, kann diese lediglich aus dem Vortrag des betroffenen Ausländers und/oder aus einem Rückschluss von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Haltung des Betroffenen durch eine ausführliche Anhörung in der mündlichen Verhandlung festgestellt werden (BVerwG Urteil vom 25.8.2015 - 1 B 40.15 -, juris Rn 14; BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12 -, juris 31; VGH BW Urteil vom 12.6.2013 - A 11 8 757/13 -, juris Rn. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - A 11 S 757/13

    Flüchtlingseigenschaft für Angehörigen der Glaubensgemeinschaft der Ahmadiyya aus

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Für die Schwere der Verletzung der religiösen Identität ist damit die Intensität des Drucks auf die Willensbildung des betroffenen Ausländers, seinen Glauben auszuüben oder zu verzichten, ausschlaggebend (BVerwG, a.a.O. Rn. 29; VGH BW Urteil vom 12.6.2013 - A 11 S 757/13 -. juris Rn. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2012 - 13 A 1999/07

    Flüchtlingsanerkennung eines iranischen Staatsangehörigen nach Übertritt zum

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Diesen Umstand hat der Betroffene zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen (BVerwG v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 13; Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2013 - 13 A 2041/13.A, juris Rn. 7; Urteil vom 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - 13 A 2041/13

    Überprüfung der Glaubhaftmachung der Konversion und der Glaubensüberzeugung eines

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Diesen Umstand hat der Betroffene zur vollen Überzeugung des Gerichts nachzuweisen (BVerwG v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 13; Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23.12, juris Rn. 30; OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2013 - 13 A 2041/13.A, juris Rn. 7; Urteil vom 7.11.2012 - 13 A 1999/07.A -, juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 20.07.2017 - Au 5 K 17.30799

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Konversion

    Auszug aus VG Halle, 14.02.2019 - 3 A 393/18
    Nach den oben angegebenen Erkenntnismitteln können im Iran zum Christentum konvertierte Muslime staatlichen Repressionen ausgesetzt sein (siehe hierzu auch VG Augsburg, Urteil vom 20.07.2017 - 5 K 17.30799, juris Rn. 30 m.w.N.) und müssen auch mit Verfolgungsmaßnahmen Dritter rechnen, wenn sie Gottesdienste im privaten Bereich abhalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht