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   BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03   

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https://dejure.org/2004,1376
BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03 (https://dejure.org/2004,1376)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2004 - 3 AZR 15/03 (https://dejure.org/2004,1376)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 (https://dejure.org/2004,1376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung einer Betriebsrente; Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung neben den Leistungen aus einer Direktversicherung; Blankettzusage auf eine Unterstützungskassenversorgung; Grundlagen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 612a

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 1 b Abs. 1 S. 4; BGB § 612 a
    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregelungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz bei betrieblicher Alterversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 668
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.06.2001 - 3 AZR 557/00

    Zusatzversorgung im Rahmen der Refinanzierung

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine selbständige Anspruchsgrundlage, wenn der Verstoß gegen diesen Grundsatz nur durch Zahlung einer Betriebsrente an die zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmer zu beseitigen ist (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, zu II der Gründe).

    Das Gebot der Gleichbehandlung greift erst dann ein, wenn der Arbeitgeber nach bestimmten generalisierenden Prinzipien Leistungen gewährt (BAG 19. Juni 2001 - 3 AZR 557/00 - BAGE 98, 90, 96).

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, 318; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2, zu B III 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, 318; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2, zu B III 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Einzelne Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe dürfen nicht willkürlich schlechter gestellt werden (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - AP BetrAVG § 16 Nr. 53 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 42, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu C 1 der Gründe).
  • BAG, 17.02.1998 - 3 AZR 783/96

    Gleichbehandlung unterschiedlicher Arbeitnehmergruppen

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Der Arbeitgeber darf bei der betrieblichen Altersversorgung danach differenzieren, welche Bedeutung die Arbeitsleistung für ihn hat und welche Position der Arbeitnehmer im Betrieb einnimmt (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 26 f.).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Eine Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11, 22 f.).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 489/90

    Anspruch auf Invaliditätsrente, Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer ist dagegen zulässig (BAG 12. November 1991 - 3 AZR 489/90 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 1, zu 3 a und b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2002 - 12 Sa 46/02

    Betriebsrente - Gleichbehandlungsgrundsatz - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 15/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. November 2002 - 12 Sa 46/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 384/10

    Sonderkündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 - zu III 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1b Nr. 5 = EzA BetrAVG § 1b Gleichbehandlung Nr. 1; 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B III 2 b der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312, 318) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 - AP BetrAVG § 1b Nr. 5 = EzA BetrAVG § 1b Gleichbehandlung Nr. 1, zu III 2 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - aaO).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 639/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Benachteiligung nicht nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer eine Einbuße erleidet, sich also seine Situation gegenüber dem bisherigen Zustand verschlechtert, sondern auch dann, wenn ihm Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber Arbeitnehmern gewährt, falls diese entsprechende Rechte nicht ausgeübt haben (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - BAGE 101, 312; 25. Mai 2004 - 3 AZR 15/03 - AP BetrAVG § 1b Nr. 5 = EzA BetrAVG § 1b Gleichbehandlung Nr. 1; 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - BAGE 115, 68; 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 204).
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